Inhalte der durchgeführten Evaluierung:

 

Allgemeine Verbesserungsvorschläge

 

 

 

Einfluss int. Abkommen

 

 

 

Konzept für  Freiburg

 

 

 

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 Ausschnitt des Landschaftsplans von  Freiburg

Allgemeine Ansätze zum Abbau der Defizite in der Landschaftsplanung

Nachdem der SRU bereits 1987 von einem Scheitern der Landschaftsplanung gesprochen hat, gehen einige Autoren davon aus, dass die real nachweisbaren Einflussnahmen der Landschaftsplanung auf andere Fachplanungen eher als bescheiden zu werten sind (Kühling et al 2003, S.58). Allerdings haben Gruehn und Kenneweg in ihren Untersuchungen 1998  und 2002 den Einfluss des Landschaftsplans auf den Flächennutzungsplan und die Agrarfachplanung untersucht und für positiv befunden. Ob dieses dann Auswirkungen auch im Bebauungsplan und in der Realität wiederzufinden ist, ist bisher nur sehr unzureichend nachgeprüft worden. Eine Prüfung von Grote und Ziegler- Hennings (2000) hat allerdings herausgestellt, das die  Inhalte von Bebauungsplänen, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen (im Gegensatz zu den baulichen Inhalten) nur sehr unzureichend in die Realität umgesetzt werden (Kühling et al 2003, S.58). Dies steht in Übereinstimmung mit den Ergebnissen, die im Rahmen dieser Diplomarbeit festgestellt wurden.

Bei der Untersuchung, welche Determinanten für die erfolgreiche Umsetzung der Landschaftsplanung entscheidend sind, fand Gruehn folgende wesentlichen Erfolgsvoraussetzungen heraus:

  1. Akzeptanz
  2. Beteiligung
  3. Verfahrensbegleitung
  4. finanzielle Förderung
  5. Planungsträger
  6. Qualität der Planung

(Gruehn 2000, S.26)

Zu 1. Akzeptanz

Für die Akzeptanz, d.h. das „Verstehen und Einverstandensein“ sind eine Vielzahl von „akzeptanzbestimmender Faktoren“ verantwortlich.

Als wesentliche wären dabei zu nennen:

-         Wertvorstellungen (insbesondere Umweltbewusstsein)

-         Gesellschaftliche  Situation (sozial, ökonomisch, ökologisch)

-         Kommunikation (Werbung, Information, Wissenstand)

-         Kooperation und Partzipation

-         Betroffenheit (Identifikation, emotionale Vorbelastung)

-         Verträglichkeit (soziale, ökonomische, ökologische)

(Gruehn 2000, S.26f)

 

Möglichkeiten der Akzeptanzsteigerung

Um eine höhere Akzeptanz für die Landschaftsplanung zu erreichen, müssen festgestellte Kommunikationsprobleme beseitigt werden. Es  muss bereits in einer frühen Planungsphase eine intensive Aufklärung betrieben werden. Dabei muss auch auf die Vermittlung der Betroffenheit des Einzelnen hingewirkt werden. Für eine höhere Akzeptanz auf der ökonomischen Ebene kann eine Strategie zur lokalen Vermarktung beitragen.

Allgemein müssen auch sozioökonomische Kriterien in der Landschaftsplanung Berücksichtigung finden. Die Projektsteuerung und Umsetzungskoordination muss ein stärkeres Gewicht erhalten (z.B. durch die Einführung einer derartigen Planungsphase in die HOAI). Bei der Ausbildung von Landschaftsplanern muss stärker auf die Vermittlung von kommunikativen Fähigkeiten geachtet werden.

