|
|
|
||||||||||
|
Inhalte der durchgeführten Evaluierung:
|
Ausschnitt des Landschaftsplans von
Freiburg Allgemeine
Ansätze zum Abbau der Defizite in der Landschaftsplanung
Nachdem der SRU
bereits 1987 von einem Scheitern der Landschaftsplanung gesprochen hat,
gehen einige Autoren davon aus, dass die real nachweisbaren
Einflussnahmen der Landschaftsplanung auf andere Fachplanungen eher als
bescheiden zu werten sind (Kühling
et al 2003, S.58). Allerdings haben Gruehn
und Kenneweg in ihren Untersuchungen 1998
und 2002 den Einfluss des Landschaftsplans auf den Flächennutzungsplan
und die Agrarfachplanung untersucht und für positiv befunden. Ob dieses
dann Auswirkungen auch im Bebauungsplan und in der Realität
wiederzufinden ist, ist bisher nur sehr unzureichend nachgeprüft
worden. Eine Prüfung von Grote und
Ziegler- Hennings (2000) hat allerdings herausgestellt, das die
Inhalte von Bebauungsplänen, die dem Naturschutz und der
Landschaftspflege dienen (im Gegensatz zu den baulichen Inhalten) nur
sehr unzureichend in die Realität umgesetzt werden (Kühling
et al 2003, S.58). Dies steht in Übereinstimmung mit den
Ergebnissen, die im Rahmen dieser Diplomarbeit festgestellt wurden. Bei der
Untersuchung, welche Determinanten für die erfolgreiche Umsetzung der
Landschaftsplanung entscheidend sind, fand Gruehn
folgende wesentlichen Erfolgsvoraussetzungen heraus:
(Gruehn 2000, S.26) Zu
1. Akzeptanz Für die Akzeptanz,
d.h. das „Verstehen und Einverstandensein“ sind eine Vielzahl von
„akzeptanzbestimmender Faktoren“ verantwortlich. Als wesentliche wären
dabei zu nennen: -
Wertvorstellungen (insbesondere
Umweltbewusstsein) -
Gesellschaftliche
Situation (sozial, ökonomisch, ökologisch) -
Kommunikation (Werbung,
Information, Wissenstand) -
Kooperation und Partzipation -
Betroffenheit (Identifikation,
emotionale Vorbelastung) -
Verträglichkeit (soziale, ökonomische,
ökologische) (Gruehn 2000, S.26f) Möglichkeiten der
Akzeptanzsteigerung Um eine höhere
Akzeptanz für die Landschaftsplanung zu erreichen, müssen
festgestellte Kommunikationsprobleme beseitigt werden. Es
muss bereits in einer frühen Planungsphase eine intensive Aufklärung
betrieben werden. Dabei muss auch auf die Vermittlung der Betroffenheit
des Einzelnen hingewirkt werden. Für eine höhere Akzeptanz auf der ökonomischen
Ebene kann eine Strategie zur lokalen Vermarktung beitragen. Allgemein müssen
auch sozioökonomische Kriterien in der Landschaftsplanung Berücksichtigung
finden. Die Projektsteuerung und Umsetzungskoordination muss ein stärkeres
Gewicht erhalten (z.B. durch die Einführung einer derartigen
Planungsphase in die HOAI). Bei der Ausbildung von Landschaftsplanern
muss stärker auf die Vermittlung von kommunikativen Fähigkeiten
geachtet werden. (Gruehn 2000, S.29) Zu
2. Beteiligung Darunter versteht
man die Beteiligung sowohl der betroffenen Bürger als auch die
Einbeziehung von Sachverständigen, Trägern öffentlicher Belange o.ä..
