Regional- und Landschaftsrahmenplan

 

 

 

Freiburg Statistik

 

 

 

Natürliche Grundlagen

 

 

 

Räumliche Entwicklung

 

 

 

Verwaltungsaufbau

 

 

 

Anforderungsprofil für Eingriffsregelung

 

 

 

Umweltgeschichte

 

 

Situation in Freiburg


Blick auf Freiburg vom Schauinsland

 

Situation von Natur und Landschaft

Kurzbeschreibung Freiburg

Freiburg (>210 000 Einwohner) wurde 1120 von den Zähringern gegründet. Es gehörte seit dem 14.Jahrhundert zum Habsburger Reich und wurde mehrfach von den Franzosen besetzt. Eine erste wirtschaftliche Blüte erlebte Freiburg im Mittelalter durch den Silberbergbau am Schauinsland. In jüngerer Zeit verschob sich die Struktur der Erwerbstätigen im mehr in den tertiären Sektor, der heute über 80% der Erwerbstätigen umfasst. Im produzierenden Bereich ragt vor allem die High Tech Industrie heraus (Medizintechnik, Umwelttechnik, Solartechnik). Neben dem größten Arbeitgeber, der Universität mit über 30000 Studenten gibt es noch eine nennenswerte Tourismusindustrie. Die Stadt nimmt (im Gegensatz zu fast allen anderen Städten Deutschlands) an Einwohnern immer noch zu. Dies hat eine gewisse Suburbanisierung an den Rändern Freiburgs zur Folge (Borcherdt 1993, S.110ff).

 

Regionalplan und Landschaftsrahmenplan für die Region

Die Raumplanung (Regionalplanung) ist vor allem mit der Aufgabe betraut, die Nutzungen des Raums in sinnvoller Weise zu ordnen und auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in allen Teilen des Landes hinzuwirken. In §1 Landesplanungsgesetz BW heisst es dazu: „Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung ist die übergeordnete , überörtliche und zusammenfassende Planung für die räumliche Ordnung und Entwicklung  des Landes. Auf der Ebene der Gemeinde übernimmt diese Rolle die Bauleitplanung, auf der Ebene des Bundeslandes die Landesplanung und auf der Ebenen der Regionen die Regionalplanung. Diese wird von den Regionalverbänden durchgeführt, um der Gefahr der Ortsferne, wie dies bei staatlichen Planungsstellen oft der Fall ist, entgegenzuwirken. In Freiburg ist dieser Regionalverband „Südlicher Oberrhein“ von den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenau und der Stadt Freiburg gebildet. Ein erster derartig erstellter Regionalplan wurde 1980 erstellt, der zweite erfolgte 1995.
(Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 1988, S.360)

 

Landschaftsrahmenplan der Region Südlicher Oberrhein

Hierin sind wichtige Elemente und Funktionen des Naturhaushaltes zu analysieren sowie Vorschläge zur Sicherung und Entwicklung zu unterbreiten. Die Nutzungen der Landschaft sind auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu untersuchen. Auch die Landschaftsrahmenplanung wird in Baden-Württemberg von den Regionalverbänden betrieben. Die LRP sind nicht verbindlich, ihre Forderungen spiegeln allein landschaftsökologische Forderungen wider. Erst im zweiten Schritt, bei der Erstellung des Regionalplans, werden sie den vielfältigen Nutzungsansprüchen an die Landschaft gegenübergestellt und raumordnerisch abgewägt. Kapitel des LRP Südlicher Oberrhein (erstellt parallel zum Regionalplan) sind die regional bedeutsamen Biotope (v.a. am Kaiserstuhl, Höllental und südlich von Breisach), ein weiteres Kapitel befasst sich mit den Oberflächengewässern.

Abb. Regionalplan 1995 mit integrierten landschaftsplanerischen Zielsetzungen (nach Abwägung)

(Regionalplan 1995 Südlicher Oberrhein)

 

 
Freiburg Statistik

 

Für die Evaluierung von Grünordnungs- und Landschaftsplanung ist die Kenntnis der Bevölkerungsdichte sowie des Siedlungsdruckes von entscheidender Bedeutung.

 

Jahr

Gemeindegebiet

Bevölkerung (gesamt)

Bevölkerungsdichte

Freiburg

(Einw./qkm)

Bevölkerungsdichte

Landesschnitt

(Einw./qkm)

1997

15306

200 519

1310

291

2000

15306

205102

1340

294

2002

15306

210 234

1374

298

http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/SRDB/home.asp?H=BevoelkGebiet&U=02&R=GE311000

 

 

Nutzungsart

Ha

Anteil an Bodenflächen in Freiburg

Anteil an Bodenflächen im Landesschnitt

Bodenfläche insgesamt

15306

100%

100%

Siedlungs- und Verkehrsfläche

4695

30,7%

13,2%

Anteil der bebauten Fläche die Gebäudeflächen (mit Freiflächen)

2648

56,4%

53,2%

Anteil der bebauten Fläche die Verkehrsfläche

1523

32,4%

40,2%

Landwirtschaftsfläche

3795

24,8%

46,8%

Waldfläche

6505

42,5%

38,0%

Wasserfläche

205

1,3%

1,0%

Übrige Nutzungsarten

105

0,7%

1,0%

http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/SRDB/home.asp?H=BevoelkGebiet&U=01&T=01515214&K=311

 

Jahr

Naturschutzgebiete

Anzahl/ Fläche

Landschaftsschutzgeb.

Anzahl/Fläche

Wasserschutzgebiete

Anzahl/Fläche

1994

2/31ha

6/6248ha

8/1128ha

1998

5/333ha

7/5900ha

?