(Gruehn 2000, S.29)

Zu 2. Beteiligung

Darunter versteht man die Beteiligung sowohl der betroffenen Bürger als auch die Einbeziehung von Sachverständigen, Trägern öffentlicher Belange o.ä.. Bei Verfahren wie der Landschaftsplanung, die größtenteils ohne rechtliche Bindungswirkung bleibt, sind Bürgerbeteiligung nicht obligatorisch vorgeschrieben (Ausnahmen sind die Landschaftspläne in den Stadtstaaten, Hessen und NRW). Dennoch kann eine Beteiligung an der Landschaftsplanung positive Effekte haben:

-         frühzeitiges Erkennen von Problemlagen (dadurch Effektivierung)

-         Verwirklichung direkter Demokratie

-         Einbindung externen Sachverstands

-         Öffentlichkeitsarbeit (Werbung für die Ziele des Landschaftsplans)

(Gruehn 2000, S. 29f)

 

Um die Inhalte der Landschaftsplanung besser vermitteln zu können, werden immer mehr auch kommunikative Instrumente bei der Umsetzung der Landschaftsplanung gefordert und auch eingesetzt. Damit soll die Akzeptanz gegenüber den Zielen der Landschaftsplanung, insbesondere von Seiten der Landwirtschaft, erhöht werden. Als eine Möglichkeit zur besseren Vermittlung werden von Oppermann et al 1997 die Nutzung von „Runden Tischen“ vorgeschlagen (Oppermann et al 1997). Eine solche auf Diskurs ausgerichtete Landschaftsplanung muss sich aber auch an Leitbildern orientieren, die dann diskutiert werden können.

Die Partizipation in der Planung ist heute allgemein anerkanntes Mittel, um Störungen im Vollzug der Planung  frühzeitig auszuräumen. Neben der Erhöhung der Effizienz, die auch im ureigensten Interesse des Planers liegt, gibt eine Partizipation an der Planung ihr auch eine zusätzliche Legitimation und fördert die Identifikation mit dem Planwerk.

Allerdings hat die Mitbestimmung auch ihre Grenzen. So kann man selten einen Konsens aus den verschiedenen (sozial sehr heterogenen) Bevölkerungsgruppen erreichen. Für das Gelingen von Partizipation nennen Fürst et al 2001 folgende Faktoren:

-         Bildung: Informationsgefälle zwischen Verwaltung/Vorhabensträger und Bürger muss abgebaut werden

-         Allgemeinverständliche Kommunikation

-         Frühzeitige Beteiligung (nicht erst am Ende des Planungsprozesses)

-         Kooperatives Klima

-         Institutionalisierung (ohne dabei Kontakt zur „Basis“ zu verlieren

-         Akzeptanz durch etablierte politische Repräsentanten (Parteien etc.)

(Fürst et al 2001, S.368ff.)

 

Zu 3. Verfahrensbegleitung

Die Begleitung des gesamten Planaufstellungsverfahrens durch z.B. einen ausgebildeten  Landschaftsplaner ist ein weiterer wichtiger Einflussfaktor auf die Umsetzung. Insbesondere nach Planaufstellung sollte der Planersteller auch in einer weiteren Planungsphase auf die Umsetzung der Landschaftsplanung hinwirken. Einen informelle Begleitung des Landschaftsplanaufstellungsprozesses kann in Form einer fachlich begleitenden Beratung (z.B. mit einer Erfolgskontrolle) stattfinden oder durch konsensorientierte Begleitung (wie einem Runden Tisch, öffentlichen Diskussionsrunden oder in einem Mediationsverfahren).

(Gruehn 2000, S.30)

 

Zu 4. Finanzielle Förderung

Die finanziellen Möglichkeiten, die sich einer Kommune für die Umsetzung der Landschaftsplanung bieten ist natürlich ein weiterer wesentlicher Faktor für dessen Umsetzung. Es gibt eine Vielzahl von Förderprogrammen, die für die Umsetzung von naturschützerischen Zielen genutzt werden können. Zur Sammelung und Bündelung dieser Fördermaßnahmen könnte der Landschaftsplan, sozusagen als Koordinationsinstrument, genutzt werden. Die Verbindung der Fördermaßnahmen mit dem Landschaftsplan führt auch zu einer größeren Akzeptanz des Landschaftsplans (siehe 1.) (Gruehn 2000, S.31).