Bei Verfahren wie der Landschaftsplanung, die größtenteils ohne
rechtliche Bindungswirkung bleibt, sind Bürgerbeteiligung nicht
obligatorisch vorgeschrieben (Ausnahmen sind die Landschaftspläne in
den Stadtstaaten, Hessen und NRW). Dennoch kann eine Beteiligung an der
Landschaftsplanung positive Effekte haben: -
frühzeitiges Erkennen von
Problemlagen (dadurch Effektivierung) -
Verwirklichung direkter
Demokratie -
Einbindung externen Sachverstands -
Öffentlichkeitsarbeit (Werbung für
die Ziele des Landschaftsplans) (Gruehn 2000, S. 29f) Um die Inhalte der
Landschaftsplanung besser vermitteln zu können, werden immer mehr auch
kommunikative Instrumente bei der Umsetzung der Landschaftsplanung
gefordert und auch eingesetzt. Damit soll die Akzeptanz gegenüber den
Zielen der Landschaftsplanung, insbesondere von Seiten der
Landwirtschaft, erhöht werden. Als eine Möglichkeit zur besseren
Vermittlung werden von Oppermann
et al 1997 die Nutzung von „Runden Tischen“ vorgeschlagen (Oppermann
et al 1997). Eine solche auf Diskurs ausgerichtete Landschaftsplanung
muss sich aber auch an Leitbildern orientieren, die dann diskutiert
werden können. Die Partizipation
in der Planung ist heute allgemein anerkanntes Mittel, um Störungen im
Vollzug der Planung frühzeitig
auszuräumen. Neben der Erhöhung der Effizienz, die auch im ureigensten
Interesse des Planers liegt, gibt eine Partizipation an der Planung ihr
auch eine zusätzliche Legitimation und fördert die Identifikation mit
dem Planwerk. Allerdings hat die
Mitbestimmung auch ihre Grenzen. So kann man selten einen Konsens aus
den verschiedenen (sozial sehr heterogenen) Bevölkerungsgruppen
erreichen. Für das Gelingen von Partizipation nennen Fürst
et al 2001 folgende Faktoren: -
Bildung: Informationsgefälle
zwischen Verwaltung/Vorhabensträger und Bürger muss abgebaut werden -
Allgemeinverständliche
Kommunikation -
Frühzeitige Beteiligung (nicht
erst am Ende des Planungsprozesses) -
Kooperatives Klima -
Institutionalisierung (ohne dabei
Kontakt zur „Basis“ zu verlieren -
Akzeptanz durch etablierte
politische Repräsentanten (Parteien etc.) (Fürst et al 2001, S.368ff.) Zu
3. Verfahrensbegleitung Die Begleitung des
gesamten Planaufstellungsverfahrens durch z.B. einen ausgebildeten
Landschaftsplaner ist ein weiterer wichtiger Einflussfaktor auf
die Umsetzung. Insbesondere nach Planaufstellung sollte der
Planersteller auch in einer weiteren Planungsphase auf die Umsetzung der
Landschaftsplanung hinwirken. Einen informelle Begleitung des
Landschaftsplanaufstellungsprozesses kann in Form einer fachlich
begleitenden Beratung (z.B. mit einer Erfolgskontrolle) stattfinden oder
durch konsensorientierte Begleitung (wie einem Runden Tisch, öffentlichen
Diskussionsrunden oder in einem Mediationsverfahren). (Gruehn 2000, S.30) Zu
4. Finanzielle Förderung Die finanziellen Möglichkeiten,
die sich einer Kommune für die Umsetzung der Landschaftsplanung bieten
ist natürlich ein weiterer wesentlicher Faktor für dessen Umsetzung.
Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen, die für die Umsetzung von
naturschützerischen Zielen genutzt werden können. Zur Sammelung und Bündelung
dieser Fördermaßnahmen könnte der Landschaftsplan, sozusagen als
Koordinationsinstrument, genutzt werden. Die Verbindung der Fördermaßnahmen
mit dem Landschaftsplan führt auch zu einer größeren Akzeptanz des
Landschaftsplans (siehe 1.) (Gruehn
2000, S.31). Zu
5. Planungsträger Die Fachkompetenz
des Planungsträgers wirkt sich natürlich auch stark auf den
Umsetzungserfolg eines Landschaftsplans aus. Oft sind die rechtlichen
Kompetenzen jedoch unklar formuliert. Dabei ist meist relativ klar,
welche Fachbehörde in der Kommune zuständig ist, allerdings ist das
Verhältnis der Kommunen zum Land/zur Fachbehörde des Landes oft ungeklärt.
Dabei kommt es Vielfach zu einer Kompetenzkonkurrenz (Gruehn
2000, S. 31). Zu
6. Qualität der Planung Ein nicht zu
vernachlässigender Faktor für den Grad der Umsetzung der
Landschaftsplanung macht natürlich auch die Qualität des Plans aus.