2002

6/655ha

7/6792ha

8/1710ha

http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/SRDB/home.asp?H=BevoelkGebiet&U=01&R=GE311000

 

Jahr

Baugenehmigungen

Wohungen

Baugenehmigunge

Gebäude

Baufertigstellungen

Wohnungen

Baufertigstellungen

Gebäude

1992

230

1491

176

1287

1996

315

1968

199

1273

2000

252

882

292

1166

2002

234

703

203

718

  http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/SRDB/home.asp?H=8&U=01&R=GE311000

 

 

http://www.zukunft.freiburg.de/downloads/pdf/flaechennutzungsplan_09.pdf  

Anhand der oben beschriebenen Daten (insbesondere aus der Prognose, die im Zusammenhang mit der Neuauflage des F-Plans erstellt wurde) muss man zu der Erkenntnis kommen, dass auf Freiburg eine immenser Flächendruck herrscht. Es werden jährlich immer noch eine Vielzahl an Anträgen zur Baugenehmigung gestellt (trotz leichter Abnahme seit den Boomzeiten Anfang der 90er Jahre). Die Bevölkerungszahl nimmt kontinuierlich zu (im Gegensatz zum Durchschnitt in der BRD). Dazu kommt, dass bereits heute über 30% der Freiburger Fläche bebaut ist (wohingegen der Landesschnitt bei 13% liegt).  Dazu darf nicht vergessen werden, dass fast 50% der Flächen auf Freiburger Gemarkung in irgend einer Art und Weise geschützt sind, was Baumaßnahmen dort verunmöglicht oder zumindest erschwert. Dies hat zur Folge, das bebaubare Flächen Mangelware sind und um sie aufgrund der hohen Sensibilität der Bevölkerung bezüglich „grüner“ Themen jedes Mal ein regelrechter Kampf um jede Neubaufläche entbrennt.

 

Abb. Diskutierte Standorte für neue Bauflächen für den F-Plan 2020

http://www.zukunft.freiburg.de/downloads/pdf/flaechennutzungsplan_10.pdf  

 

Natürliche Grundlagen der Stadt Freiburg

 

Geologischer Bau
Der etwa 8000 ha umfassende Stadtkreis Freiburg hat sowohl Anteil am Oberrheinischen Tiefgraben als auch am Schwarzwald. Der Höhenunterschied zwischen dem Mooswald im Westen (210 m über NN)  und dem Gipfel des Schauinsland (1284 m über NN) beträgt über 1000m. In diesem Relief lässt sich der geologische Bau nachvollziehen: Freiburg liegt über der Schwarzwaldverwerfung des Rhein Diese geologischen Verhältnisse sind durch die erdgeschichtlichen Vorgänge der letzten 500 Mio. Jahre entstanden. Die Breisgau war in dieser Zeit überwiegend Teil des Festlandes und zeitweise Erosions- und Sedimentationsprozessen von Flüssen und Seen unterlegen. Im Mesozoikum allerdings überflutete das Meer diesen Raum und hinterließ mächtige Ablagerungen. Für das Landschaftsbild entscheidend waren v.a. die letzten 50 Mio. Jahre (Tertiär und Quartär): Der Oberrheingraben sank ein, was zu Vulkanausbrüchen und der Entstehung des Rheinsystems führte. Die massiven Klimaveränderungen des Quartärs führten dann zu Vergletscherungen weiter Teile des Schwarzwaldes. In der „kürzeren Vergangenheit“ führten die Schottern der Dreisam dann zur Ausbildung des Mündungsschwemmkegels am Eintritt der Dreisam in den Oberrheingrabens. Dieser war hochwassersicher, gut nutzbar und strategisch gut gelegen. Die gleichmässig abfallende Situation nutzt man für die Ausbildung eines Wasserzuleitungssystems aus (Freiburger Bächle). Die Buntsandsteine und das kristallinen Grundgebirge des Schlossberges und des Lorettoberges nutzte man zum Aufbau der Stadt (insbesondere für Befestigung und Münster). Wirtschaftlich lebte man vom Silberbergbau am Schauinsland (Villinger 1999, S. 55).

Klima
Das Freiburger Klima ist durch die für den Schwarzwaldrand typische Milde gekennzeichnet. Die Jahresmitteltemperatur beträgt ca.10,1°C (vergleichbar mit Lugano). Die mittlere Jahressonnenscheindauer mit 1800 Stunden ist rund 200 Stunden über dem Bundesdurchschnitt, die Niederschlagsmenge ist mit 920 l/qm auch ca. 200 l über dem Bundesschnitt. Besonders charakteristisch ist in Freiburg das Berg-Tal-Windsystems des sogenannten „Höllentälers“. Der nach Sonnenuntergang aufkommende kühle Wind wirkt sich besonders nach heissen Sommertagen angenehm luftreinigend aus. Er überflutet die ganze Stadt und führt ihr klare Bergluft zu (Stadt Freiburg 1965, S.830f).

Böden
Die Böden sind im bewegten Relief Freiburgs besonders vielseitig ausgebildet. Im folgenden wird eine Charakterisierung der Böden nach ihren Eignung für die Land- und Forstwirtschaft vorgenommen. Ausgegangen wird dabei von den Hauptkulturflächen:

Ackerland: es erstreckt sich hauptsächlich entlang der aus dem Schwarzwald kommenden Gewässer (Dreisam, Bohrerbach). Die Ackerzahl beträgt hier zwischen 40 und 60. Höher ist sie nur bei Vorkommen von Löß (z.B. Zähringer Felder mit Ackerzahlen von bis zu 80).

Grünland findet man vor allem in den Bergwiesen, wo die Ackernutzung ausgeschlossen ist.