 

Zu 5. Planungsträger

Die Fachkompetenz des Planungsträgers wirkt sich natürlich auch stark auf den Umsetzungserfolg eines Landschaftsplans aus. Oft sind die rechtlichen Kompetenzen jedoch unklar formuliert. Dabei ist meist relativ klar, welche Fachbehörde in der Kommune zuständig ist, allerdings ist das Verhältnis der Kommunen zum Land/zur Fachbehörde des Landes oft ungeklärt. Dabei kommt es Vielfach zu einer Kompetenzkonkurrenz (Gruehn 2000, S. 31).

 

Zu 6. Qualität der Planung

Ein nicht zu vernachlässigender Faktor für den Grad der Umsetzung der Landschaftsplanung macht natürlich auch die Qualität des Plans aus. Dabei ist allerdings manchmal zu hören, dass ein inhaltlich sehr guter Landschaftsplan keinen oder sogar negativen Einfluss auf die Umsetzung hat, da für seine Erstellung schon zu viel Zeit in Anspruch genommen wurde. Gegen diese These spricht allerdings, dass „fachlich gute“ Pläne eine persuasive Wirkung entfalten können. Außerdem setzt die Erstellung eines „guten“ Landschaftsplans Fachkompetenz voraus, die oft mit wirtschaftlicher Effizienz (Zeitproblem entfällt) und Vermittlungskompetenz einhergeht (Gruehn 2000, S.32).

 

Über die von Gruehn genannten Vorschläge hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer allgemeiner Lösungsansätze. So ist es sinnvoll, eine ganzheitliche Betrachtungsweise einzufordern. Ein Vorschlag, den Defiziten der Landschafsplanung entgegenzuwirken, ist laut Hahn-Herse, den Naturhaushalt als Ganzes zu betrachten, und sich nicht auf den Biotopschutz einengen zu lassen. Insbesondere die Boden- und Bioklimafunktionen sollen einer stärkeren Betrachtung zugeführt werden.

Des weiteren soll die Bewertung des Landschaftsbildes nicht nur dem Ideal der Naturlandschaft nachhängen, sondern auch die Kulturlandschaft integrieren.

Die Landschafts- und Grünordnungsplanung soll als „Managementplanung“ begriffen werden. Dies erfordert v.a. Öffentlichkeitsarbeit. Partner müssen gewonnen werden. Beispielhafte Umsetzungen sollten reproduzierbar sein. Die anderen Fachverwaltungen müssen bei Interesse integriert werden (vgl. Hahn-Herse 1997, S.41ff).

 

Auch eine Änderung in der HOAI ist empfehlenswert. Das Fehlen der Umsetzung in der HOAI sollte korrigiert werden. Pragmatischerweise kann die Abrechnung der Leistungen für  die Umsetzung derzeit  noch als Deklarierung von Sonderleistung erfolgen (§§ 4 und 5, § 6 oder   § 50). Um allerdings darzustellen, dass die Umsetzung grundsätzlich Teil der Leistung der Erstellung eines Landschaftsplans sein muss, sollte dies in die Planungsphasen der Landschaftsplanung integriert werden.

Die Lösungsstrategie, die Realisierung landschaftsplanerischer Inhalte bereits während der Planerstellung zu betreiben, ist als problematisch anzusehen, weil damit frühzeitig nicht revidierbare Vorentscheidungen gefällt werden. So kann sich z.B. eine frühzeitige Standortentscheidung im Laufe des Planungsprozesses als falsch herausstellen. Besser ist es also, den derzeitigen Zustand bis zum Ende des Planungsprozesses beizubehalten. Im Zuge dessen können Planungsszenarien entworfen werden, um die möglichen Entwicklungen aufzuzeigen, bevor eine evtl. fatale Entscheidung unwiderruflich gefällt ist (Gruehn 2000, S.9).