Dabei ist allerdings manchmal zu hören, dass ein inhaltlich sehr guter
Landschaftsplan keinen oder sogar negativen Einfluss auf die Umsetzung
hat, da für seine Erstellung schon zu viel Zeit in Anspruch genommen
wurde. Gegen diese These spricht allerdings, dass „fachlich gute“ Pläne
eine persuasive Wirkung entfalten können. Außerdem setzt die
Erstellung eines „guten“ Landschaftsplans Fachkompetenz voraus, die
oft mit wirtschaftlicher Effizienz (Zeitproblem entfällt) und
Vermittlungskompetenz einhergeht (Gruehn
2000, S.32). Über die von Gruehn
genannten Vorschläge hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer
allgemeiner Lösungsansätze. So ist es sinnvoll, eine ganzheitliche
Betrachtungsweise einzufordern. Ein Vorschlag, den Defiziten der
Landschafsplanung entgegenzuwirken, ist laut Hahn-Herse,
den Naturhaushalt als Ganzes zu betrachten, und sich nicht auf den
Biotopschutz einengen zu lassen. Insbesondere die Boden- und
Bioklimafunktionen sollen einer stärkeren Betrachtung zugeführt
werden. Des weiteren soll
die Bewertung des Landschaftsbildes nicht nur dem Ideal der
Naturlandschaft nachhängen, sondern auch die Kulturlandschaft
integrieren. Die Landschafts-
und Grünordnungsplanung soll als „Managementplanung“ begriffen
werden. Dies erfordert v.a. Öffentlichkeitsarbeit. Partner müssen
gewonnen werden. Beispielhafte Umsetzungen sollten reproduzierbar sein.
Die anderen Fachverwaltungen müssen bei Interesse integriert werden
(vgl. Hahn-Herse 1997,
S.41ff). Auch eine Änderung
in der HOAI ist empfehlenswert. Das Fehlen der Umsetzung in der HOAI
sollte korrigiert werden. Pragmatischerweise kann die Abrechnung der
Leistungen für die
Umsetzung derzeit noch als
Deklarierung von Sonderleistung erfolgen (§§ 4 und 5, § 6 oder
§ 50). Um allerdings darzustellen, dass die Umsetzung grundsätzlich
Teil der Leistung der Erstellung eines Landschaftsplans sein muss,
sollte dies in die Planungsphasen der Landschaftsplanung integriert
werden. Die Lösungsstrategie,
die Realisierung landschaftsplanerischer Inhalte bereits während der
Planerstellung zu betreiben, ist als problematisch anzusehen, weil damit
frühzeitig nicht revidierbare Vorentscheidungen gefällt werden. So
kann sich z.B. eine frühzeitige Standortentscheidung im Laufe des
Planungsprozesses als falsch herausstellen. Besser ist es also, den
derzeitigen Zustand bis zum Ende des Planungsprozesses beizubehalten. Im
Zuge dessen können Planungsszenarien entworfen werden, um die möglichen
Entwicklungen aufzuzeigen, bevor eine evtl. fatale Entscheidung
unwiderruflich gefällt ist (Gruehn
2000, S.9). Ferner ist eine Lösung
für fehlende Regelung der Erfolgskontrolle in der HOAI zu suchen.
Sonstige landschaftsplanerische Leistungen, die sich z.B. mit der
Verantwortung über die Umsetzung der Landschaftsplanung oder eine
Erfolgskontrolle derselbigen befassen,
könnten zusätzlich über den §50 berechnet werden, weil sie im
Modell der HOAI nicht als Teil der Erstellung des Landschaftsplans
vorgesehen sind. Die gesamte HOAI wird allerdings derzeit neu überarbeitet,
daraus können sich hierbei einige Änderungen ergeben. Sonderleistungen
nach §50 HOAI: 1.
Gutachten zu Einzelfragen der Planung, ökologische Gutachten,
Gutachten zu Baugesuchen, 2.
Beratung bei Gestaltungsfragen 3.
besondere Plandarstellung und Modelle 4.
Ausarbeitung von Satzungen, Teilnahme an Verhandlungen mit Behörden
und an Sitzungen der Gemeindevertretungen nach Fertigstellung der
Planung, 5.
Beiträge zu Plänen und Programmen der Landes- oder
Regionalplanung (HOAI 2002, S. 315) Weitere Möglichkeiten,
sich derartige Leistungen entgelten zu lassen, geben der § 6,
der das Zeithonorar regelt, oder die §§ 4 und 5, in denen die
Sonderleistungen geregelt sind. Die Regelungen über das Zeithonorar
sind allerdings derzeit verstärkt in der Diskussion und werden
perspektivisch wohl so nicht mehr weiter bestehen (Wirz
2004).
