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Situation in Freiburg
Situation
von Natur und Landschaft Kurzbeschreibung Freiburg
Freiburg (>210
000 Einwohner) wurde 1120 von den Zähringern gegründet. Es gehörte
seit dem 14.Jahrhundert zum Habsburger Reich und wurde mehrfach von den
Franzosen besetzt. Eine erste wirtschaftliche Blüte erlebte Freiburg im
Mittelalter durch den Silberbergbau am Schauinsland. In jüngerer Zeit
verschob sich die Struktur der Erwerbstätigen im mehr in den tertiären
Sektor, der heute über 80% der Erwerbstätigen umfasst. Im
produzierenden Bereich ragt vor allem die High Tech Industrie heraus
(Medizintechnik, Umwelttechnik, Solartechnik). Neben dem größten
Arbeitgeber, der Universität mit über 30000 Studenten gibt es noch
eine nennenswerte Tourismusindustrie. Die Stadt nimmt (im Gegensatz zu
fast allen anderen Städten Deutschlands) an Einwohnern immer noch zu.
Dies hat eine gewisse Suburbanisierung an den Rändern Freiburgs zur
Folge (Borcherdt 1993, S.110ff). Regionalplan und Landschaftsrahmenplan für die Region
Die Raumplanung
(Regionalplanung) ist vor allem mit der Aufgabe betraut, die Nutzungen
des Raums in sinnvoller Weise zu ordnen und auf die Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in allen Teilen des Landes
hinzuwirken. In §1 Landesplanungsgesetz BW heisst es dazu: „Aufgabe
der Raumordnung und Landesplanung ist die übergeordnete , überörtliche
und zusammenfassende Planung für die räumliche Ordnung und Entwicklung
des Landes. Auf der Ebene der Gemeinde übernimmt diese Rolle die
Bauleitplanung, auf der Ebene des Bundeslandes die Landesplanung und auf
der Ebenen der Regionen die Regionalplanung. Diese wird von den
Regionalverbänden durchgeführt, um der Gefahr der Ortsferne, wie dies
bei staatlichen Planungsstellen oft der Fall ist, entgegenzuwirken. In
Freiburg ist dieser Regionalverband „Südlicher Oberrhein“ von den
Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenau und der Stadt
Freiburg gebildet. Ein erster derartig erstellter Regionalplan wurde
1980 erstellt, der zweite erfolgte 1995. Landschaftsrahmenplan
der Region Südlicher Oberrhein Hierin sind
wichtige Elemente und Funktionen des Naturhaushaltes zu analysieren
sowie Vorschläge zur Sicherung und Entwicklung zu unterbreiten. Die
Nutzungen der Landschaft sind auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu
untersuchen. Auch die Landschaftsrahmenplanung wird in Baden-Württemberg
von den Regionalverbänden betrieben. Die LRP sind nicht verbindlich,
ihre Forderungen spiegeln allein landschaftsökologische Forderungen
wider. Erst im zweiten Schritt, bei der Erstellung des Regionalplans,
werden sie den vielfältigen Nutzungsansprüchen an die Landschaft gegenübergestellt
und raumordnerisch abgewägt. Kapitel des LRP Südlicher Oberrhein
(erstellt parallel zum Regionalplan) sind die regional bedeutsamen
Biotope (v.a. am Kaiserstuhl, Höllental und südlich von Breisach), ein
weiteres Kapitel befasst sich mit den Oberflächengewässern. Abb.
Regionalplan 1995 mit integrierten landschaftsplanerischen Zielsetzungen
(nach Abwägung)
Freiburg Statistik Für die
Evaluierung von Grünordnungs- und Landschaftsplanung ist die Kenntnis
der Bevölkerungsdichte sowie des Siedlungsdruckes von entscheidender
Bedeutung.