 

Ferner ist eine Lösung für fehlende Regelung der Erfolgskontrolle in der HOAI zu suchen. Sonstige landschaftsplanerische Leistungen, die sich z.B. mit der Verantwortung über die Umsetzung der Landschaftsplanung oder eine Erfolgskontrolle derselbigen befassen,  könnten zusätzlich über den §50 berechnet werden, weil sie im Modell der HOAI nicht als Teil der Erstellung des Landschaftsplans vorgesehen sind. Die gesamte HOAI wird allerdings derzeit neu überarbeitet, daraus können sich hierbei einige Änderungen ergeben.

 

Sonderleistungen nach §50 HOAI:

1.      Gutachten zu Einzelfragen der Planung, ökologische Gutachten, Gutachten zu Baugesuchen,

2.      Beratung bei Gestaltungsfragen

3.      besondere Plandarstellung und Modelle

4.      Ausarbeitung von Satzungen, Teilnahme an Verhandlungen mit Behörden und an Sitzungen der Gemeindevertretungen nach Fertigstellung der Planung,

5.      Beiträge zu Plänen und Programmen der Landes- oder Regionalplanung

(HOAI 2002, S. 315)

Weitere Möglichkeiten,  sich derartige Leistungen entgelten zu lassen, geben der § 6, der das Zeithonorar regelt, oder die §§ 4 und 5, in denen die Sonderleistungen geregelt sind. Die Regelungen über das Zeithonorar sind allerdings derzeit verstärkt in der Diskussion und werden perspektivisch wohl so nicht mehr weiter bestehen (Wirz 2004).  

Fortentwicklung der Landschaftsplanung durch die SUP Richtlinie

Als weiteren Lösungsansatz ist eine Perspektivenentwicklung für die Landschaftsplanung aufgrund internationaler Verpflichtungen in Angriff zu nehmen. Für die Landschaftsplanung wird sich in Zukunft durch eine Reihe europäischer Richtlinien (z.B. Flora-Fauna-Habitat Richtlinie) und internationaler Übereinkommen (z.B. die Konvention über die biologische Vielfalt) neue Perspektiven ergeben

 

Abb. : Stellung der Landschaftsplanung im nationalen Planungssystem unter dem Einfluss internationaler Übereinkommen und europäischer Richtlinien

(Kühling et al 2003, S.59)

 

Hierbei ist insbesondere die sogenannte SUP-Richtlinie (Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme) zu nennen. Diese ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 21.7.2001 endgültig in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist die begleitenden Optimierung des Aufstellungs- und Änderungsprozesses von Plänen und Programmen. Diese strategische Umweltprüfung (SUP) kann in vorhandene Planungssysteme integriert werden. Dabei wäre eine Integration der SUP in die bisherige Landschaftsplanung vorstellbar (Weiland 2003, S.179).

Es gibt eine Reihe von Charakteristika die die Nähe der Landschaftsplanung zur SUP darlegen:

-         Landschaftspläne bieten wesentliche Informationen für Screening (Vorabschätzung der UVP Pflicht) und Scoping (erstes Zusammenwirken aller beteiligten Kräfte zur Abschätzung des Umfangs der UVP) der SUP

-         Landschaftspläne haben im Gegensatz zu den sektoralen Umweltfachplanungen einen auf den Gesamtnaturhaushalt angelegten Ansatz (wie es die SUP-RL fordert)

-         Landschaftspläne haben Umweltqualitätsziele, die für die Bewertung von Planungsauswirkungen als Kriterium herhalten können

-         Wesentliche Teile der in der SUP-RL geforderten Inhalte werden bereits heute vom Landschaftsplan abgedeckt wie die Darstellung des derzeitigen Zustands von Natur und Landschaft, Vorschläge für Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und vieles mehr (Weiland 2003, S.185).

