Inhalte der durchgeführten Evaluierung:

 

Analyse des Landschaftsplans

 

 

 

Aufbau und Inhalt des Landschaftsplans

 

 

 

Erfolgskontrolle

 

 

 

Wirksamkeits- voraussetzungen

 

 

 

Umsetzung in Plan und Realität

 

 

 

Prozessuale Effekte

 

 

 

Gesamtbeurteilung Landschaftsplan

 

 

 

 

 

 

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Erfolgskontrolle der Landschaftsplanung in Freiburg/ Breisgau

Abb: Entwicklungskonzept des Landschaftsplans (westliches Freiburg)

 

 

Analyse des Landschaftsplans von Freiburg im Breisgau

Der Landschaftsplan Freiburg zum Kleinen Flächennutzungsplan (bis 2005) wurde im Jahre 1997 von der Planungsgruppe Ökologie und Umwelt Süd (Rottenburg) erstellt. Es gibt Versionen im Umwelt- und im Stadtplanungsamt. Leider kann man sonst keinen Einblick in den Landschaftsplan bekommen, er wurde nicht für die Öffentlichkeit aufgearbeitet, es gibt keine Druck- oder Online Version. Zugang zu diesen Unterlage erhielt der Autor durch sein Praktikum beim Stadtplanungsamt Freiburg.  

 

Vorgehen bei der Aufstellung des Landschaftsplans Freiburg

Der Landschaftsplan wurde seit 1991 parallel zum Flächennutzungsplan aufgestellt. Er ist prozessorientiert erarbeitet worden, d.h. die einzelnen Aufgaben und Ziele sind sukzessive eingebracht worden. Mit der Erstellung des  Flächennutzungsplan wurde erst nach Beendigung der Analyse und Bewertung des Landschaftsplans begonnen, wodurch die landschaftsplanerischen Aspekte gut integriert werden konnten. Wichtig dabei war, das der Landschaftsplan so angelegt wurde, das eine fortlaufende Aktualisierung gewährleistet wurde. Die Erstellung wurde gutachterlich durchgeführt, d.h. es fand (gemäß den Vorgaben des LNatSchG BaWü) keine Primärintegration statt. Somit wurde die dargestellten Aufgaben und Ziele nicht von vornherein gegenüber anderen Belangen abgewogen, d.h. sie folgten rein den Anforderungen der Naturschutzgesetze. Bei der gesamten Erstellung des Landschaftsplans wurde laut eigener Darstellung im Landschaftsplan auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit großen Wert gelegt (Stadt Freiburg 1998, S.1-4).

 

Der Landschaftsplan wurde modulbasiert erstellt. Er baut im wesentlichen auf vier Kernelementen (Analyse, Leitlinien, Verträglichkeit, Konzeption). Im Landschaftsplan sind eine kontinuierliche Aktualisierung und Fortschreibung sowie ein Controlling vorgesehen.

 

Baustein Analyse:

Es wurde eine ökologische Landschaftsanalyse erstellt. Dabei wurden die natürlichen Ressourcen sowie deren derzeitige Nutzung unter die Lupe genommen. Als Ergebnis wurden besondere Empfindlichkeiten in Freiburg diagnostiziert.

 

Baustein Leitlinien:

Hierbei wurden raumbezogene Ziele für die Entwicklung und Nutzung der natürlichen Ressourcen aufgezeigt.

 

Baustein Verträglichkeit

Bei diesem Arbeitsschritt wurde die mögliche gesamtstädtische Siedlungsentwicklung in zwei Schritten betrachtet:

  1. im Sinne einer Plan-UVP sind die Chance und Risiken (Restriktionen) einer Siedlungsentwicklung aufgezeigt worden
  2. Spezielle Risiken für einzelne Siedlungsstandorte bezüglich Eingriffen in den Naturhaushalt wurden dargestellt.

 

Baustein Konzeption

Nach breit geführter Diskussion und in Abstimmung mit dem Flächenutzungsplan sind die Entwicklungsvorstellungen in den vier Bereichen Freiraumstruktur, Naturhaushalt, Landschaftserleben und Natur- und Landschaftsschutz erarbeitet worden. Durch die Überlagerung der Teilkonzeptionen ergibt sich das Gesamtkonzept des Landschaftsplans von Freiburg (Stadt freiburg1998, S.4). 

Der Prozess der Aufstellung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) (im beschriebenen Zusammenhang mit dem Landschaftsplan) sollte ursprünglich 1998 mit der Offenlage des F-Planes abgeschlossen werden. Durch durchgeführte Sonderanalysen (die nicht mit dem Landschaftsplan zusammenhingen, so z.B. zum sogenannten Märkte- und Zentrenkonzept) kam es zu Verzögerungen im Planungsprozess. Dadurch entstand für die Bebauungspläne Rieselfeld, Vauban, Flugplatz und alter Messplatz die Situation, dass sie wegen der fehlenden Flächennutzungsplan-Fortschreibung noch nicht den erforderlichen Verfahrensstand erreichen konnten. So kam es zum sogenannten „kleinen Flächennutzungsplan“, der ersten Phase der Fortschreibung des F-Plans, um die für die Stadtentwicklung besonders wichtigen Bebauungspläne planungsrechtlich abzusichern (Stadt freiburg 1998, S.5).