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/SRDB/home.asp?H=BevoelkGebiet&U=02&R=GE311000
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/SRDB/home.asp?H=BevoelkGebiet&U=01&T=01515214&K=311
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/SRDB/home.asp?H=BevoelkGebiet&U=01&R=GE311000
http://www.zukunft.freiburg.de/downloads/pdf/flaechennutzungsplan_09.pdf
Anhand der oben
beschriebenen Daten (insbesondere aus der Prognose, die im Zusammenhang
mit der Neuauflage des F-Plans erstellt wurde) muss man zu der
Erkenntnis kommen, dass auf Freiburg eine immenser Flächendruck
herrscht. Es werden jährlich immer noch eine Vielzahl an Anträgen zur
Baugenehmigung gestellt (trotz leichter Abnahme seit den Boomzeiten
Anfang der 90er Jahre). Die Bevölkerungszahl nimmt kontinuierlich zu
(im Gegensatz zum Durchschnitt in der BRD). Dazu kommt, dass bereits
heute über 30% der Freiburger Fläche bebaut ist (wohingegen der
Landesschnitt bei 13% liegt). Dazu
darf nicht vergessen werden, dass fast 50% der Flächen auf Freiburger
Gemarkung in irgend einer Art und Weise geschützt sind, was Baumaßnahmen
dort verunmöglicht oder zumindest erschwert. Dies hat zur Folge, das
bebaubare Flächen Mangelware sind und um sie aufgrund der hohen
Sensibilität der Bevölkerung bezüglich „grüner“ Themen jedes Mal
ein regelrechter Kampf um jede Neubaufläche entbrennt. Abb. Diskutierte
Standorte für neue Bauflächen für den F-Plan 2020
http://www.zukunft.freiburg.de/downloads/pdf/flaechennutzungsplan_10.pdf
Natürliche
Grundlagen der Stadt Freiburg Geologischer Bau Klima Böden Ackerland: es
erstreckt sich hauptsächlich entlang der aus dem Schwarzwald kommenden
Gewässer (Dreisam, Bohrerbach). Die Ackerzahl beträgt hier zwischen 40
und 60. Höher ist sie nur bei Vorkommen von Löß (z.B. Zähringer
Felder mit Ackerzahlen von bis zu 80). Grünland findet
man vor allem in den Bergwiesen, wo die Ackernutzung ausgeschlossen ist.
Talwiesen liegen an
den aus dem Schwarzwald kommenden Gewässer. Dort haben sich feuchtere,
zur Ackernutzung kaum geeignete Mulden gebildet (sandige Auen- und Gleiböden
mit Grünlandzahlen bis 60). Weinbauflächen
finden sich auf dem Südhang bei Herdern, am Schlossberg gegen das
Dreisamtal, am Westfuß des Lorettoberges und an den nördlichen Hängen
des Schönbergs. Es handelt sich bei den Böden meist um grusige,
sandige Lehmböden. Die Wälder kann
man in den Bergwald im Osten und den Mooswald im Westen (Oberrheinebene)
unterscheiden. Bei den Bergwäldern finden sich Verwitterungsböden von
Gneisen (Ranker, Braunerden). Im Mooswald finden sich dahingegen
grundfeuchte, dichte, sandige Lehmböden (Gleie, Staunässeböden)
(Stadt Freiburg 1965, S.833ff). Pflanzenwelt Im Westen dehnt
sich die Stadt bis zum Mooswald aus (moos=sumpfig). Der dort auf
Flussgeröll stockende stark versumpfte Niederwald ist aus Erlen,
Eschen, Aspen, Ulmen, Hainbuchen und Stieleichen zusammengesetzt. Die
Bodenvegetation ist von Zittergras-Segge und Bärlauch dominiert
(untermischt von Aronstab, Waldschlüsselblume, Sumpfdotterblume,
Buschwindröschen). Am Nordrand des
Altstadtkerns entstand auf den Bombentrichtern der Luftangriffe nach dem
2.Weltkrieges eine Schutt- und Trümmerflora aus Wäldern und Gärten (z.B.
Huflattich, Weidenröschen, Nachtkerze, Salweide) (Stadt Freiburg 1965,
S.835). Die räumliche Entwicklung Freiburgs Freiburg ist eine
viele hundert Jahre alte Stadt (Gründung 1120). Um die heutige Flächenverteilung
besser verstehen zu können, macht es Sinn die historische Entwicklung
im letzten Jahrhundert näher zu betrachten Freiburg in den Zeiten der WeltkriegeDer
1. Weltkrieg und die anschließende Weltwirtschaftskrise konnte
Freiburgs Entwicklung, die schon viele Jahrhunderte andauerte, nur vorübergehend
hemmen. Das Wachstum ging wegen der Intensivierung von Industrie und
Handel, der aufblühenden Universität und des Tourismus stetig voran.
Die Gartenstadt Haslach und die Mooswaldsiedlung werden als typische städtebauliche
Entwürfe dieser Zeit (Gärten als Gegenstück zur ausufernden Großstadt
und zur Selbstversorgung gegen die Hungersnot) gebaut. (1939: Freiburg
hat 110 000 Einwohner und 540 ha Fläche). Abb. Freiburg 1915
Abb. Freiburg 1939
und 1944
Planungen der
Nachkriegszeit Wiederaufbauplan
1948 Wesentliches Ziel
der Wiederaufbauplans nach dem 2. Weltkrieg war die Erhaltung des
historischen Stadtgrundrisses. Weiterhin
wurden breitere Strassen und eine ringförmige Umfahrung der
Innenstadt bewirkt ohne das mittelalterlich Strassengefüge der
Innenstadt aufzugeben. Abb.