Talwiesen liegen an den aus dem Schwarzwald kommenden Gewässer. Dort haben sich feuchtere, zur Ackernutzung kaum geeignete Mulden gebildet (sandige Auen- und Gleiböden mit Grünlandzahlen bis 60).

Weinbauflächen finden sich auf dem Südhang bei Herdern, am Schlossberg gegen das Dreisamtal, am Westfuß des Lorettoberges und an den nördlichen Hängen des Schönbergs. Es handelt sich bei den Böden meist um grusige, sandige Lehmböden.

Die Wälder kann man in den Bergwald im Osten und den Mooswald im Westen (Oberrheinebene) unterscheiden. Bei den Bergwäldern finden sich Verwitterungsböden von Gneisen (Ranker, Braunerden). Im Mooswald finden sich dahingegen grundfeuchte, dichte, sandige Lehmböden (Gleie, Staunässeböden) (Stadt Freiburg 1965, S.833ff).

Pflanzenwelt
Die Stadt Freiburg wird im Osten und Südosten im Bereich des Schwarzwaldes von Tannen-Buchen Mischwäldern der unteren Bergwaldstufe umgeben. Die Bodenvegetation dort ist relativ arm (Simsen- und Waldschwingelgräser, Waldmeister, Buschwindröschen). Die Frucht und Futterwiesen, die aus den Tälern die Hänge hinaufsteigen haben durch starke Düngung ihre Charakterpflanzen verloren. Auf dem Schönberg finden sich Eichen-Buchen Bestände. Auch finden sich Elemente der submediterranen und mediterran-atlantischen Florenreiche (wie Orchideen, Liliaceen, Xerophytenj) , die oftmals unter Naturschutz stehen.

Im Westen dehnt sich die Stadt bis zum Mooswald aus (moos=sumpfig). Der dort auf Flussgeröll stockende stark versumpfte Niederwald ist aus Erlen, Eschen, Aspen, Ulmen, Hainbuchen und Stieleichen zusammengesetzt. Die Bodenvegetation ist von Zittergras-Segge und Bärlauch dominiert (untermischt von Aronstab, Waldschlüsselblume, Sumpfdotterblume, Buschwindröschen).

Am Nordrand des Altstadtkerns entstand auf den Bombentrichtern der Luftangriffe nach dem  2.Weltkrieges  eine Schutt- und Trümmerflora aus Wäldern und Gärten (z.B. Huflattich, Weidenröschen, Nachtkerze, Salweide) (Stadt Freiburg 1965, S.835).

 

Die räumliche Entwicklung Freiburgs

Freiburg ist eine viele hundert Jahre alte Stadt (Gründung 1120). Um die heutige Flächenverteilung besser verstehen zu können, macht es Sinn die historische Entwicklung im letzten Jahrhundert näher zu betrachten

 

Freiburg in den Zeiten der Weltkriege

Der  1. Weltkrieg und die anschließende Weltwirtschaftskrise konnte Freiburgs Entwicklung, die schon viele Jahrhunderte andauerte, nur vorübergehend hemmen. Das Wachstum ging wegen der Intensivierung von Industrie und Handel, der aufblühenden Universität und des Tourismus stetig voran. Die Gartenstadt Haslach und die Mooswaldsiedlung werden als typische städtebauliche Entwürfe dieser Zeit (Gärten als Gegenstück zur ausufernden Großstadt und zur Selbstversorgung gegen die Hungersnot) gebaut. (1939: Freiburg hat 110 000 Einwohner und 540 ha Fläche).

 

Abb. Freiburg 1915

 

Abb. Freiburg 1939 und 1944


(alle 3 Abbildungen: Stadt Freiburg 1978)

 

Planungen der Nachkriegszeit

Wiederaufbauplan 1948

Wesentliches Ziel der Wiederaufbauplans nach dem 2. Weltkrieg war die Erhaltung des historischen Stadtgrundrisses. Weiterhin  wurden breitere Strassen und eine ringförmige Umfahrung der Innenstadt bewirkt ohne das mittelalterlich Strassengefüge der Innenstadt aufzugeben.

 

Abb. Wiederaufbauplan 1948


  (Stadt Freiburg 1978)

 

Flächennutzungsplan 1956/62

Mit diesem Plan wurde eine weitere  expansive Entwicklung der Stadt eingeleitet. Geplant waren bis zum Jahre 1970 eine Zunahme der Bevölkerung auf 180 000 Einwohner. Diese Prognose erwies sich eher noch als zu tief gegriffen und es kam zu einem Defizit im Wohnraumangebot. In der Folge entstanden die Stadterweiterungen Weingarten und Landwasser (Hochhaus Neubausiedlungen im Stil der 70er Jahre), die nicht im F-Plan vorgesehen waren. Ein weiterer „Erfolg“ dieses Plans war der Bau der Autobahnzubringertrasse Mitte, die direkt entlang der Dreisam gebaut wurde.

Abb. Flächennutzungsplan 1956/62


(Stadt Freiburg 1978)

 

Flächennutzungsplan 1970

Dies ist das zweite Planwerk dieser Phase. Der F-Plan entstand in einer Zeit des ungebremsten Wachstumsglaubens (die Wirtschafts- und die Bevölkerungsentwicklung betreffend). Geplante Einwohnerzahl für das Jahr 2000 war 220 000 (real: 200 000). Es wurden neue Wohnbauflächen im Bereich des Rieselfeldes, des Flugplatzes, in Landwasser-Nord und in Zähringen entworfen. Hier sollte Wohnraum für 42 000 Neufreiburger entstehen. Die neu entstanden Wohnviertel Weingarten, Landwasser und Rieselfeld sollten sich im Westen vereinen.