 

 

Aufbau und Inhalt des Landschaftsplans Freiburg (Textteil)

 

1. übergeordnete Zusammenhänge (übergeordnete Pläne/Programme, naturräumliche Beschreibung des Oberrheingebiets und des Schwarzwaldes): 6 Seiten

2. Analyse der Schutzgüter (Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Klima, Biotope, Landschaft/ Erholung/ Freiraumentwicklung): aktuelle Zustände, Nutzungen, Belastungen, Konflikte der Schutzgüter: 30 Seiten

3. Leitlinien zur ökologisch zweckmäßigen räumlichen Entwicklung: 5 Seiten

4. Verträglichkeit der Siedlungsentwicklung (Restriktionenplan, Beurteilung der einzelnen Bauflächen des „kleinen Flächennutzungsplans“): 12 Seiten

5. Entwicklungskonzeption (Teilkonzeption Freiraumstruktur, Teilkonzeption Naturhaushalt, Teilkonzeption Landschaftserleben, Teilkonzeption Natur und Landschaftsschutz mit Vorschlägen zu Eingriffsregelung, Flächenpool, Vermeidung und Minderung von ökologischen Risiken): 30 Seiten

6. Zusammenfassende Aussagen zu Flächen des „kleinen Flächennutzungsplan“ und zur Anwendung der Eingriffsregelung: 4 Seiten

7. Übernahmevorschläge der landschaftsplanerischen Inhalte in den Flächennutzungsplan: 2 Seiten

8. Anhang: Aspekte der Einzelflächenuntersuchung (4 Seiten), Konzeptionskarten (4 Karten)

(Stadt Freiburg 1998, S.1-101+  8 Seiten Anhang)

 

 

Flächenpool der Stadt Freiburg

Zu Beginn der Landschaftsplanerstellung war der Flächenpool noch gar kein Bestandteil des Landschaftsplans, er wurde erst im zum Ende des Planungsprozesses darin integriert.

 

 

 Die verschiedenen Flächenpools wurden thematisch unterschieden in:

- Offenland

- Überschwemmungsgebiete

- Gewässerentwicklungskonzepte

- Biotopverbundkonzept Tuniberg

- Rieselfeld

Bei der Flächenpooldarstellung wurde rein nach fachlichen Gesichtspunkten (nach der ökologischen Aufwertbarkeit) entschieden, die Flächenverfügbarkeit war bei diesem Konzept allerdings noch nicht mit beachtet worden, weswegen der Flächenpool bis jetzt relativ unwirksam war (Interview Köhler 6.2.04).

 

Kartenwerk des Landschaftsplans

Der Landschaftsplan umfasst neben dem Textteil (109 Seiten) ein umfangreiches Kartenwerk. Die verschiedenen Schutzgüter wurden sehr detailliert (mit über 20 Karten) behandelt. Dagegen ist der Landschaftsplan selbst (das Entwicklungskonzept, siehe Abb.9 und Entwicklungskarte im Anhang) mit einer Karte stark in den Hintergrund getreten.

 

Karten:

Realnutzung (2 Karten)

-         Strukturtypen

-         Versiegelungs- und Gehölzanteil

Boden (4 Karten)

-         Ökologische Funktionen und Empfindlichkeiten

-         Zustand

-         Bodennutzung

Grundwasser (3 Karten)

-         Ökologische Funktionen und Empfindlichkeiten

-         Wassernutzung und Grundwasserneubildung

-         Grundwasserstände

Oberflächengewässer (1 Karte)

Klima (4 Karten)

-         Klimatope

-         Störungen des Luftsaustauschs

-         Luftaustausch

-         Bioklima

Biotope (11 Karten)

-         Naturräumliche Situation und Empfindlichkeit

-         Natur- und Landschaftsschutz (Biotoptypenkartierung, §24a Biotopen...)

-         Vegetationskartierung (Analyse, Bewertung, Pflege)

-         Standortkartierung Forst

-         Potentiell wertvolle Bereiche

Landschaftsbild (3 Karten)

-         Naturräumliche Situation und Empfindlichkeit

-         Freiraumstruktur und Wohnumfeld

Erholung (1 Karte)

Dazu gibt es noch eine Überblickskarte für das Entwicklungskonzept sowie im Textteil Konzeptionskarten zu:

-         Naturhaushalt

-         Natur- und Landschaftsschutz

-         Freiraumstruktur und Landschaftserleben

Durchführung und Auswertung der Erfolgskontrolle des Landschaftsplans Freiburg nach der „Methode Kiemstedt“

Nach dem Methode „Kiemstedt“ (siehe auch 3.1.3 im Teil A, S. 24f) soll nun nacheinander geprüft werden, ob der Freiburger Landschaftsplan die Voraussetzungen erfüllt, um von anderen Plänen umgesetzt zu werden (siehe 1.2.1), welche Instrumente (harte/weiche) eingesetzt werden (1.2.2), wie die Umsetzung in Realität erfolgte (1.2.3) und welche Entscheidungsprozesse in anderen Bereichen beeinflusst werden. Zu einem Teil wird dabei der Freiburger Landschaftsplan direkt mit Anforderungen verglichen, die in der Literatur an einen effizienten Landschaftsplan gestellt werden, zum anderen Teil wird dabei auf Antworten und Diskussionen mit Verantwortlichen und Sachbearbeitern der Stadt Freiburg zurückgegriffen. Bei festgestellten Mängeln sind die Tabellen mit Anmerkungen versehen worden, selten aber nur vertieft erläutert und begründet. Zur Überprüfung der Ergebnisse  müsste auf den Freiburger Landschaftsplan zurückgegriffen werden (Anlage 5 zur Drucksache G 98089).Von einer Wiedergabe im Anhang wurde wegen des großen Umfangs des Landschaftsplans aber abgesehen.