Wiederaufbauplan 1948
Flächennutzungsplan
1956/62 Mit diesem Plan
wurde eine weitere expansive
Entwicklung der Stadt eingeleitet. Geplant waren bis zum Jahre 1970 eine
Zunahme der Bevölkerung auf 180 000 Einwohner. Diese Prognose erwies
sich eher noch als zu tief gegriffen und es kam zu einem Defizit im
Wohnraumangebot. In der Folge entstanden die Stadterweiterungen
Weingarten und Landwasser (Hochhaus Neubausiedlungen im Stil der 70er
Jahre), die nicht im F-Plan vorgesehen waren. Ein weiterer „Erfolg“
dieses Plans war der Bau der Autobahnzubringertrasse Mitte, die direkt
entlang der Dreisam gebaut wurde. Abb. Flächennutzungsplan
1956/62
Flächennutzungsplan
1970 Dies ist das zweite
Planwerk dieser Phase. Der F-Plan entstand in einer Zeit des
ungebremsten Wachstumsglaubens (die Wirtschafts- und die Bevölkerungsentwicklung
betreffend). Geplante Einwohnerzahl für das Jahr 2000 war 220 000
(real: 200 000). Es wurden neue Wohnbauflächen im Bereich des
Rieselfeldes, des Flugplatzes, in Landwasser-Nord und in Zähringen
entworfen. Hier sollte Wohnraum für 42 000 Neufreiburger entstehen. Die
neu entstanden Wohnviertel Weingarten, Landwasser und Rieselfeld sollten
sich im Westen vereinen. Abb. Flächennutzungsplan
1970
1990
Auftrag für den ersten Freiburger Landschaftsplan: Beginn der flächendeckenden
Biotoptypenkartierung 1997
„Kleine F-Plan Fortschreibung“ wird gebilligt: Der „kleine“ Flächennutzungsplan
2005 setzt im Gegensatz zu seinen Vorgängern größere Priorität auch
auf ökologische Aspekte. Allerdings setzt der damalige OB Böhme (SPD)
weiter stark auf Wachstum. Zum Flächennutzungsplan wird ein
Landschaftsplan entworfen (siehe Kapitel Erfolgskontrolle des Freiburger
Landschaftsplans). 1993-2006 Auf dem Gelände einer ehemaligen französischen Kaserne entsteht der sozial-ökologische Modellstadtteil „Vauban“: Dieses 38ha große Gelände soll einmal 5000 Menschen eine Heimat geben http://www.forum-vauban.de/geschichte.shtml 1995-2010
Entwicklung des neuen
Stadteils Rieselfeld (78 ha, 12 000 Einw.), dessen Ziel eine
umweltorientierte Planung und Ausführung ist
2000- 2005
Planungen für den Flächennutzungsplan 2020 Seit 2001 läuft
das Dialogverfahren „Zukunft Freiburg“ mit der Bürgerschaft http://www.zukunft-freiburg.de 2003 kommt es zum
Aufstellungsbeschluss des F-Plans 2020 Abb. Öffentlichkeitsarbeit
der Stadt zum F-Plan 2020
Der Verwaltungsaufbau in Freiburg Planungsbeeinflussende
Faktoren Eine bürokratische
Organisation wird nach Max Weber durch fünf Kriterien definiert:
Diese Eigenschaften
der Bürokratie beeinflussen den Planungsprozess in mehrfacher Weise: Einerseits bestimmt
die Bürokratie den Zugang und die Auswahl an
Informationen und bewertet diese auch selber. Außerdem ist die Bürokratie
selektiv in Bezug auf Werte und Interessen, die im Planungsprozess „abgewägt“
werden. Bestimmte Werte werden ausgeschlossen, andere gewichtet oder
geschwächt. Insbesondere bei der Koordination zwischen Behörden
dominieren dabei oft die als stark gewichteten Interessen der Wirtschaft
gegen die schwachen Interessen der Umwelt und Natur (siehe Kapitel
Verwaltungsaufbau der Stadt Freiburg). Dabei ist
insbesondere auch der Einfluss von Lobbygruppen zu beachten, die einen
großen Einfluss auf das politische Handeln ausüben können (siehe
Kapitel Umweltgeschichte der Freiburger Regio). Außerdem ist die
Verwaltung natürlich politisch gesteuert, d.h. sie muss den
vorgegebenen Zielen von Exekutive und Legislative folgen. Ferner wird
das Verwaltungspersonal immer mehr nach parteipolitischer Ausrichtung
rekrutiert. Deswegen muss man bei der politischen Beurteilung von
Planungsprozessen auch die politische Zusammensetzung des
„Legislative“ beachten (im Falle Freiburgs des Gemeinderats) (siehe
Kapitel Gemeinderat in Freiburg). (Fürst und
Scholles 2001, S.54ff.) An der Spitze von
Stadt und Verwaltung steht der auf acht Jahre gewählte Oberbürgermeister.