 

Durch die Nutzung der Landschaftsplanung als Strategische Umweltprüfung könnte sie höhere Umsetzungsrelevanz erhalten. Um die Landschaftsplanung an die Anforderungen der SUP Richtlinie vollständig anzupassen, wäre allerdings noch einiges an Entwicklungsbedarf vorhanden:

 

-         Prozessorientierung: die Landschaftsplanung muss prozessbegleitend zur Aufstellung der zu untersuchenden Pläne aufgestellt werden

-         Nur geringer zeitlicher Vorlauf der Landschaftsplanung vor der Raumplanung

-         Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung

-         Räumliche Übereinstimmung von Landschaftsplan und Raumplan

-         Abstimmung mit den sektoralen Umweltfachplanungen

-         Einführung einer Prüfung von Alternativen in der Landschaftsplanung

-     Erweiterung der Schutzgüter über das BNatSchG hinaus: Einführung einer Untersuchung der „Bevölkerung“, „Sachgüter und kulturelles Erbe“ sowie der

„menschlichen Gesundheit“ (nach SUP-RL)

-         Untersuchung auch von sekundären und kumulativen Wirkungen von Umweltauswirkungen

-         Anwendung von Szenarien und Ökologischen Risikoanalysen als Prognose und Bewertungsmethoden

Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Landschaftsplanung weitgehend dazu geeignet ist, die Funktionen einer SUP wahrzunehmen. Dies kann zu einer Weiterentwicklung der Landschaftsplanung und der Verbesserung ihrer Umsetzung führen. Dazu muss die Landschaftsplanung allerdings in einigen Feldern noch geändert werden (über die Neuregelungen des BNatSchGNeuregG hinaus). Damit können auch gleich die landesrechtlich sehr unterschiedlichen Formen von Regional- und Landschaftsplanung einander angenähert und optimiert werden und die Landschaftsplanung insgesamt vorangebracht werden (vgl. Weiland 2003, S.186f).

 

Als weiterer allgemeinen Lösungsansatz für die Defizite der Landschaftsplanung ist die Schaffung von Gremien zur Umsetzung der Landschaftsplanung zu nennen. Zu einer wirklichen Umsetzung der Landschaftsplanung ist eine Vergabe zu dessen Zuständigkeit notwendig. Hierfür kann sich die Gemeinde selbst zuständig erklären (mithilfe der bereits vorhandenen Mitarbeiter) oder aber die Direktion der Umsetzung in die Hände des externen Büros, das in der Regel für die Erstellung eines Landschaftsplans engagiert wird, legen. Besonders empfehlenswert, in Zeiten leerer Kassen allerdings eher unrealistisch, ist natürlich die Schaffung eigener Stellen für die Umsetzung der Landschaftsplanung.

Unabhängig von der Zuständigkeit für die Erstellung des  Landschaftsplans sollten zu dessen effektiverer Umsetzung auch Gremien geschaffen werden, die eine Einbindung der politischen Entscheidungsträger, der Bürger und Verbände und der betroffenen Naturnutzer (wie die Landwirte) ermöglichen. Diese sollten bereits in der Planungsphase gegründet werden, um bereits da auf die Planung einwirken zu können und auf eine größere Umsetzungseffizienz hinzuwirken. In diesen Gremien soll über die Form der Umsetzung diskutiert werden. Es soll die Frage geklärt werden, was freiwillig geschieht und  wo finanzielle Anreize oder ordnungspolitische Maßnahmen notwendig sind (vgl. Bergstedt 1999, S.91).