Abb. Flächennutzungsplan 1970


(Stadt Freiburg 1978)

 

 

1990 Auftrag für den ersten Freiburger Landschaftsplan: Beginn der flächendeckenden Biotoptypenkartierung http://www.freiburg.de/1/121/12100/index.php

 

1997 „Kleine F-Plan Fortschreibung“ wird gebilligt:

Der „kleine“ Flächennutzungsplan 2005 setzt im Gegensatz zu seinen Vorgängern größere Priorität auch auf ökologische Aspekte. Allerdings setzt der damalige OB Böhme (SPD) weiter stark auf Wachstum. Zum Flächennutzungsplan wird ein Landschaftsplan entworfen (siehe Kapitel Erfolgskontrolle des Freiburger Landschaftsplans).

 

1993-2006 Auf dem Gelände einer  ehemaligen französischen Kaserne entsteht der sozial-ökologische Modellstadtteil „Vauban“: Dieses 38ha große Gelände soll einmal 5000 Menschen eine Heimat geben http://www.forum-vauban.de/geschichte.shtml

 

1995-2010 Entwicklung des neuen Stadteils Rieselfeld (78 ha, 12 000 Einw.), dessen Ziel eine umweltorientierte Planung und Ausführung ist
http://www.rieselfeld.freiburg.de

 


Lageplan Rieselfeld („Leben im Grünen“)

 

2000- 2005 Planungen für den Flächennutzungsplan 2020  

Seit 2001 läuft das Dialogverfahren „Zukunft Freiburg“ mit der Bürgerschaft http://www.zukunft-freiburg.de 

2003 kommt es zum Aufstellungsbeschluss des F-Plans 2020

 

Abb. Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zum F-Plan 2020


(Stadt Freiburg 2004: www.freiburg.de)

 

 Der Verwaltungsaufbau in Freiburg

Planungsbeeinflussende Faktoren
Die Instrumente der Landschaftsplanung finden in einem bürokratischen Umfeld statt. Die Einbindung der Planung in eben diese Umfeldbedingungen führen zu spezifischen Restriktionen, die auch die Inhalte und den Erfolg der Planung berühren. Deshalb ist der Aufbau der Verwaltung und die Kompetenzverteilung ein wichtiger zu untersuchender Schlüssel bei einer Erfolgskontrolle von Instrumenten des Naturschutzes.

Eine bürokratische Organisation wird nach Max Weber durch fünf Kriterien definiert:

  1. genau festgelegte Autoritätshierarchie

  2. ein festes System vertikaler, obligatorischer  Kommunikationslinien (Dienstwege)

  3. geregelte Arbeitsteilung (Spezialisierung)

  4. ein Regelsystem, das Rechte und Pflichten aller Organisationsmitglieder festlegt

  5. System genau definierter Verfahrensweisen für die Aufgabenerfüllung

Diese Eigenschaften der Bürokratie beeinflussen den Planungsprozess in mehrfacher Weise:

Einerseits bestimmt die Bürokratie den Zugang und die Auswahl an  Informationen und bewertet diese auch selber. Außerdem ist die Bürokratie selektiv in Bezug auf Werte und Interessen, die im Planungsprozess „abgewägt“ werden. Bestimmte Werte werden ausgeschlossen, andere gewichtet oder geschwächt. Insbesondere bei der Koordination zwischen Behörden dominieren dabei oft die als stark gewichteten Interessen der Wirtschaft gegen die schwachen Interessen der Umwelt und Natur (siehe Kapitel Verwaltungsaufbau der Stadt Freiburg).

Dabei ist insbesondere auch der Einfluss von Lobbygruppen zu beachten, die einen großen Einfluss auf das politische Handeln ausüben können (siehe Kapitel Umweltgeschichte der Freiburger Regio).

Außerdem ist die Verwaltung natürlich politisch gesteuert, d.h. sie muss den vorgegebenen Zielen von Exekutive und Legislative folgen. Ferner wird das Verwaltungspersonal immer mehr nach parteipolitischer Ausrichtung rekrutiert. Deswegen muss man bei der politischen Beurteilung von Planungsprozessen auch die politische Zusammensetzung des „Legislative“ beachten (im Falle Freiburgs des Gemeinderats) (siehe Kapitel Gemeinderat in Freiburg). 

(Fürst und Scholles 2001, S.54ff.)

 Verwaltung in Freiburg
Es muss für die Kontrolle der Instrumente des Naturschutzes in Freiburg die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltungsorganisation, die diese Instrumente mitbestimmen, geklärt werden. Dies ist auch nötig, um Probleme bei der Kompetenzverteilung zu erkennen und Verbesserungsvorschläge machen zu können.

An der Spitze von Stadt und Verwaltung steht der auf acht Jahre gewählte Oberbürgermeister. Der OB wird von vier vom Gemeinderat (dem für fünf Jahre gewählten Hauptorgan der Gemeinde)  bestimmten  Beigeordneten (Bürgermeister) unterstützt. Der OB wie auch die Bürgermeister stehen jeweils einem Dezernat vor. Derzeit (Ende 2003) ist die Aufgabenteilung folgendermaßen geregelt (die Kommunalwahlen Juni 2004 können die Dezernentenaufteilung verändern):

 

Oberbürgermeister (Dr. Salomon/ Die Grünen)

Für Vollzug der Gemeinderatsbeschlüsse und die innere Organisation der Verwaltung zuständig

 

Dezernat I (direkt dem OB zugeordnet)

Hauptverwaltung, Recht, Regionales und Öffentlichkeitsarbeit

(angegliedert Projektgruppe  Integrierte Stadtentwicklung (PRISE®Zuständigkeit für Flächennutzungsplan 2020)

 

Dezernat II (Gerda Stuchlik/Die Grünen)

Umwelt, Bildung, Sport

(angegliedert Umweltschutzamt®Zuständigkeit für Landschaftsplanung)