Der OB wird von vier vom Gemeinderat (dem für fünf Jahre gewählten
Hauptorgan der Gemeinde) bestimmten
Beigeordneten (Bürgermeister) unterstützt. Der OB wie auch die
Bürgermeister stehen jeweils einem Dezernat vor. Derzeit (Ende 2003)
ist die Aufgabenteilung folgendermaßen geregelt (die Kommunalwahlen
Juni 2004 können die Dezernentenaufteilung verändern): Oberbürgermeister (Dr. Salomon/ Die Grünen) Für Vollzug der
Gemeinderatsbeschlüsse und die innere Organisation der Verwaltung zuständig Dezernat
I (direkt dem OB zugeordnet) Hauptverwaltung,
Recht, Regionales und Öffentlichkeitsarbeit (angegliedert
Projektgruppe Integrierte
Stadtentwicklung (PRISE®Zuständigkeit
für Flächennutzungsplan 2020) Dezernat
II (Gerda Stuchlik/Die Grünen) Umwelt, Bildung,
Sport (angegliedert
Umweltschutzamt®Zuständigkeit
für Landschaftsplanung) Dezernat
III (Ulrich von Kirchbach/SPD) Jugend, Kultur,
Soziales Dezernat
IV (Dr. Schmelas/CDU) Bauen, Verkehr, Öffentliche
Ordnung, Bürgerservice (angegliedert
Stadtplanungsamt®Zuständigkeit
für Grünordnungsplanung) Dezernat
V (Otto Neideck/CDU) Finanzen,
Wirschafts- und Wohnungswesen, Personal, EDV, Organisation und Feuerwehr (vgl. Stadt Freiburg 2003a) Zuständigkeiten
für die Instrumente des Naturschutzes
Wichtig
für die Betrachtung der Instrumente des Naturschutzes sind natürlich
insbesondere die Zuständigkeiten, die die Landschafts- und Grünordnungsplanung
betreffen. Die Landschaftsplanung wurde nach der letzten Wahl aus dem Bauressort in
die PRISE (Projektgruppe Integrierte Stadtentwicklung, direkt dem OB
unterstellt) verlegt, die Grünordnungplanung beließ man wegen seiner großen
Kongruenzen mit der Bauleitplanung
jedoch im Stadtplanungsamt. Für den Flächen und Maßnahmenpool
und das damit zusammenhängende Ökokonto wurde soeben eine neue (halbe)
Stelle geschaffen. Berücksichtigung der Eingriffsregelung in der
Bauleitplanung der Stadt Freiburg Die Stadt Freiburg
hat zur genaueren Bestimmung von Vorgehensweisen ein
„Anforderungsprofil für die Berücksichtigung Eingriffsregelung und
der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung der Stadt
Freiburg“ erstellt. Neben Regelungen für die vorbereitende und die
verbindliche Bauleitplanung werden auch Anforderungen an eine kommunale
UVP gestellt, auf die hier aber nicht näher eingegangen werden soll. Vorbereitende Bauleitplanung und Landschaftsplan
Es wird für die
vorbereitende Bauleitplanung folgendes festgestellt: Begleitend zur
Aufstellung des Flächennutzungsplans 2005 (in Kraft getreten 1998)
wurde der Landschaftsplan erarbeitet. Er enthält folgende für die
Eingriffsregelung entscheidenden Punkte:
Alle zur Ausweisung
als Bauflächen geplanten Flächen wurden einer ökologischen
Risikoanalyse unterzogen. Damit sollte bereits zu einem sehr frühen
Zeitpunkt (in der vorbereitenden Bauleitplanung) ausgeschlossen werden,
dass vermeidbare Eingriffe verursacht werden. Weiterhin sollte eine
Risikoabschätzung der vermeidbaren Risiken erfolgen (Stadt Freiburg
2003, S.4).
Dieser Pool soll
dazu dienen Flächen darzustellen, die zur Kompensation unvermeidbarer
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft herangezogen werden sollen.
Die Darstellung wurde erst im planerischen Teil der Landschaftsplans
erarbeitet und dann in den Flächennutzungsplan übernommen. Die
Darstellung ist im Lapla in die vier Kategorien Gewässer, Wald, Flur
und innerörtliche Freiflächen eingeteilt. Der Kompensationsflächenpool
aus allen von Eingriffen möglicherweise betroffenen Naturräumen in
unterschiedlichen Qualitäten enthalten. Dies soll ermöglichen, zu
jedem Eingriff eine art- und wertgleiche Kompensation zu ermöglichen.