 

Direkte und indirekte Methoden der Umsetzung der Landschaftsplanung

Die Umsetzung der Inhalte der Landschaftsplanung kann durch eine Reihe von Möglichkeiten erfolgen, teils direkter, teils indirekter Natur:

-         direkte Umsetzung durch die öffentliche Hand

-         Umsetzung durch finanzielle Förderung (Programme des Vertragsnaturschutzes oder Extensivierungsprogramme)

-         Umsetzung durch Aufnahme in rechtsverbindliche Pläne (z.B. Bauleitpläne, Flurbereinigungspläne, Fachpläne)

(vgl. Bergstedt 1993, S.86ff).

 

Die verschiedenen Möglichkeiten sollten sich idealerweise ergänzen, nicht konterkarieren. Immer muss aber der Gesamteffekt im Auge behalten werden, zur Verhinderung sowohl eines „Zu Wenig“ als auch eines „Zu Viel“.

 

Spezifisches Ergänzungskonzept für Freiburg im Breisgau

Neben diesen allgemeinen Möglichkeiten, um für eine bessere Wirkung der Landschaftsplanung zu sorgen, ergeben sich aus der Evaluierung des Landschaftsplans in Freiburg ein Reihe konkreter Verbesserungsvorschläge.

 

1. Stärkung des Konzeptionsteils

Erst einmal ist grundsätzlich festzustellen, das der Landschaftsplan Freiburg zu grundlagenlastig ist. Im Vergleich zum Entwicklungsteil ist der Analyse und Bewertungsteil viel zu bedeutend. Zwar nimmt der Entwicklungsteil wenn man die Textseitenzahl betrachtet keinen unbedeutenden Raum ein (30 Seiten Analyse im Vergleich zu 30 Seiten Entwicklungskonzept), beim Kartenwerk ist das Verhältnis von 29 Grundlagenkarten zu gerade einmal 4 Entwicklungskarten doch bezeichnend. 

Daraus folgt, das bei zukünftigen Landschaftsplänen wesentlich mehr Wert auf die Entwicklungskonzeption gelegt werden muss. Dies könnte z.B. dadurch geschehen, dass man die Grundlagenermittlung und die Konzeption voneinander abkoppelt. So ließen sich beispielsweise auch schon bei der Auftragsvergabe die beiden Teile des Landschaftsplans getrennt voneinander vergeben. So kann verhindert werden, dass das Planungsbüro sich zu stark in Details verliert oder aus Angst vor unpopulären Entwicklungskonzepten gleich ganz darauf verzichtet. Insbesondere sollte bei der Entwicklungskarte (dem eigentlichen Landschaftsplan) darauf geachtet werden, auch eigene, neue Projekte zu entwerfen, und nicht nur Selbstverständlichkeiten („Erhaltung der funktionellen Verzahnung zwischen Landschaft und Siedlung“) darzustellen.

 

2. Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit

Weiterhin offensichtlich ist das völlige Fehlen  von Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Landschaftsplans. Wenn man gar nicht erst versucht, die Öffentlichkeit in irgendeine Art einzubinden, kann man auch keinerlei Interesse am Landschaftsplan erwarten. Dadurch geht auch die Möglichkeit verloren, dass die Inhalte des Landschaftsplans auch außerhalb der Behörden umgesetzt werden. In Zukunft sollte verstärkt auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung geachtet werden (wie dies bei der Neuaufstellung des F-Plans 2020 auch schon beispielhaft geschieht). Möglichkeiten, um für die Inhalte des Landschaftsplans zu werben sind z.B. eine aktive Pressearbeit, öffentliche Veranstaltungen, Internetveröffentlichungen (mit Diskussionforum) o.ä.