Fortentwicklung
der Landschaftsplanung durch die SUP Richtlinie Abb. : Stellung
der Landschaftsplanung im nationalen Planungssystem unter dem Einfluss
internationaler Übereinkommen und europäischer Richtlinien
(Kühling et al 2003, S.59) Hierbei ist
insbesondere die sogenannte SUP-Richtlinie (Richtlinie über die Prüfung
der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme) zu nennen. Diese
ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 21.7.2001 endgültig in
Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist die begleitenden Optimierung
des Aufstellungs- und Änderungsprozesses von Plänen und Programmen.
Diese strategische Umweltprüfung (SUP) kann in vorhandene
Planungssysteme integriert werden. Dabei wäre eine Integration der SUP
in die bisherige Landschaftsplanung vorstellbar (Weiland 2003, S.179). Es gibt eine Reihe
von Charakteristika die die Nähe der Landschaftsplanung zur SUP
darlegen: -
Landschaftspläne bieten
wesentliche Informationen für Screening (Vorabschätzung der UVP
Pflicht) und Scoping (erstes Zusammenwirken aller beteiligten Kräfte
zur Abschätzung des Umfangs der UVP) der SUP -
Landschaftspläne haben im
Gegensatz zu den sektoralen Umweltfachplanungen einen auf den
Gesamtnaturhaushalt angelegten Ansatz (wie es die SUP-RL fordert) -
Landschaftspläne haben
Umweltqualitätsziele, die für die Bewertung von Planungsauswirkungen
als Kriterium herhalten können -
Wesentliche Teile der in der
SUP-RL geforderten Inhalte werden bereits heute vom Landschaftsplan
abgedeckt wie die Darstellung des derzeitigen Zustands von Natur und
Landschaft, Vorschläge für Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und
vieles mehr (Weiland 2003,
S.185). Durch die Nutzung
der Landschaftsplanung als Strategische Umweltprüfung könnte sie höhere
Umsetzungsrelevanz erhalten. Um die Landschaftsplanung an die
Anforderungen der SUP Richtlinie vollständig anzupassen, wäre
allerdings noch einiges an Entwicklungsbedarf vorhanden: -
Prozessorientierung: die
Landschaftsplanung muss prozessbegleitend zur Aufstellung der zu
untersuchenden Pläne aufgestellt werden -
Nur geringer zeitlicher Vorlauf
der Landschaftsplanung vor der Raumplanung -
Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung -
Räumliche Übereinstimmung von
Landschaftsplan und Raumplan -
Abstimmung mit den sektoralen
Umweltfachplanungen -
Einführung einer Prüfung von
Alternativen in der Landschaftsplanung -
Erweiterung der
Schutzgüter über das BNatSchG hinaus: Einführung einer Untersuchung
der „Bevölkerung“, „Sachgüter und kulturelles Erbe“ sowie der „menschlichen
Gesundheit“ (nach SUP-RL) -
Untersuchung auch von sekundären
und kumulativen Wirkungen von Umweltauswirkungen -
Anwendung von Szenarien und Ökologischen
Risikoanalysen als Prognose und Bewertungsmethoden Zusammenfassend
kann man feststellen, dass die Landschaftsplanung weitgehend dazu
geeignet ist, die Funktionen einer SUP wahrzunehmen. Dies kann zu einer
Weiterentwicklung der Landschaftsplanung und der Verbesserung ihrer
Umsetzung führen. Dazu muss die Landschaftsplanung allerdings in
einigen Feldern noch geändert werden (über die Neuregelungen des
BNatSchGNeuregG hinaus). Damit können auch gleich die landesrechtlich
sehr unterschiedlichen Formen von Regional- und Landschaftsplanung
einander angenähert und optimiert werden und die Landschaftsplanung
insgesamt vorangebracht werden (vgl. Weiland 2003, S.186f). Als weiterer
allgemeinen Lösungsansatz für die Defizite der Landschaftsplanung ist
die Schaffung von Gremien zur Umsetzung der Landschaftsplanung zu
nennen. Zu einer wirklichen Umsetzung der Landschaftsplanung ist eine