Voraussetzung für die Aufnahme in den Flächenpool ist natürlich die
Entwicklungsfähigkeit eines Areals. Ist ein Gebiet bereits sehr
hochwertig, oder sind bereits aus anderen Verpflichtungen stammende Maßnahmen
darauf durchzuführen, kann es nicht Bestandteil des Flächenpools
werden. Die Maßnahmen finden einvernehmlich mit den Grundstückseigentümern
und unter Gewährleistung eines adäquaten finanziellen Ausgleichs
statt. Die Zuordnung der Bauflächen, die den Eingriff verursachen zu
den Ersatzflächen findet auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
statt. Dies erfolgt in Abstimmung mit allen betroffenen Ämtern (Stadt
Freiburg 2003, S. 4). Fachliche Grundlage
für den Kompensationsflächenpool ist ein Biotopverbundkonzept, das
sich auf nachstehende Lebensräume bezieht: -
Offenland
(Bewirtschaftungsextensivierung, Wiederherstellung vielfältiger
Landschaftsstrukturen, Entwicklung von Sonderstandorten) -
Wald (Wegerückbau,
Grundwasseranreicherung und Wasserretentionsmaßnahmen im Bruchwald,
Renaturierung von Waldbächen, Nutzungsextensivierung, besucherlenkende
Maßnahmen) -
Gewässer, Auen, Überschwemmungsbereiche
(Durchführung von Maßnahmen aus den bereits vorliegenden Fließgewässerentwicklungskonzepten,
insbesondere die Überschwemmungsflächen betreffend) Im Rahmen der
derzeit laufenden Fortschreibung des Flächennutzungsplans (2020) wird
auch der Kompensationsflächenpool weiterentwickelt. Dabei werden
besonders die Ergebnisse einer im Jahre 2000 durchgeführten
faunistischen Zielartenkartierung miteingearbeitet (Stadt Freiburg 2003,
S.5f). 3.
Vorgezogene Kompensationsmaßnahmen/Ökokonto Die im oben
genannten Kompensationspool durchgeführten Maßnahmen können auch im
Vorfeld oder unabhängig von einem
Bebauungsverfahrens durchgeführt werden. Hinterher können dann
durchzuführende Eingriffe dann den vorher realisierten Kompensationsmaßnahmen
zugeordnet (und abgerechnet) werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll
wenn Flächen günstig erworben werden können oder Maßnahmen
sinnvoller weise in Verbindung mit gleichzeitig stattfindenden
anderen Bauschritten durchgeführt werden können. Dies soll allerdings
nicht dazu führen alle nur möglichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
voll auszuschöpfen. Zugeordnet werden sollen nur art- und/oder
wertgleiche Maßnahmen. Die Verwaltung des Ökokontos erfolgt von
einer zentralen Stelle aus im Stadtplanungsamt (Stadt Freiburg 2003,
S.6). Anforderungen an die Eingriffsregelung in Freiburg im BreisgauDie Stadt Freiburg
legt in ihrem „Anforderungsprofil für die Berücksichtigung der
Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung in der
Bauleitplanung der Stadt Freiburg“ für die verbindliche
Bauleitplanung folgende Inhalte fest:
Zu jedem
Bebauungsplan, der eine Änderung der Gestalt oder Nutzung bewirkt und
erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erwarten lässt,
wird unter dem Dach des Stadtplanungsamtes im Vorfeld eine
Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) durchgeführt. Dazu werden Teilnehmer
betroffener Ressorts geladen: -
Stadtplanungsamt -
Umweltschutzamt -
Gartenamt -
Eigenbetrieb Stadtentwässerung -
Tiefbauamt -
Badenova (zuständig für
Energie) -
Naturschutzbeauftragter Die UEP wird so früh
als möglich (i.d.R. also vor Aufstellungsbeschluss) im Rahmen einer
Ortsbegehung durchgeführt. Bei dieser Ortsbegehung aufgrund
vorliegender Informationen und der Lage vor Ort Art und Umfang des
Eingriffes abgeschätzt und Vorschläge zur Vermeidung bzw. Kompensation
gemacht. Diese sollen dann in den städtebaulichen Entwurf einfließen.
Weiterhin wird festgelegt welche Erhebungen und Planungsleistungen zur
Vervollständigung des Informationsstandes noch durchzuführen sind und
wer für die Erbringung der notwendigen Untersuchungen zuständig ist
(Freiburg 2003, S. 7).