 

Dezernat III (Ulrich von Kirchbach/SPD)

Jugend, Kultur, Soziales

 

Dezernat IV (Dr. Schmelas/CDU)

Bauen, Verkehr, Öffentliche Ordnung, Bürgerservice

(angegliedert Stadtplanungsamt®Zuständigkeit für Grünordnungsplanung)

 

Dezernat V (Otto Neideck/CDU)

Finanzen, Wirschafts- und Wohnungswesen, Personal, EDV, Organisation und Feuerwehr (vgl. Stadt Freiburg 2003a)

 

Zuständigkeiten für die Instrumente des Naturschutzes

Wichtig für die Betrachtung der Instrumente des Naturschutzes sind natürlich insbesondere die Zuständigkeiten, die die Landschafts- und Grünordnungsplanung betreffen. Die Landschaftsplanung  wurde nach der letzten Wahl aus dem Bauressort in die PRISE (Projektgruppe Integrierte Stadtentwicklung, direkt dem OB unterstellt) verlegt, die Grünordnungplanung  beließ man wegen seiner großen Kongruenzen mit der Bauleitplanung  jedoch im Stadtplanungsamt. Für den Flächen und Maßnahmenpool und das damit zusammenhängende Ökokonto wurde soeben eine neue (halbe) Stelle geschaffen.

 

 

Berücksichtigung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung der Stadt Freiburg

Die Stadt Freiburg hat zur genaueren Bestimmung von Vorgehensweisen ein „Anforderungsprofil für die Berücksichtigung Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung der Stadt Freiburg“ erstellt. Neben Regelungen für die vorbereitende und die verbindliche Bauleitplanung werden auch Anforderungen an eine kommunale UVP gestellt, auf die hier aber nicht näher eingegangen werden soll.

 

Vorbereitende Bauleitplanung und Landschaftsplan

Es wird für die vorbereitende Bauleitplanung folgendes festgestellt:

Begleitend zur Aufstellung des Flächennutzungsplans 2005 (in Kraft getreten 1998) wurde der Landschaftsplan erarbeitet. Er enthält folgende für die Eingriffsregelung entscheidenden Punkte:

  1. Risikoanalyse zur Siedlungsentwicklung

  2. Kompensationsflächenpool

  3. Vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (Ökokonto)

 

  1. Risikoanalyse zur Siedlungsentwicklung

Alle zur Ausweisung als Bauflächen geplanten Flächen wurden einer ökologischen Risikoanalyse unterzogen. Damit sollte bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt (in der vorbereitenden Bauleitplanung) ausgeschlossen werden, dass vermeidbare Eingriffe verursacht werden. Weiterhin sollte eine Risikoabschätzung der vermeidbaren Risiken erfolgen (Stadt Freiburg 2003, S.4).

 

  1. Kompensationsflächenpool

Dieser Pool soll dazu dienen Flächen darzustellen, die zur Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft herangezogen werden sollen. Die Darstellung wurde erst im planerischen Teil der Landschaftsplans erarbeitet und dann in den Flächennutzungsplan übernommen. Die Darstellung ist im Lapla in die vier Kategorien Gewässer, Wald, Flur und innerörtliche Freiflächen eingeteilt.

Der Kompensationsflächenpool aus allen von Eingriffen möglicherweise betroffenen Naturräumen in unterschiedlichen Qualitäten enthalten. Dies soll ermöglichen, zu jedem Eingriff eine art- und wertgleiche Kompensation zu ermöglichen. Voraussetzung für die Aufnahme in den Flächenpool ist natürlich die Entwicklungsfähigkeit eines Areals. Ist ein Gebiet bereits sehr hochwertig, oder sind bereits aus anderen Verpflichtungen stammende Maßnahmen darauf durchzuführen, kann es nicht Bestandteil des Flächenpools werden. Die Maßnahmen finden einvernehmlich mit den Grundstückseigentümern und unter Gewährleistung eines adäquaten finanziellen Ausgleichs statt. Die Zuordnung der Bauflächen, die den Eingriff verursachen zu den Ersatzflächen findet auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung statt. Dies erfolgt in Abstimmung mit allen betroffenen Ämtern (Stadt Freiburg 2003, S. 4).

Fachliche Grundlage für den Kompensationsflächenpool ist ein Biotopverbundkonzept, das sich auf nachstehende Lebensräume bezieht:

 

-         Offenland (Bewirtschaftungsextensivierung, Wiederherstellung vielfältiger Landschaftsstrukturen, Entwicklung von Sonderstandorten)

-         Wald (Wegerückbau, Grundwasseranreicherung und Wasserretentionsmaßnahmen im Bruchwald, Renaturierung von Waldbächen, Nutzungsextensivierung, besucherlenkende Maßnahmen)

-         Gewässer, Auen, Überschwemmungsbereiche (Durchführung von Maßnahmen aus den bereits vorliegenden Fließgewässerentwicklungskonzepten, insbesondere die Überschwemmungsflächen betreffend)

 

Im Rahmen der derzeit laufenden Fortschreibung des Flächennutzungsplans (2020) wird auch der Kompensationsflächenpool weiterentwickelt. Dabei werden besonders die Ergebnisse einer im Jahre 2000 durchgeführten faunistischen Zielartenkartierung miteingearbeitet (Stadt Freiburg 2003, S.5f).