Vergabe zu dessen Zuständigkeit notwendig. Hierfür kann sich die
Gemeinde selbst zuständig erklären (mithilfe der bereits vorhandenen
Mitarbeiter) oder aber die Direktion der Umsetzung in die Hände des
externen Büros, das in der Regel für die Erstellung eines
Landschaftsplans engagiert wird, legen. Besonders empfehlenswert, in
Zeiten leerer Kassen allerdings eher unrealistisch, ist natürlich die
Schaffung eigener Stellen für die Umsetzung der Landschaftsplanung. Unabhängig
von der Zuständigkeit für die Erstellung des
Landschaftsplans sollten zu dessen effektiverer Umsetzung auch
Gremien geschaffen werden, die eine Einbindung der politischen
Entscheidungsträger, der Bürger und Verbände und der betroffenen
Naturnutzer (wie die Landwirte) ermöglichen. Diese sollten bereits in
der Planungsphase gegründet werden, um bereits da auf die Planung
einwirken zu können und auf eine größere Umsetzungseffizienz
hinzuwirken. In diesen Gremien soll über die Form der Umsetzung
diskutiert werden. Es soll die Frage geklärt werden, was freiwillig
geschieht und wo
finanzielle Anreize oder ordnungspolitische Maßnahmen notwendig sind
(vgl. Bergstedt 1999, S.91). Direkte
und indirekte Methoden der Umsetzung der Landschaftsplanung Die
Umsetzung der Inhalte der Landschaftsplanung kann durch eine Reihe von Möglichkeiten
erfolgen, teils direkter, teils indirekter Natur: -
direkte Umsetzung durch die öffentliche
Hand -
Umsetzung durch finanzielle Förderung
(Programme des Vertragsnaturschutzes oder Extensivierungsprogramme) -
Umsetzung durch Aufnahme in
rechtsverbindliche Pläne (z.B. Bauleitpläne, Flurbereinigungspläne,
Fachpläne) (vgl.
Bergstedt 1993, S.86ff). Die
verschiedenen Möglichkeiten sollten sich idealerweise ergänzen, nicht
konterkarieren. Immer muss aber der Gesamteffekt im Auge behalten
werden, zur Verhinderung sowohl eines „Zu Wenig“ als auch eines
„Zu Viel“. Spezifisches
Ergänzungskonzept für Freiburg im Breisgau Neben diesen
allgemeinen Möglichkeiten, um für eine bessere Wirkung der
Landschaftsplanung zu sorgen, ergeben sich aus der Evaluierung des
Landschaftsplans in Freiburg ein Reihe konkreter Verbesserungsvorschläge. 1. Stärkung des KonzeptionsteilsErst einmal ist
grundsätzlich festzustellen, das der Landschaftsplan Freiburg zu
grundlagenlastig ist. Im Vergleich zum Entwicklungsteil ist der Analyse
und Bewertungsteil viel zu bedeutend. Zwar nimmt der Entwicklungsteil
wenn man die Textseitenzahl betrachtet keinen unbedeutenden Raum ein (30
Seiten Analyse im Vergleich zu 30 Seiten Entwicklungskonzept), beim
Kartenwerk ist das Verhältnis von 29 Grundlagenkarten zu gerade einmal
4 Entwicklungskarten doch bezeichnend.
Daraus folgt, das
bei zukünftigen Landschaftsplänen wesentlich mehr Wert auf die
Entwicklungskonzeption gelegt werden muss. Dies könnte z.B. dadurch
geschehen, dass man die Grundlagenermittlung und die Konzeption
voneinander abkoppelt. So ließen sich beispielsweise auch schon bei der
Auftragsvergabe die beiden Teile des Landschaftsplans getrennt
voneinander vergeben. So kann verhindert werden, dass das Planungsbüro
sich zu stark in Details verliert oder aus Angst vor unpopulären
Entwicklungskonzepten gleich ganz darauf verzichtet. Insbesondere sollte
bei der Entwicklungskarte (dem eigentlichen Landschaftsplan) darauf
geachtet werden, auch eigene, neue Projekte zu entwerfen, und nicht nur
Selbstverständlichkeiten („Erhaltung der funktionellen Verzahnung
zwischen Landschaft und Siedlung“) darzustellen. 2. Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit
Weiterhin
offensichtlich ist das völlige Fehlen
von Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Landschaftsplans.