 

 Wirksamkeitsvoraussetzung des Landschaftsplans

Zu Beginn der Untersuchung wird die von Kiemstedt et al „Prüfstelle 1“ genannte Wirksamkeitsvoraussetzung des Landschaftsplans analysiert.

An dieser Stelle soll geklärt werden, inwieweit der Landschaftsplan, inhaltlich und in seinen Darstellungen, überhaupt dazu geeignet ist, umgesetzt zu werden. Einem Prüfkatalog der oben genannten Studie zu Folge wird dafür nacheinander untersucht:

1. Darstellung der planerischen Rahmenbedingungen

2. Leitbilddarstellung (inklusive Entwicklungskonzeption)

3. Die Darstellung der Erfordernisse und Maßnahmen

4. Die Orientierung an der Umsetzung

(siehe Kiemstedt et al 1999, S. 20)

 

 

Untersuchung der Wirksamkeitsvoraussetzungen des Freiburger Landschaftsplans

 

: Prüfung der planerischen Rahmenbedingungen des Freiburger Landschaftsplans

(entwickelt nach Kiemstedt et al 1999, S.50).

 

 

Inhalt

Wird dargestellt

Wird nicht dargestellt

 

Anmerkungen

1.Planerische Rahmenbedingungen

 

 

1.1   Anlass für die Erarbeitung des Landschaftsplanes; Bezug zu Umweltproblemen in Freiburg

-          Anlass für die Erarbeitung des Landschaftsplanes

-          Anforderung der Kommune an den Landschaftsplans

-          Darstellung der drängenden zu lösenden Umweltprobleme in der Kommune

X

 

Anlass: Aufstellung des Flächennutzungs-plans

1.2   Planerische Vorgaben

Vorgaben/übergeordnete Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege (z.B. LRP) bzw. der räumlichen Gesamtplanung

X

 

 

1.3   Darstellung von Restriktionen bei der Erstellung des Landschaftsplans

Restriktionen, die u.U. zu einer inhaltlich nicht vollständigen Erarbeitung des Landschaftsplanes beigetragen haben (z.B. Zeitdruck, Finanzrahmen, fehlende Daten)

X

 

Nur Lapla zum „kleinen F-Plan“, da Baugebiete dringend benötigt wurden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 1.: Die planerischen Rahmenbedingungen, die zur Aufstellung des Landschaftsplans geführt haben, werden größtenteils dargestellt. Allerdings wird auf die Restriktionen, die sich aus der Zuordnung des Landschaftsplans zum Stadtplanungsamt und der daraus entstehenden Konfliktsituation mit dem Umweltamt, nicht eingegangen. Außerdem wird nicht der politischen Druck beschrieben, der wegen der problematischen Wohnungslage (immense Wohnungsnot) Anfang der 90er Jahre in Freiburg herrschte. Dieser führte dazu, dass es sozusagen die Vorgabe gab, die neuen Siedlungsquartiere unbedingt durchzusetzen. Eine grundsätzliche Kritik an den Siedlungsentscheidungen aufgrund „ökologischer Bedenken“ wäre für den Landschaftsplan politisch nur schwer möglich gewesen.


 

Tab. : Prüfung der Leitbilddarstellung (inklusive Entwicklungskonzept) des Freiburger Landschaftsplans

 

Inhalt

Wird dargestellt

Wird nicht dargestellt

Anmerkungen

2         Leitbild und Entwicklungskonzeption

Für den Landschaftsplan sollte eine allgemein verständliche Darstellung des angestrebten Zustands von Natur und Landschaft dargestellt werden, an denen sich Erfordernisse und Maßnahmen orientieren.

 

 

2.1 Leitbild für die Kommune aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege

X

 

 

2.2 Entwicklungsziele für Arten und Lebensgemeinschaften

 

X

Faunistische Analyse fehlt!

2.3 Entwicklungsziele für das Landschaftsbild und die Voraussetzungen für die natur- und landschaftsverträgliche Erholung

X

 

 

2.4 Entwicklungsziele für die Bodenfunktionen

X

 

 

2.5 Entwicklungsziele für die Wasserhaushaltsfunktionen

X

 

 

2.6 Entwicklungsziele für die klimatischen Funktionen

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(entwickelt nach Kiemstedt et al 1999, S.51)

 

 

Zu 2.:Die Entwicklungsziele und Leitbilder für die einzelnen Schutzgüter werden zufriedenstellend dargestellt. Bei den Arten und Biotopen wird allerdings nur auf die Flora eingegangen, auf eine faunistische Analyse wird komplett verzichtet, was aus ökologischer Sicht ein Manko der Analyse des Landschaftsplans darstellt. Da aber die anderen Teile sehr gut und umfassend analysiert werden, ist der Analyseteil insgesamt fachlich gut. Die Hintergründe für das Fehlen der faunistischen Analyse werden allerdings nicht dargestellt. Diese sind wohl in der unklaren Aufgabenaufteilung sowie in der zu geringen finanziellen Ausstattung für den Landschaftsplan zu suchen.