 

3. Vorgezogene Kompensationsmaßnahmen/Ökokonto

Die im oben genannten Kompensationspool durchgeführten Maßnahmen können auch im Vorfeld oder unabhängig von einem  Bebauungsverfahrens durchgeführt werden. Hinterher können dann durchzuführende Eingriffe dann den vorher realisierten Kompensationsmaßnahmen zugeordnet  (und abgerechnet) werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll wenn Flächen günstig erworben werden können oder Maßnahmen  sinnvoller weise in Verbindung mit gleichzeitig stattfindenden anderen Bauschritten durchgeführt werden können. Dies soll allerdings nicht dazu führen alle nur möglichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen voll auszuschöpfen. Zugeordnet werden sollen nur art- und/oder  wertgleiche Maßnahmen. Die Verwaltung des Ökokontos erfolgt von einer zentralen Stelle aus im Stadtplanungsamt (Stadt Freiburg 2003, S.6).

 

Anforderungen an die Eingriffsregelung in Freiburg im Breisgau

Die Stadt Freiburg legt in ihrem „Anforderungsprofil für die Berücksichtigung der Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung der Stadt Freiburg“ für die verbindliche Bauleitplanung folgende Inhalte fest:

 

  1. Umwelterheblichkeitsprüfung

Zu jedem Bebauungsplan, der eine Änderung der Gestalt oder Nutzung bewirkt und erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft erwarten lässt,  wird unter dem Dach des Stadtplanungsamtes im Vorfeld eine Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) durchgeführt. Dazu werden Teilnehmer betroffener Ressorts geladen:

-         Stadtplanungsamt

-         Umweltschutzamt

-         Gartenamt

-         Eigenbetrieb Stadtentwässerung

-         Tiefbauamt

-         Badenova (zuständig für Energie)

-         Naturschutzbeauftragter

Die UEP wird so früh als möglich (i.d.R. also vor Aufstellungsbeschluss) im Rahmen einer Ortsbegehung durchgeführt. Bei dieser Ortsbegehung aufgrund vorliegender Informationen und der Lage vor Ort Art und Umfang des Eingriffes abgeschätzt und Vorschläge zur Vermeidung bzw. Kompensation gemacht. Diese sollen dann in den städtebaulichen Entwurf einfließen. Weiterhin wird festgelegt welche Erhebungen und Planungsleistungen zur Vervollständigung des Informationsstandes noch durchzuführen sind und wer für die Erbringung der notwendigen Untersuchungen zuständig ist (Freiburg 2003, S. 7).

 

  1. Grünordnungsplan

Zu jedem Bebauungsplan, der eine Änderung von Gestalt oder Nutzung von Grundflächen beinhaltet und eine erhebliche Beeinträchtigung von Natur und Landschaft erwarten lässt wird ein grünordnerischer Beitrag unter der Federführung des Stadtplanungsamtes erstellt. Bei Bebauungsplänen,  die komplexere und umfangreichere Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben, wird der grünordnerische Beitrag in Form eines Grünordnungsplans (GOP) erstellt, der i.d.R. vom Stadtplanungsamt an externe Landschaftsplanungsbüros vergeben wird. Der Grünordnungsplan hat sich selbstverständlich den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Entscheidungskaskade der Eingriffsregelung (siehe Kapitel ER) : erst Vermeidung/Minderung, dann Ausgleich/Ersatz zu halten (Stadt Freiburg 2003, S. 7f).

 

  1. Rechtsverbindliche Festsetzungen

Die notwendigen Kompensationsmaßnahmen können im Bereich des Bebauplans, in dem der Eingriff stattfindet, außerhalb des Bebauungsplans auf städtischer Fläche oder außerhalb des Bebauungsplans auf nicht-städtischer Fläche abgesichert über einen städtebaulichen Vertrag stattfinden. Über derartige städtebauliche Verträge oder städtische Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmensatzungen können die Kosten für die Kompensation finanziell auf den Verursacher umgelegt werden.

Die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sind im Bebauungsplan sowohl zeichnerisch als auch textlich festzusetzen. Dabei sind ausdrücklich auch die Entwicklungsziele der Maßnahmen zu benennen. Wenn diese Maßnahmen außerhalb eines B-Plans liegen, sind sie in der B-Planbegründung nachvollziehbar darzustellen und über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Zur näheren inhaltlichen Ausgestalten (wie z.B. Artenlisten) kann dabei auf den B-Plan verwiesen werden. Maßnahmen, die nur in den Hinweisen enthalten sind können nicht auf den Ausgleichsumfang angerechnet werden (Stadt Freiburg 2003, S.8).

 

  1. Abwägung

Die Stadt Freiburg stellt in ihrem Anforderungsprofil noch einmal besonders heraus, dass die Grundzüge zur naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, die das Bundesverwaltungsgericht herausgearbeitet hat, zu beachten sind:

Dieses stellt fest, dass die gesetzliche Reglung den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege zwar keinen Vorrang vor den anderen zu berücksichtigenden Belangen hat, diese aber eine in soweit herausgehobene Bedeutung haben, dass die Gemeinde dem Kompensationsgedanken bereits planerisch nachgehen muss. Dies ist in Freiburg mit dem Kompensationsflächenpool zum F-Plan geschehen. Es wird weiterhin festgestellt, dass mögliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahme, soweit für den Eigentümer „verhältnismässig“, ausgewiesen werden müssen. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Ziele in  §1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 7 und §1a Abs. 2 Nr.2 BauGB ein erhöhtes inneres Gewicht zukommt (sie dennoch nicht „unüberwindbar“ sind). Diesen Zielen muss in der Abwägung das entsprechende Gewicht beigemessen werden, um einen Abwägungsfehler zu vermeiden.

Ein Absehen von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen kann nur wegen gewichtiger anderer Belange und nur mit entsprechender Rechtfertigung in der Begründung des Bebauungsplans vorgenommen werden. Bei vorhandener Entscheidungsalternative mit geringerer Eingriffsintensität muss diese gewählt werden (Stadt Freiburg 2003, S.9).