Wenn man gar nicht erst versucht, die Öffentlichkeit in irgendeine Art
einzubinden, kann man auch keinerlei Interesse am Landschaftsplan
erwarten. Dadurch geht auch die Möglichkeit verloren, dass die Inhalte
des Landschaftsplans auch außerhalb der Behörden umgesetzt werden. In
Zukunft sollte verstärkt auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung geachtet
werden (wie dies bei der Neuaufstellung des F-Plans 2020 auch schon
beispielhaft geschieht). Möglichkeiten, um für die Inhalte des
Landschaftsplans zu werben sind z.B. eine aktive Pressearbeit, öffentliche
Veranstaltungen, Internetveröffentlichungen (mit Diskussionforum) o.ä. 3. Strukturelle Veränderungen
bei den Zuständigkeiten
Um Probleme zu
vermeiden, wie es sie bei der Aufstellung des untersuchten
Landschaftsplans gegeben hat, sollte die Zuständigkeit für den
Landschaftsplan eindeutiger geregelt sein. Da der Landschaftsplan die
Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege darstellen
soll, ist die Zuordnung zum Umweltressort nur logisch. So kann
verhindert werden, das die Abwägung bereits bei der Erstellung des
Landschaftsplans geschieht, und nicht, wie vorgesehen, erst bei der Übernahme
der Inhalte in den Flächennutzungsplan. Um die Zusammenarbeit zwischen
Stadtplanungsamt und Umweltamt dennoch gedeihlich von statten gehen zu
lassen, sollte noch eine AG zwischen beiden Ämtern für eine bessere
Kooperation geschaffen werden. Des weitern sollten auch alle anderen
Ressorts (bei Interesse) regelmäßig in die Aufstellung des
Landschaftsplans eingebunden werden, nur so kann man von ihnen auch ein
Interesse an der Umsetzung erwarten. 4. Vermeidung inhaltlicher
Fehler
Inhaltlich kritisch zu
betrachten sind die fehlenden faunistischen Untersuchung im Freiburger
Landschaftsplan. Eine Verbesserungsmöglichkeit hierfür
kann durch eine bessere finanzielle Ausstattung für die
Erstellung des Landschaftsplans geschehen (woran beim
Landschaftsplan 1998 anscheinend die faunistische Untersuchung
gescheitert ist). 5. Verbesserung der
Umsetzungsorientierung
Die dargestellten
Erfordernisse und Maßnahmen müssen sehr viel konkreter gefasst werden,
um ihre Chance zur
Umsetzung zu verbessern (allgemeine Floskeln wie „Sicherung der natürlichen
Grundwasserverhältnisse“ sind dafür nicht geeignet). Allgemein kann
man feststellen, das die Planungsgruppe Ökologie und Umwelt (Süd) zu
wenig umsetzungsorientiert an den Landschaftsplan herangegangen ist: der
analytischen Darstellung wird zu breiter Platz eingeräumt, der
Konkretisierung von Entwicklungszielen, die sich aus der vorgefundenen
Situation ergeben tritt dagegen zu stark in den Hintergrund. Um eine verbesserte
Umsetzung zu erreichen, würde es sich anbieten, die Maßnahmen und
Erfordernisse adressatenorientiert darzustellen. So sollten die Maßnahmen,
die von der Landwirtschaft umgesetzt werden sollen in einem Abschnitt
zusammen dargestellt werden, ähnliches Vorgehen bietet sich auch bei
den anderen Adressatengruppen an: Wasserwirtschaft, Forstwirtschaft,
Wohnungswirtschaft usw. Für eine bessere Umsetzung
sollte auch stark darauf geachtet werden, dass Finanzierungsmittel
aufgezeigt werden, die man zur Umsetzung nutzen kann (z.B. Geldmittel für
Flächenstilllegungen, Möglichkeiten zum Marketing ökologischer
Landwirtschaft). Auch sollte beim
Landschaftsplan nicht darauf verzichtet werden, konkrete Zeitvorgaben zu
nennen, so können z.B. die Maßnahmen, die wirklich prioritär sind (in
den nächsten 5 Jahren umzusetzen) auch in den Vordergrund gestellt
werden, weniger wichtige Dinge dann mit einem längeren Zeithorizont
versehen werden. Weiterhin sollte von Seiten
der Landschaftsplanung stärker auf die
Übernahme der Inhalte in den Flächennutzungsplan geachtet
werden. In diesen F-Plan sind mehr oder weniger nur die Kompensationsflächenpools
übernommen worden. Dafür ist allerdings notwendig, das Planungsbüro
entsprechend zu beauftragen und zu entlohnen (siehe Kapitel HOAI). 6. Verbesserung der
Kartendarstellungen
Dabei ist
insbesondere die Maßnahmenkarte gemeint. Diese ist viel zu unkonkret.
Es passiert keine Fokussierung auf ein konkretes Ziel pro Gebiet,
sondern es werden mehrere abstrakte Entwicklungsziele übereinander
dargestellt, wodurch sie schwer
handhabbar und lesbar ist. Dies könnte durch die getrennte Darstellung
der einzelnen Konzepte geschehen (z.B. Klima, Biotope, Boden/Wasser,
Erholung).
|