 

 

 

 

Tab. : Prüfung der Darstellung der Erfordernisse und Maßnahmen

 

Inhalt

Wird dargestellt

Wird nicht dargestellt

Anmerkungen

3. Erfordernisse und Maßnahmen (Schutz,  Pflege, Sanierung und Entwicklung)

Diese Erfordernisse sollten Bezug nehmen auf das in 2. dargestellten Leitbild sein

 

 

Erfordernisse und Maßnahmen nur sehr vage formuliert, Konkretisierung wird vermieden

3.1 Erfordernisse und Maßnahmen für Arten und Lebensgemeinschaften

 

X

Fauna nur unzureichend bearbeitet

3.2 Erfordernisse und Maßnahmen für das Landschaftsbild und die Voraussetzungen für die natur- und landschaftsverträgliche Erholung

X

 

 

3.3 Erfordernisse und Maßnahmen für die Bodenfunktionen

X

 

 

3.4 Erfordernisse und Maßnahmen für Wasserhaushaltsfunktionen

X

 

 

3.5 Erfordernisse und Maßnahmen für die klimatischen Funktionen

X

 

 

3.6 Erfordernisse und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung der Eingriffsregelung in der Landschaftsplanung (Hinweise zur Vermeidung, Hinweise für geeignete Kompensationsflächen und Entwicklungsmöglichkeiten, die sich an den Prioritäten der Entwicklungskonzeption orientieren)

X

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(entwickelt nach Kiemstedt et al 1999, S.52)

 

 

Zu 3.: Die Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans Freiburg sind nur teilweise dargestellt. Sie sind unkonkret gehalten und ihr Detaillierungsgrad ist zu gering. Aufgrund der fehlenden Bearbeitung der faunistischen Grundlagen können die Erfordernisse und Maßnahmen in diesem Bereich natürlich auch nur bedingt vollständig sein. Wegen der fehlenden Konkretheit ist eine Kontrolle der Umsetzung nur schwer möglich („Wiederherstellung der Grundwasserqualität“ ist ein zwar löbliches, jedoch schwer fassbares bzw. kontrollierbares Ziel).

 

 

Tab. : Prüfung der Umsetzungsorientierung

 

Inhalt

Wird dargestellt

Wird nicht dargestellt

Anmerkungen

4. Umsetzungsorientierung

Der Landschaftsplan sollte konkrete Umsetzungshinweise für die genannten Erfordernisse und Maßnahmen enthalten. Außerdem sollten sich Art der Darstellung und Aufbereitung der Ergebnisse für die tägliche Praxis in Freiburg (Verwaltung, Politik, Interessengruppen) eignen

 

Die Umsetzungsfunktion

wird stark vernachlässigt (zugunsten des Grundlagenteils)

Empfehlungen/Handlungshinweise

 

 

4.1 Geeignete Umsetzungsinstrumente (z.B. Ausweisung von Schutzgebieten nach Naturschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz etc.; Instrumente der Bauleitplanung; Förderprogramme bzw. –mittel...

 

X

Kaum finanzielle Möglichkeiten aufgezeigt

4.2 Vorschläge zur Umsetzung landschaftsplanerischer Aussagen in Plankategorien der Bauleitplanung (z.B. vorformulierte „Übersetzungshilfen“ in textlicher/graphischer Form

X

 

 

4.3 Adressaten/Träger zur Umsetzung der Maßnahmen (z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gemeinde)

 

X

Nicht adressatenspezifisch aufgebaut

4.4 Zeitliche und sachliche Prioritäten zur Realisierung der Maßnahmen(Dringlichkeitskatalog: welche Maßnahmen sind bis wann umzusetzen)

 

X

Keine Prioritätenliste

 

Lesbarkeit und Verständlichkeit

 

 

4.5 Klare Struktur und Lesbarkeit des Text- und Kartenteils (Gliederung: Informationen können vom Leser schnell gefunden werden; Layout: Informationen können vom Leser schnell aufgenommen werden.)

Bezug zwischen Karten- und Textteil ist vorhanden

 

X

Zu große Fülle an Karten, Kernaussagen nicht herauslesbar, Maßnahmenkarte

überfrachtet

(entwickelt nach Kiemstedt et al 1999, S.53)

 

Zu 4.: Die Umsetzungsorientierung ist mit einigen Mängeln behaftet: Es wird darauf verzichtet, mögliche Finanzierungsquellen für landschaftsplanerische Maßnahmen aufzuzeigen. Auch wird nicht adressatenspezifisch dargestellt, welche Maßnahmen denn von wem umgesetzt werden soll (so fehlt z.B. eine Ansprache speziell der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft oder der Bauwirtschaft). Zwar finden sich bei den einzelnen Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen auch Adressatenbezüge, allerdings wird darauf verzichtet, diese Ziele so zu gliedern, dass die Adressaten, die ja die Landschaftsplanung erst umsetzen können, im Vordergrund stehen. Weiterhin wird keine Hierarchisierung der Maßnahmen vorgenommen. So bleibt unklar, welche Maßnahmen und Erfordernisse  zeitlich prioritär umgesetzt werden sollen, und was nur längerfristig angedacht ist.

Der Kartenteil insbesondere für die Analyse ist  zu umfangreich. Informationen müssen dort  zu lange gesucht werden. Die Kernaussagen auch der Maßnahmenkarte sind schwer erkennbar, da auf einzelnen Flächen oft gleich mehrere Ziele und Maßnahmen dargestellt sind.

 

 

 

Art und Umfang der instrumentellen Umsetzung

In der „Prüfstelle 2“ wird die Art und der Umfang der instrumentellen Umsetzung evaluiert. Dabei soll untersucht werden, ob Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen bei anderen Planungen, Stellungnahmen oder Gutachten übernommen oder berücksichtigt wurden.