Zu jedem
Bebauungsplan, der eine Änderung von Gestalt oder Nutzung von Grundflächen
beinhaltet und eine erhebliche Beeinträchtigung von Natur und
Landschaft erwarten lässt wird ein grünordnerischer Beitrag unter der
Federführung des Stadtplanungsamtes erstellt. Bei Bebauungsplänen,
die komplexere und umfangreichere Auswirkungen auf Natur und
Landschaft haben, wird der grünordnerische Beitrag in Form eines Grünordnungsplans
(GOP) erstellt, der i.d.R. vom Stadtplanungsamt an externe
Landschaftsplanungsbüros vergeben wird. Der Grünordnungsplan hat sich
selbstverständlich den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der
Entscheidungskaskade der Eingriffsregelung (siehe Kapitel ER) : erst
Vermeidung/Minderung, dann Ausgleich/Ersatz zu halten (Stadt Freiburg
2003, S. 7f).
Die notwendigen
Kompensationsmaßnahmen können im Bereich des Bebauplans, in dem der
Eingriff stattfindet, außerhalb des Bebauungsplans auf städtischer Fläche
oder außerhalb des Bebauungsplans auf nicht-städtischer Fläche
abgesichert über einen städtebaulichen Vertrag stattfinden. Über
derartige städtebauliche Verträge oder städtische
Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmensatzungen können die Kosten für die
Kompensation finanziell auf den Verursacher umgelegt werden. Die Vermeidungs-
und Kompensationsmaßnahmen sind im Bebauungsplan sowohl zeichnerisch
als auch textlich festzusetzen. Dabei sind ausdrücklich auch die
Entwicklungsziele der Maßnahmen zu benennen. Wenn diese Maßnahmen außerhalb
eines B-Plans liegen, sind sie in der B-Planbegründung nachvollziehbar
darzustellen und über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Zur näheren
inhaltlichen Ausgestalten (wie z.B. Artenlisten) kann dabei auf den
B-Plan verwiesen werden. Maßnahmen, die nur in den Hinweisen enthalten
sind können nicht auf den Ausgleichsumfang angerechnet werden (Stadt
Freiburg 2003, S.8).
Die Stadt Freiburg
stellt in ihrem Anforderungsprofil noch einmal besonders heraus, dass
die Grundzüge zur naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, die das
Bundesverwaltungsgericht herausgearbeitet hat, zu beachten sind: Dieses stellt fest,
dass die gesetzliche Reglung den Belangen von Naturschutz und
Landschaftspflege zwar keinen Vorrang vor den anderen zu berücksichtigenden
Belangen hat, diese aber eine in soweit herausgehobene Bedeutung haben,
dass die Gemeinde dem Kompensationsgedanken bereits planerisch nachgehen
muss. Dies ist in Freiburg mit dem Kompensationsflächenpool zum F-Plan
geschehen. Es wird weiterhin festgestellt, dass mögliche Vermeidungs-
und Kompensationsmaßnahme, soweit für den Eigentümer „verhältnismässig“,
ausgewiesen werden müssen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen,
dass die Ziele in §1 Abs.
5 Satz 2 Nr. 7 und §1a Abs. 2 Nr.2 BauGB ein erhöhtes inneres Gewicht
zukommt (sie dennoch nicht „unüberwindbar“ sind). Diesen Zielen
muss in der Abwägung das entsprechende Gewicht beigemessen werden, um
einen Abwägungsfehler zu vermeiden. Ein Absehen von
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen kann nur wegen gewichtiger
anderer Belange und nur mit entsprechender Rechtfertigung in der Begründung
des Bebauungsplans vorgenommen werden. Bei vorhandener
Entscheidungsalternative mit geringerer Eingriffsintensität muss diese
gewählt werden (Stadt Freiburg 2003, S.9).
Naturschutzrechtlich
festgesetzte Gebiete wie Nationalparke, Landschaftsschutzgebiete,
Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Geschützte Landschaftsbestandteile
sowie nach §24 des Landesnaturschutzgesetz von Baden Württemberg geschützte
Biotope können in der
Bauleitplanung überplant werden, wenn dies ihrem Schutzzweck nicht
zuwiderläuft. Wenn allerdings Festsetzungen die Gebiete beeinträchtigen
können, muss zusammen mit der Naturschutzbehörde geklärt werden, ob
die Schutzgebietsverordnung aufzuheben ist oder, falls die Beeinträchtigung
nur kleinflächig ist, eine Befreiung der Schutzverordnung in Betracht
kommt. Bei einer derartigen Befreiung wird von der Naturschutzbehörde
über eine eventuell erforderliche Kompensation entschieden. Bei
schwerwiegenden Eingriffen (die den Schutzzweck als Ganzes in Frage
stellen) ist eine derartige Befreiung nicht möglich (Stadt Freiburg
2003, S.9f).