 

  1. Naturschutzrechtliche Schutzgebiete sowie nach §24 LNatSchG geschützte Biotope

Naturschutzrechtlich festgesetzte Gebiete wie Nationalparke, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Geschützte Landschaftsbestandteile sowie nach §24 des Landesnaturschutzgesetz von Baden Württemberg geschützte Biotope können  in der Bauleitplanung überplant werden, wenn dies ihrem Schutzzweck nicht zuwiderläuft. Wenn allerdings Festsetzungen die Gebiete beeinträchtigen können, muss zusammen mit der Naturschutzbehörde geklärt werden, ob die Schutzgebietsverordnung aufzuheben ist oder, falls die Beeinträchtigung nur kleinflächig ist, eine Befreiung der Schutzverordnung in Betracht kommt. Bei einer derartigen Befreiung wird von der Naturschutzbehörde über eine eventuell erforderliche Kompensation entschieden. Bei schwerwiegenden Eingriffen (die den Schutzzweck als Ganzes in Frage stellen) ist eine derartige Befreiung nicht möglich (Stadt Freiburg 2003, S.9f).

  1. Refinanzierung von Kompensationsmaßnahmen

Die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen liegt in der Verantwortung des Vorhabensträgers (Verursacherprinzip, verankert in §19 BNatSchG). Dies bedeutet, die Planungsbegünstigten sind für die Durchführung der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen verantwortlich. Bei der Mehrzahl der Bebauungspläne ist dies durch die Vielzahl von Planungsbegünstigten nicht möglich. Deswegen übernimmt die Stadt die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen und lässt sich die dadurch entstandenen Kosten refinanzieren. Dies kann auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen:

a)     Über einen städtebaulichen Vertrag (§11 BauGB), über den man  neben den Umsetzungskosten auch die Planungskosten refinanzieren kann.

b)     Über eine städtebauliche Eingriffsausgleichsmaßnahmensatzung (§135 BauGB), hier können allerdings nur Kosten für Erstellung und Pflege verbucht werden, die Planungskosten verbleiben bei der Stadt.

(Stadt Freiburg 2003)

 

 

Geschichte von  Umweltzerstörung und Umweltbewegung in der Region Freiburg (Dreyecksland)

In der südbadener Region gibt es eine vergleichsweise sehr aktive und große Umweltbewegung. Diese hat als historisch zu bezeichnende Erfolge zu verbuchen, wie z.B. die Verhinderung des Atomkraftwerkes Whyl durch den Widerstand der Bürger. Hier erblickte die Umweltbewegung in Deutschland sozusagen das Licht der Welt. Einzigartig sind in diesem Zusammenhang auch die Wahlerfolge der Grünen, so stellen sie den Oberbürgermeister in Freiburg/Breisgau und in Konstanz. Auch das in Freiburg die Solarfabrikation deutschlandweit führend ist, kommt nicht von ungefähr, sondern ist auf die jahrzehntelange Förderung dieser alternativen Energie in Freiburg zurückzuführen. Nicht umsonst also hat Freiburg den Label „Ökohauptstadt“ verliehen bekommen.
. http://www.baden24.de/d/html/wirtschaft/wirtschaftsregion/kompetenz-umwelt.asp

Um die Entstehung  der Umweltbewegung in der Region erklären zu können, muss man die historischen Bedingungen betrachten, die zu dessen Erfolg führten. Neben der einzigartigen Natur des Schwarzwaldes und des Markgräfler Landes, deren Schutzwürdigkeit sich allein schon aus deren Schönheit, Vielfalt und Einzigartigkeit begründet, wurden die Menschen sowie die sie umgebende Umwelt Jahrhunderte lang auch massiven Angriffen ausgesetzt.

Kriege, Waldzerstörung und historischer Erzabbau führten schon früh zu Umweltbelastungen, die teilweise heute noch nachweisbar sind (so z.B. durch Bleibelastung in Freiburg und in den Schwemmflächen von Schwarzwaldflüssen). Nachfolgend soll wichtige Ereignisse der  Umweltgeschichte sowie die Geschichte der Naturschutzbewegung fragmentarisch dargestellt werden.

 

11. Jahrhundert Beginn  des Bergbaus in Kappel (bei Freiburg), der erst nach dem 2. Weltkrieg  endet und zu einer massiven Bleiverseuchung des Bodens führt.

17.Jahrhundert Verheerende Abholzungen. Zum effektiveren Abtransport des Holzes soll der Rheinfall eliminiert werden (durch Sprengung)

1812 Erste Rheinbegradigungen.  Die Umsetzung verringert zwar am Oberrhein die Hochwassergefahr, flussabwärts aber wird sie verstärkt. Es kommt durch die Begradigung zu massiven ökologische Folgeschäden (Auenverluste).

1833 Das Badische Forstgesetz beendet den bisherigen Raubbau an den Wälder und weist als erstes Gesetz weltweit als nachhaltig aus  (Begriff der Nachhaltigkeit stammt aus der Forstwirtschaft).