Die laut der Studie von  Kiemstedt et al 1999 zu untersuchenden möglichen Umsetzungsinstrumente sind:

 

-          harte Instrumente (Satzungen, Schutzgebietsausweisungen, Planfestsetzungen)

-          weiche Instrumente (Förder- und Anreizprogramme)

-          räumliche Gesamtplanung (F-Plan)

-          andere Planungen (Landwirtschaft, Verkehr)

-          kommunaler Umweltschutz

 

Die Ergebnisse werden in einer Tabelle zusammen mit der Analyse der Umsetzung in der Realität (1.2.1) wiedergegeben (Kiemstedt et al 1999, S. 27f).

 

Art und Umfang der Umsetzung in der Realität

In der Prüfstelle 3 geht es um die Art und den Umfang der Umsetzung in Realität. Hierfür hat eine Vollzugskontrolle der Erfordernisse und Maßnahmen, die direkt in Realität umgesetzt werden (so z.B. Anpflanzungen, Ausweisung eines LSG, Umstellung der Bewirtschaftungsweise), sowie der Aussagen, die über andere Instrumente umgesetzt werden (sofern ausreichend operationalisiert) stattzufinden (siehe Kiemstedt et al 1999, S.33).

 

Da der zeitliche Rahmen für die angestrebte Erfolgskontrolle des Landschaftsplans im Rahmen dieser Diplomarbeit begrenzt ist, wird dabei auf die Methode der überschlägigen Kontrolle („Kurzcheck“: veranschlagte Dauer 2-3 Wochen) zurückgegriffen, da für einen „Vollcheck“ nach Kiemstedt et al mehrere Monate veranschlagt werden müssten.

Dabei wurden zur Evaluierung der Übernahme von Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen in andere Planungsinstrumente und der Umsetzung in die Realität alle Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans Freiburg tabellarisch dargestellt. Hierzu wurde vom Autor eine Tabelle entwickelt. Grundlage dafür waren die Ziele des Freiburger Landschaftsplans nach einer Idee der Methode „Kiemstedt“. Danach wurden sie der zuständigen Bearbeiterin im Stadtplanungsamt (Fr. Eva Bartling, zuständig für Grünordnungsplanung) sowie vor allem der verantwortlichen Kraft für die Erstellung des Landschaftsplans im Umweltamt (Frau Babette Köhler) weitergeleitet, mit der Bitte um Stellungnahme, auf welchem Wege  und in welchem Umfang der Landschaftsplan umgesetzt wurde. Auf der Basis dieser Stellungnahmen erfolgte die Kennzeichnung von ja, z.T. und nein. 

Die  vollständige Tabelle aller Teilkonzepte des Landschaftsplans Freiburg befindet sich im Anhang. Hier nur beispielhafte die Darstellung des Umsetzungserfolgs des Teilkonzepts Natur- und Landschaftsschutz:

 


Tab. : Darstellung der Umsetzung der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen aus dem Teilkonzept Natur- und Landschaftsschutz:

 

Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans Freiburg

Räumlicher Bezug

Adressat

Übernahme in andere Instrumente, z.B.

Bauleitplanung

Umsetzung in Realität

Sonstige Aktivitäten/

Anmerkungen

 

 

 

Ja

z.T.

Nein

Ja

z.T.

nein

 

                   

 

Nachrichtliche Übernahme und Darstellung von Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern (nach §§21,24 NatSchG BW

Ausgewiesen:

NSG Arlesheimer See

NSG Honigbuck

NSG Gaisenmoos

NSG Rieselfeld

NSG Schauinsland

Im Verfahren:

NSG Mühlmatten

Sowie 117 Naturdenkmäler

F-Plan

 

x

 

 

x

 

 

 

Ausweisung/Vergrößerung NSG Oberes Kappler Tal

Oberes Kappler Tal

Naturschutzbehörde

x

 

 

x

 

 

 

Nachrichtl. Übernahme und Darstellung der Landschaftsschutzgebiete

LSG Schauinsland

LSG Schlierbergweiher

LSG Schlossberg

LSG Lorettoberg

LSG Rosskopf

LSG Mooswald

In Planung:

Kombiniertes LSG/NSG Schauinsland

LSG Ebnet

LSG Tuniberg

F-Plan

 

x

 

 

x

 

 

 

Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten

Mooswald/Tunibergniederung

Dietenbach-/Käsbachniederung

Naturschutzbehörde

 

 

x

 

 

x

 

Nachrichtliche Übernahme aller nach §24 NatSchG BW geschützten Biotope

 

 

Flächennutzungsplan Nein, m.E. auch nicht zielführend.

 

 

 

 

 

 

 

Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans Freiburg

Räumlicher Bezug

Adressat

Übernahme in andere Instrumente, z.B. Bauleitplanung

Umsetzung in Realität

Sonstige Aktivitäten/

Anmerkungen

 

 

 

Ja

z.T.