Die Umsetzung von
Kompensationsmaßnahmen liegt in der Verantwortung des Vorhabensträgers
(Verursacherprinzip, verankert in §19 BNatSchG). Dies bedeutet, die
Planungsbegünstigten sind für die Durchführung der festgesetzten
Kompensationsmaßnahmen verantwortlich. Bei der Mehrzahl der Bebauungspläne
ist dies durch die Vielzahl von Planungsbegünstigten nicht möglich.
Deswegen übernimmt die Stadt die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen
und lässt sich die dadurch entstandenen Kosten refinanzieren. Dies kann
auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen: a)
Über einen städtebaulichen Vertrag (§11 BauGB), über den man
neben den Umsetzungskosten auch die Planungskosten refinanzieren
kann. b)
Über eine städtebauliche Eingriffsausgleichsmaßnahmensatzung (§135
BauGB), hier können allerdings nur Kosten für Erstellung und Pflege
verbucht werden, die Planungskosten verbleiben bei der Stadt. (Stadt Freiburg
2003) Geschichte von
Umweltzerstörung und Umweltbewegung in der Region Freiburg
(Dreyecksland) In der südbadener
Region gibt es eine vergleichsweise sehr aktive und große
Umweltbewegung. Diese hat als historisch zu bezeichnende Erfolge zu
verbuchen, wie z.B. die Verhinderung des Atomkraftwerkes Whyl durch den
Widerstand der Bürger. Hier erblickte die Umweltbewegung in Deutschland
sozusagen das Licht der Welt.
Einzigartig sind in diesem Zusammenhang auch die Wahlerfolge der Grünen,
so stellen sie den Oberbürgermeister in Freiburg/Breisgau und in
Konstanz. Auch das in Freiburg die Solarfabrikation deutschlandweit führend
ist, kommt nicht von ungefähr, sondern ist auf die jahrzehntelange Förderung
dieser alternativen Energie in Freiburg zurückzuführen. Nicht umsonst
also hat Freiburg den Label „Ökohauptstadt“ verliehen bekommen. Um die Entstehung
der Umweltbewegung in der Region erklären zu können, muss man
die historischen Bedingungen betrachten, die zu dessen Erfolg führten. Kriege, Waldzerstörung
und historischer Erzabbau führten schon früh zu Umweltbelastungen, die
teilweise heute noch nachweisbar sind (so z.B. durch Bleibelastung in
Freiburg und in den Schwemmflächen von Schwarzwaldflüssen).
Nachfolgend soll wichtige Ereignisse der
Umweltgeschichte sowie die Geschichte der Naturschutzbewegung
fragmentarisch dargestellt werden. 11.
Jahrhundert Beginn des Bergbaus in
Kappel (bei Freiburg), der erst nach dem 2. Weltkrieg
endet und zu einer massiven Bleiverseuchung des Bodens führt. 17.Jahrhundert Verheerende Abholzungen. Zum effektiveren Abtransport des Holzes soll
der Rheinfall eliminiert werden (durch Sprengung) 1812
Erste Rheinbegradigungen. Die
Umsetzung verringert zwar am Oberrhein die Hochwassergefahr, flussabwärts
aber wird sie verstärkt. Es kommt durch die Begradigung zu massiven ökologische
Folgeschäden (Auenverluste). 1833
Das Badische Forstgesetz beendet den bisherigen Raubbau an den Wälder
und weist als erstes Gesetz weltweit als nachhaltig aus
(Begriff der Nachhaltigkeit stammt aus der Forstwirtschaft). 1864
Gründung des Schwarzwaldvereins, einer Wander- und
Naturschutzvereinigung (heute mit 90 000 Mitgliedern der zweitgrößte
Naturschutzverband Baden-Württembergs) 1881 Gründung des badischen Landesvereins für Naturkunde und Naturschutz, der 1910 die wegweisenden „10 Gebote für den Naturschutz“ aufstellt http://www.blnn.de 1910 Beginn des Kaliabbaus im Elsass und in Baden führt zu extremer Grundwasserbelastung in der Region http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/projekte/salz_idx.htm 1928-1959
Bau des Rheinseitenkanals (Grand Canal d’Alsace), dieser führt zu
Grundwasserabsenkungen, Naturzerstörung und zu weiteren
Hochwasserproblemen 1942-1960 Erste Protestbewegung gegen den Plan die Wutach 62 m hoch aufzustauen führen (in Teilen) zum Erfolg; in diesem Zusammenhang wird 1953 die „Arbeitsgemeinschaft Heimatschutz Schwarzwald" zur Rettung der Wutachschlucht vor den Staudammplänen gegründet http://www.autobahn-online.de/ehem/a86.html Wiederaufbau
nach 1945: Die Baggerseen der
Region werden als (Gift)müllkippen missbraucht. So entsorgt eine
Kondensatorenfabrik und ein Aluminiumwalzwerk jahrzehntelang ihren
Abfall im Teninger Schuttloch, was eine Grundwasservergiftung mit Dioxin
und PCB zur Folge hat. Im Industriewerk Hüningen (bei Basel) fällt das
hochgiftige Insektizide Lindan an. Dieses wird auf Halde gelagert
und durch den Wind verweht. 1957-1991
Am Südhang des Feldbergs wird das aussichtreichste Uranvorkommen
Westdeutschlands entdeckt. Trotz massiver Bürgerproteste wird der Abbau
erst 1991 eingestellt 1963 Bekanntmachung der Pläne
zur Schwarzwaldautobahn. Die Gegner des Projekts schließen sich
in der "Aktionsgemeinschaft für demokratische
Verkehrsplanung" zusammen und verhindern deren Bau.