 

3. Strukturelle Veränderungen bei den Zuständigkeiten

Um Probleme zu vermeiden, wie es sie bei der Aufstellung des untersuchten Landschaftsplans gegeben hat, sollte die Zuständigkeit für den Landschaftsplan eindeutiger geregelt sein. Da der Landschaftsplan die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege darstellen soll, ist die Zuordnung zum Umweltressort nur logisch. So kann verhindert werden, das die Abwägung bereits bei der Erstellung des Landschaftsplans geschieht, und nicht, wie vorgesehen, erst bei der Übernahme der Inhalte in den Flächennutzungsplan. Um die Zusammenarbeit zwischen Stadtplanungsamt und Umweltamt dennoch gedeihlich von statten gehen zu lassen, sollte noch eine AG zwischen beiden Ämtern für eine bessere Kooperation geschaffen werden. Des weitern sollten auch alle anderen Ressorts (bei Interesse) regelmäßig in die Aufstellung des Landschaftsplans eingebunden werden, nur so kann man von ihnen auch ein Interesse an der Umsetzung erwarten.

 

 

4. Vermeidung inhaltlicher Fehler

Inhaltlich kritisch zu betrachten sind die fehlenden faunistischen Untersuchung im Freiburger Landschaftsplan. Eine Verbesserungsmöglichkeit hierfür  kann durch eine bessere finanzielle Ausstattung für die Erstellung des Landschaftsplans geschehen (woran beim  Landschaftsplan 1998 anscheinend die faunistische Untersuchung gescheitert ist).

 

5. Verbesserung der Umsetzungsorientierung

Die dargestellten Erfordernisse und Maßnahmen müssen sehr viel konkreter gefasst werden, um ihre Chance  zur Umsetzung zu verbessern (allgemeine Floskeln wie „Sicherung der natürlichen Grundwasserverhältnisse“ sind dafür nicht geeignet). Allgemein kann man feststellen, das die Planungsgruppe Ökologie und Umwelt (Süd) zu wenig umsetzungsorientiert an den Landschaftsplan herangegangen ist: der analytischen Darstellung wird zu breiter Platz eingeräumt, der Konkretisierung von Entwicklungszielen, die sich aus der vorgefundenen Situation ergeben tritt dagegen zu stark in den Hintergrund.

Um eine verbesserte Umsetzung zu erreichen, würde es sich anbieten, die Maßnahmen und Erfordernisse adressatenorientiert darzustellen. So sollten die Maßnahmen, die von der Landwirtschaft umgesetzt werden sollen in einem Abschnitt zusammen dargestellt werden, ähnliches Vorgehen bietet sich auch bei den anderen Adressatengruppen an: Wasserwirtschaft, Forstwirtschaft, Wohnungswirtschaft usw.

Für eine bessere Umsetzung sollte auch stark darauf geachtet werden, dass Finanzierungsmittel aufgezeigt werden, die man zur Umsetzung nutzen kann (z.B. Geldmittel für Flächenstilllegungen, Möglichkeiten zum Marketing ökologischer Landwirtschaft).

Auch sollte beim Landschaftsplan nicht darauf verzichtet werden, konkrete Zeitvorgaben zu nennen, so können z.B. die Maßnahmen, die wirklich prioritär sind (in den nächsten 5 Jahren umzusetzen) auch in den Vordergrund gestellt werden, weniger wichtige Dinge dann mit einem längeren Zeithorizont versehen werden.

Weiterhin sollte von Seiten der Landschaftsplanung stärker auf die  Übernahme der Inhalte in den Flächennutzungsplan geachtet werden. In diesen F-Plan sind mehr oder weniger nur die Kompensationsflächenpools übernommen worden. Dafür ist allerdings notwendig, das Planungsbüro entsprechend zu beauftragen und zu entlohnen (siehe Kapitel HOAI).

 

6. Verbesserung der Kartendarstellungen

Dabei ist insbesondere die Maßnahmenkarte gemeint. Diese ist viel zu unkonkret. Es passiert keine Fokussierung auf ein konkretes Ziel pro Gebiet, sondern es werden mehrere abstrakte Entwicklungsziele übereinander dargestellt, wodurch sie  schwer handhabbar und lesbar ist. Dies könnte durch die getrennte Darstellung der einzelnen Konzepte geschehen (z.B. Klima, Biotope, Boden/Wasser, Erholung).

 

 

 

 
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