Nein

Ja

z.T.

nein

 

Nachrichtliche Übernahme und Darstellung der Schon- und Bannwälder

Bannwald: Bannholz

Schonwald: Benzhauser Wald, Eichelgarten

In Planung Bann- und Schonwald Rieselfeld

 

F-Plan

 

 

x

 

 

x

 

Nachrichtliche Übernahme und Darstellung der regionalen Grünzüge

Regionale Grünzüge aus dem Regionalplan

F-Plan

 

 

x

 

 

x

 

Freihaltung von Bebauung der regionalen Grünzüge

Regionale Grünzüge aus dem Regionalplan

F-Plan

 

 

x

 

 

x

 

Nachrichtliche Übernahme und Darstellung der Grünzäsuren

Benzhausen-Hochdorf

Hugstetten-Hochdorf

Gundelfingen-Freiburg/Zähringen

Wiehre-Günterstal

Kappel/Bhf.-Kappel/Dorf

Littenweiler-Neuhäuser

Kappel-Molzhof/Siedlung

Waltershofen-St.Nikolaus

Opfingen-Tiengen

Tiengen-Munzingen

F-Plan

 

 

x

 

 

x

 

Nachrichtliche Übernahme und Darstellung der  Wasserschutzgebiete

WSG Zartener Becken

WSG Schauinsland

WSG Kappel

WSG Heilig Geist Spitalwald/Batzenbach, Spitalwald/Hauer

WSG Umkirch

WSG Lehener Berg

WSG Munzingen

WSG Hausen

F-Plan

x

 

 

x

 

 

 

 

Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans Freiburg

 

Räumlicher Bezug

 

Adressat

 

Übernahme in andere Instrumente, z.B. Bauleitplanung

 

Umsetzung in Realität

 

Sonstige Aktivitäten/

Anmerkungen

 

 

 

Ja

z.T.

Nein

Ja

z.T.

nein

 

Verringerung der Belastungen in WSG

s.o.

Landwirte: Beratung zur Schadstoffminimierung

Bauherren: Keine baulichen Eingriffe unter Mittelhochwasser- linie

 

x

 

 

x

 

 

Nachrichtliche Übernahme und Darstellung der Vorrangbereiche für Überschwemmungen

Mühlbach-Neugraben entlang der Tuniberg Gemeinden

 

F-Plan

 

x

 

 

x

 

 

 

Nachrichtliche Übernahme und Darstellung von Überschwemmungsgebieten

Eschbach

 

x

 

 

x

 

 

 

Ausweisung von Überschwemmungsgebieten

Mühlbach-Neugraben

F-Plan

 

 

x

 

 

x

(neues Landeswasser

gesetz: Ausweisung nicht mehr erforderlich!

Nutzungsumstellung in Überschwemmungsgebieten

Gewässerrevitalisierung, Ackerumwandlung,

Pflegekonzeption

 

 

x

 

 

?

 

Nachrichtliche Übernahme und Darstellung regionaler Vorrangbereiche für wertvolle Biotope

Nördl. Mooswald

Dreisamtalniederung bei Kappel

Bereiche des Südl. Mooswald (Gaisenmoos)

Bereiche des Schauinsland

F-Plan

 

 

x

 

 

x

 

                       

(entwickelt aus Stadt Freiburg 1998 (Landschaftsplan), S.83-89)


Nach Auswertung der Tabellen kann festgestellt werden, das die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen aus der Teilkonzeption Freiraumstruktur meistens nur  in Teilen  in die anderen Planungsinstrumente umgesetzt wurden. In Realität wurde nur die Forderung nach Erhalt der gliedernden Freiräumen zwischen den Siedlungen am Tuniberg vollständig erfüllt, alle anderen vorgeschlagenen Maßnahmen wurden nur zum Teil berücksichtigt.

 

Die Teilkonzeption  Naturhaushalt  wurde nur teilweise umgesetzt. Dabei wurde die Forderungen nach Sicherung der Bodeneigenschaften größtenteils (sowohl in Plänen als auch in Realität) vollständig umgesetzt. Überhaupt nicht umgesetzt wurden die Forderungen nach Aufgabe des Ackerbaus bei grundwassergefährdeten Böden (Moosbachniederung) und der Reduktion der Grundwasserentnahme im Gewerbegebiet Nord. Auch die Forderung, die gesamte Freiburger Gemarkung zur Grundwasserschutzzone III zu erklären, wurde nicht erfüllt. Die Maßnahmen zur Hochwasservorsorge sowie die Sicherung klimatisch bedeutsamer Flächen („Höllentäler) wurden nur in Teilen verwirklicht, wohingegen der Forderung nach Sicherung, Pflege und Entwicklung von Trocken- und Magerstandorten (Hirzberg, Tuniberg) und von Streuobstwiesen nicht planerisch (und nur z.T. in der Realität ) nachgegangen wurde. Auch Vorschläge zur planerischen Umsetzung von Pflegekonzepten zur Sicherung von Feuchtwiesen (Opfinger See, Tuniberggemeinden, Rieselfeld) wurden nicht aufgegriffen. Die Forderung nach Erhalt standorttypischer Waldbestände wurde zum Teil erreicht.

 

Die Teilkonzeption Landschaftserleben wurde bei der Empfehlung der eingeschränkten Erholungsnutzung bestimmter Gebiete voll, beim völligen Ausschluss der Nutzung und bei gezielten Lenkungsmaßnahmen in anderen Erholungsgebiet aber nur z.T. umgesetzt.