1970
Gründung der Aktion Naturschutz (späterer BUND Verband Südlicher
Oberrhein) http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/wir/rvso.htm
1972
Großflurbereinigung am Kaiserstuhl führt wegen der damit verbundenen
„Monotonisierung“ der Landschaft zu Protesten
ab
1973:
erfolgreicher Widerstand gegen das geplante AKW Whyl (gegen den
vorherigen Standort Breisach wurden 65000 Einsprüche gesammelt, gegen
den Standort Whyl 100 000 Unterschriften, 1974 wird der Bauplatz
besetzt, erst 10 Jahre später wird das Projekt aufgrund des
Widerstandes der Bevölkerung endgültig eingestellt http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/projekte/regio_umwelt/wyhl_chronik.htm Abb. Proteste gegen das
geplante AKW Whyl
Der
Widerstand gegen das AKW in Wyhl führt zu einer Politisierung der
Natur- und Umweltschutzbewegung
und gibt wichtige Impulse zur Gründung der Partei DIE GRÜNEN.
ab 1975 Zunehmende
Waldschäden im Schwarzwald führen zu vielfältigen Aktionen gegen das
Waldsterben und zur Gründung der "Aktion Waldsterben Dreyeckland".
1976 Erste Solar- und Umweltmesse („Sonnentage in Sasbach“). Seitdem hat
die Solarbranche in der Region einen fulminanten Aufstieg erlebt. 1986
Eröffnung der BUND Ökostation
im Rahmen der Landesgartenschau in Freiburg 1987
Brand im Chemiewerk Sandoz (bei Basel) führt zu einer massiven
Rheinverschmutzung durch auslaufende Pestizide. Dagegen gab es in der
ganzen Region Proteste, u.a.eine Menschenkette am Rhein 1990
Regionaler Widerstand gegen
den Bau der Zitronensäurefabrik in Marckolsheim können den Bau im
wertvollen Auewald nicht verhindern. Ein Vertrag in Folge des Konflikts
schützt allerdings wenigstens die restlichen Auwälder im Elsass. 1992
Erfolgreicher grenzüberschreitender Widerstand gegen die Pläne in Kehl
einen Giftmüllofen zu bauen. 1992
Freiburg wird als "Ökohauptstadt" ausgezeichnet. 1996
Die Freiburger Solarfabrik wird als privat finanziertes, konzernunabhängiges
Unternehmen gegründet. Mit ihr und der fesa (Förderverein
Energie- und Solaragentur Regio Freiburg) GmbH entwickelt sich in der
Region die Alternativenergie zur Wachstumsbranche. 1996
Nach langjährigem
Widerstand gegen den Ausbau der B31 durch Freiburg kommt es zur
Besetzung des Konrad-Günther-Parks. Auch dieser kann den Neubau nicht
vollständig verhindern, allerdings kommt es zu einem „ökologischen
Anstrich“ 2002
In Freiburg wird mit Dieter
Salomon in Deutschland erstmals ein „Grüner“ Oberbürgermeister
einer Großstadt ab
2002: in der Region Freiburg
organisiert sich der Widerstand gegen das sogenannte „3 und 4.Gleis“, ein Großprojekt der Bahn 2003
Freiburg wird zum wiederholten Male als „Solarhauptstadt“
ausgezeichnet 2003 Der Bau von Windrädern auf den „Hausbergen“ Freiburg sorgt für Streit zwischen sogenannten Landschaftsschützern zusammen und Ministerpräsident Teufel auf der einen Seite und den Befürwortern der Windenergie auf der anderen Seite. Am Ende erklärt das Wirtschaftsministerium die Baugenehmigung der Stadt Freiburg für ungültig. http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/495794
(vgl. :
http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/projekte/regio_umwelt/regioumwelt.htm)
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