1864 Gründung des Schwarzwaldvereins, einer Wander- und Naturschutzvereinigung (heute mit 90 000 Mitgliedern der zweitgrößte Naturschutzverband Baden-Württembergs) http://www.schwarzwaldverein.de

1881 Gründung des badischen Landesvereins für Naturkunde und Naturschutz, der 1910 die wegweisenden „10 Gebote für den Naturschutz“ aufstellt  http://www.blnn.de

1910 Beginn des Kaliabbaus im Elsass und in Baden führt zu extremer Grundwasserbelastung in der Region  http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/projekte/salz_idx.htm

1928-1959 Bau des Rheinseitenkanals (Grand Canal d’Alsace), dieser führt zu Grundwasserabsenkungen, Naturzerstörung und zu weiteren Hochwasserproblemen http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/projekte/irp_idx.htm

1942-1960 Erste Protestbewegung gegen den Plan die Wutach 62 m hoch aufzustauen führen (in Teilen) zum Erfolg; in diesem Zusammenhang  wird 1953 die „Arbeitsgemeinschaft Heimatschutz Schwarzwald" zur Rettung der Wutachschlucht vor den Staudammplänen gegründet  http://www.autobahn-online.de/ehem/a86.html

Wiederaufbau nach 1945: Die Baggerseen der Region werden als (Gift)müllkippen missbraucht. So entsorgt eine Kondensatorenfabrik und ein Aluminiumwalzwerk jahrzehntelang ihren Abfall im Teninger Schuttloch, was eine Grundwasservergiftung mit Dioxin und PCB zur Folge hat. Im Industriewerk Hüningen (bei Basel) fällt das hochgiftige Insektizide Lindan an. Dieses wird auf Halde gelagert und durch den Wind verweht.

1957-1991 Am Südhang des Feldbergs wird das aussichtreichste Uranvorkommen Westdeutschlands entdeckt. Trotz massiver Bürgerproteste wird der Abbau erst 1991 eingestellt http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/projekte/archiv/uranbergbau.htm 

1963 Bekanntmachung der  Pläne zur Schwarzwaldautobahn. Die Gegner des Projekts schließen sich  in der "Aktionsgemeinschaft für demokratische Verkehrsplanung" zusammen und verhindern deren Bau.  

1970 Gründung der Aktion Naturschutz (späterer BUND Verband Südlicher Oberrhein)

http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/wir/rvso.htm  

         

1972 Großflurbereinigung am Kaiserstuhl führt wegen der damit verbundenen „Monotonisierung“ der Landschaft zu Protesten  

ab 1973: erfolgreicher Widerstand gegen das geplante AKW Whyl (gegen den vorherigen Standort Breisach wurden 65000 Einsprüche gesammelt, gegen den Standort Whyl 100 000 Unterschriften, 1974 wird der Bauplatz besetzt, erst 10 Jahre später wird das Projekt aufgrund des Widerstandes der Bevölkerung endgültig eingestellt

http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/projekte/regio_umwelt/wyhl_chronik.htm

Abb. Proteste gegen das geplante AKW Whyl

 

Der Widerstand gegen das AKW in Wyhl führt zu einer Politisierung der Natur- und  Umweltschutzbewegung und gibt wichtige Impulse zur Gründung der Partei DIE GRÜNEN.

 

ab 1975 Zunehmende Waldschäden im Schwarzwald führen zu vielfältigen Aktionen gegen das Waldsterben und zur Gründung der "Aktion Waldsterben Dreyeckland".

 

1976 Erste Solar- und Umweltmesse („Sonnentage in Sasbach“). Seitdem hat die Solarbranche in der Region einen fulminanten Aufstieg erlebt.

1986 Eröffnung der BUND Ökostation im Rahmen der Landesgartenschau in Freiburg
http://www.oekostation.de

1987 Brand im Chemiewerk Sandoz (bei Basel) führt zu einer massiven Rheinverschmutzung durch auslaufende Pestizide. Dagegen gab es in der ganzen Region Proteste, u.a.eine Menschenkette am Rhein

1990 Regionaler Widerstand gegen den Bau der Zitronensäurefabrik in Marckolsheim können den Bau im wertvollen Auewald nicht verhindern. Ein Vertrag in Folge des Konflikts schützt allerdings wenigstens die restlichen Auwälder im Elsass.

1992 Erfolgreicher grenzüberschreitender Widerstand gegen die Pläne in Kehl einen Giftmüllofen zu bauen.

1992 Freiburg wird als "Ökohauptstadt" ausgezeichnet.

1996 Die Freiburger Solarfabrik  wird als privat finanziertes, konzernunabhängiges  Unternehmen gegründet. Mit ihr und der fesa (Förderverein Energie- und Solaragentur Regio Freiburg) GmbH entwickelt sich in der Region die Alternativenergie zur Wachstumsbranche.
http://www.fesa.de oder http://www.solar-fabrik.de

1996 Nach  langjährigem Widerstand gegen den Ausbau der B31 durch Freiburg kommt es zur Besetzung des Konrad-Günther-Parks. Auch dieser kann den Neubau nicht vollständig verhindern, allerdings kommt es zu einem „ökologischen Anstrich“

ab 2000 Zunehmender Widerstand am Hochrhein gegen die schweizer Pläne,  ein atomares Endlager am Rheinfall zu errichten http://www.asamnet.de/oeffentl/bi/170703c.htm.

2002 In Freiburg wird mit Dieter Salomon in Deutschland erstmals ein „Grüner“ Oberbürgermeister einer Großstadt
http://www.dieter-salomon.de/main.html

ab 2002: in der Region Freiburg organisiert sich der Widerstand gegen das sogenannte  „3 und 4.Gleis“, ein Großprojekt der Bahn
http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/badenwuerttemberg/61,974172.html

2003 Freiburg wird zum wiederholten Male als „Solarhauptstadt“ ausgezeichnet
http://www.energieagentur-freiburg.de

2003 Der Bau von Windrädern auf den „Hausbergen“ Freiburg sorgt für Streit zwischen sogenannten Landschaftsschützern zusammen und  Ministerpräsident Teufel  auf der einen Seite und den Befürwortern der Windenergie auf der anderen Seite. Am Ende erklärt das Wirtschaftsministerium die Baugenehmigung der Stadt Freiburg für ungültig. http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/495794  


Windräder am Schauinsland

(vgl. :  http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/projekte/regio_umwelt/regioumwelt.htm)  

 

 


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