 

Beim Teilkonzept Natur- und Landschaftsschutz wurde die Forderung nach nachrichtlicher Übernahme der festgelegten Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Wasserschutzgebieten und Naturdenkmälern vollständig nachgegangen (wozu aber auch eine gesetzliche Verpflichtung besteht). Auch die Vorrangbereiche für Überschwemmungen wurden dargestellt. Die Forderung nach Ausweisung von vier Landschaftsschutzgebieten, nach nachrichtlicher Übernahme  der Darstellung der §24a Biotopen (LNatSchG BaWü) und der nachrichtlichen Übernahme und Freihaltung von Bebauung der regionalen Grünzüge aus dem Regionalplan und der Grünzäsuren wurde nicht nachgegangen. Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten sowie die Nutzungsumstellung in Überschwemmungsgebieten fand (in Plandarstellung des F-Plans und in der Realität) nicht statt. Auch die nachrichtliche Übernahme von regionalen Vorrangbereichen für wertvolle Biotope wurde nicht realisiert. Insgesamt ist damit das Teilkonzept Natur- und Landschaftsschutz (außer was die nach Gesetz auch verpflichtend notwendige Übernahme von Naturschutzgebieten, Wasserschutzgebieten...) in größten Teilen nicht umgesetzt worden.

 

Art und Umfang prozessualer Effekte und Instrumente

Prüfstelle 4: Art und Umfang prozessualer Effekte und Instrumente

 

Bewertung der Beeinflussung umweltrelevanter Entscheidungen durch den Landschaftsplan.

 

Kiemstedt et al zählt zu den möglichen prozessualen Effekte:

 

-          örtliche Akteure ändern Entscheidungen im Zusammenhang mit der Landschaftsplanaufstellung (z.B. Dimensionierung eines Bebauungsgebietes) oder es kommt zu Nutzungsänderungen (z.B. Extensivierung der Nutzung)

-          prozessuale Instrumente tragen zur Umsetzung des Landschaftsplans bei

(Kiemstedt et al 1999, S. 37f).

 

Um diese prozessualen Effekte bei der Erstellung des Landschaftsplans einschätzen zu können, wurde mit der damals (und heute) Verantwortlichen für den Landschaftsplans bei der Stadt Freiburg (Babette Köhler) ein längeres Interview geführt (siehe Anhang). Daraus geht hervor, dass ein Mangel bei der Erstellung des Landschaftsplans die mangelhafte Bürgerbeteiligung war. Es fand gar keine Öffentlichkeitsarbeit und institutionalisierte Öffentlichkeitsbeteiligung ab. Daraus ergibt sich, dass mit der Aufstellung des Landschaftsplans auch keine Bewegung in der Öffentlichkeit in Bezug auf umweltrelevante Themen stattfinden konnte.


Ein weiteres Problem, was einer erfolgreichen Prozess der Landschaftsplanung (und damit auch der damit zusammenhängenden prozessualen Effekte) entgegenstand, war der Zeitdruck, der bei der Planerstellung herrschte. Die geplanten Baugebiete Vauban und Rieselfeld mussten unter allen Umständen schnell gebaut werden, was umfangreichere Untersuchung für den Landschaftsplan teilweise verhindert hat. Seine Hauptaufgabe war eindeutig, die geplanten Baugebiete nicht zu behindern und einen reibungslosen Ablauf ihrer Planung zu sichern.

Ein weiteres für das erfolgreiche Wirken des Landschaftsplans hinderliches Problem war das Kompetenzgerangel um den Landschaftsplan zwischen dem CDU geführten Stadtplanungsamt und dem grüngeführten Umweltamt. Hierbei setzte sich letztendlich das Stadtplanungsamt durch, die dort geschaffene Stelle  musste allerdings in ständigem Konflikt mit dem Umweltamt agieren, was eine  erfolgreiche Landschaftsplanung erschwerte.

Die Bestandsaufnahme wurde noch federführend vom Umweltamt an das Institut für Landespflege der Uni Freiburg vergeben, allerdings konnte dabei eine faunistische Analyse aus finanziellen Gründen nicht mehr durchgeführt werden. Für die weitere Planerstellung wurde dann vom Stadtplanungsamt das Planungsbüro Ökologie und Umwelt (Süd) engagiert, die allerdings ihre Hauptaufgabe leider nicht in einem konkreten Entwicklungskonzept gesehen haben. Deswegen hat die Grundlagenermittlung bei ihnen gegenüber den Entwicklungszielen zu viel Raum eingenommen.

Es wurde zur Aufstellung des Landschaftsplans zwar eine Arbeitsgruppe eingerichtet, diese diente dann aber (auch wegen des Turnus: die Treffen fanden nur alle 3-4 Monate statt) doch mehr der Informationsübermittlung vom Stadtplanungsamt an die eingeladenen Gruppen (Verbände, Agrar-, Wasser-, Boden -,  Forstverwaltung...) als zur wirklichen Zusammenarbeit.

Beim Beschluss des Landschaftsplans im Gemeinderat kam es in Freiburg zu einer Besonderheit: der gesamte Landschaftsplan wurde als Teil der Beschlussvorlage mit beschlossen, und nicht wie in Baden-Württemberg üblich nur in den Teilen, in denen er in den F-Plan übernommen wurde. Danach müsste er eigentlich in allen seinen Bestandteilen bindend umgesetzt werden, da er aber ohnehin eher unverbindlich in seinen Forderungen ist, ist dies für die Praxis nicht relevant.

Die Wirkung des Landschaftsplans für Bauentscheidungen ist nicht unwesentlich. Zwar hat er auf die großen Siedlungsgebiete (Rieselfeld, Vauban, Flugplatz) keine grundsätzlichen Standortentscheidungen beeinflussen können, er wird aber bei Standortsuchen für kleinere Baugebiete immer mit herangezogen und hat auch schon als Beurteilungsgrundlage zu negativen Standortentscheidungen geführt.

Die Umsetzung des Landschaftsplans erfolgt in erster Linie durch die städtischen Kräfte (in Stadtplanungs- und Umweltamt). Der Plan richtet sich mangels großer, innovativer Ideen und Projekte kaum an externe Kräfte, wie z.B. Umweltverbände.

Eine direkte Umsetzung der Inhalte des Landschaftsplans fand insgesamt kaum statt. Nur beim Biotopverbundkonzept Tuniberg  kam es zu umfangreicheren Umsetzungen von Maßnahmen.

Für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden hat der Landschaftsplan positive Auswirkungen gehabt. Diese funktioniert heute relativ reibungslos. In diesem Zusammenhang wurde beim Stadtplanungsamt eine Stelle für die Grünordnungsplanung, als Schnittstelle zwischen den Belangen des Stadtplanungsamtes und den „grünen“ Belangen, geschaffen. 

Auf die Zusammenarbeit mit Bürgern und Verbänden hat der Landschaftsplan sich allerdings kaum verstärkend gewirkt.

Der Flächenpool konnte auch nicht funktionieren: zwar wurde er (mit Schraffur) im F-Plan dargestellt, allerdings war bei der Darstellung zwar auf fachliche Gesichtspunkte geachtet worden, nicht jedoch auf die Flächenverfügbarkeit. 

Insgesamt kann der Aufstellungsprozess des Landschaftsplans als eher weniger zufriedenstellend eingeschätzt werden, vor allem wegen des Zeitdrucks, des Kompetenzgerangels zwischen den planungsbeteiligten Ämtern und der zu geringen Bürgerbeteiligung.  Was die Umsetzung des Landschaftsplans betrifft, liegt das Hauptproblem in der fehlenden Konkretheit, was eine ungenügende Umsetzung zur Folge haben kann.

 

Gesamtbeurteilung des Landschaftsplans

Für die Gesamtbeurteilung des Landschaftsplans wird auf einen Bewertungsvorschlag von Kiemstedt  et al 1999 zurückgegriffen:

 

a) Gesamtbeurteilung Wirksamkeitsvoraussetzungen

Der analytische Teil des Landschaftsplans ist (außer der fehlenden faunistischen Untersuchungen) nicht zu beanstanden. Bei den Erfordernissen und Maßnahmen fehlt es jedoch stark an Konkretisierung, was für eine fehlende Umsetzung von Nachteil ist. Die Umsetzungsorientierung insgesamt ist stark zu kritisieren, es fehlt an Empfehlungen, wie eine Umsetzung erreicht werden kann.

Die Einstufung erfolgt anhand der quantitativen Abschätzung des Anteils der Darstellungen, die im Landschaftsplan erfolgt sind, also der instrumentellen Voraussetzung für einen Erfolg des Landschaftsplans. Dafür wird die „Checkliste“ herangezogen: daraus ergibt sich, dass von 23 möglichen instrumentellen Umsetzungsschritten 17 erwähnt wurden und nur 6 nicht. Also hat die Wahrnehmung/Berücksichtigung in überwiegendem Maße stattgefunden. Bei einer qualitativen Betrachtung fällt allerdings auf, dass gerade die für die Umsetzung wichtigen Faktoren wenig beachtet wurden.

 

b)  Einschätzung von Art und Umfang der instrumentellen Umsetzung

Hierfür wird der Anteil der Erfordernisse und Maßnahmen betrachtet, die in andere Instrumente (z.B. der Bauleitplanung) umgesetzt wurden. Dies kann aus dem Fragebogen erfasst werden. Daraus  ergibt sich, dass von 56  Erfordernissen und Maßnahmen 16 vollständig umgesetzt wurden, 24 zum Teil umgesetzt wurden und 16 nicht umgesetzt wurden. Somit ist die Umsetzung genau zur hälfte erfolgt. Auffällig dabei ist, das gerade die Erfordernisse und Maßnahmen zum Teilkonzept Natur- und Landschaftsschutz (dem mithin bedeutendsten und umfassendsten für eine ökologische Bewertung) am wenigsten umgesetzt wurden.

 

c) Einschätzung von Art und Umfang der Umsetzung in der Realität

Bei dieser Bewertung untersucht man, wie viel Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans die in Realität umgesetzt wurden und wie viel nicht umgesetzt wurden. Auch hier kommt man zu einem ähnlichen Bild wie bei der Umsetzung in andere Instrumente, es wurden nämlich 14 Erfordernisse und Maßnahmen umgesetzt, 33 zum Teil umgesetzt und 9 wurden nicht umgesetzt. Also sind auch etwa die Hälfte der Erfordernisse und Maßnahmen erfüllt. Auch hier kann man aber bei näherer Betrachtung sehen, das gerade die „wichtigen“ Forderungen aus dem Natur- und Landschaftsschutz am wenigsten umgesetzt wurden.

 

d) Einschätzung von Art und Umfang der prozessualen Effekte und Instrumente

Bei Aufstellung des Landschaftsplans kamen kaum prozessuale Effekte und Instrumente zum Wirken. Dies lag   vor allem daran, dass kaum Öffentlichkeitsarbeit zum Landschaftsplan betrieben wurde. Im Aufstellungsprozess ist der Landschaftsplan im Verborgenen geblieben und konnte deshalb nicht prozessual wirken.

 


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