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Inhalte der durchgeführten Evaluierung:
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Erfolgskontrolle der Landschaftsplanung in Freiburg/ BreisgauAbb:
Entwicklungskonzept des Landschaftsplans (westliches Freiburg)
Analyse
des Landschaftsplans von Freiburg im Breisgau
Der Landschaftsplan
Freiburg zum Kleinen Flächennutzungsplan (bis 2005) wurde im Jahre 1997
von der Planungsgruppe Ökologie und Umwelt Süd (Rottenburg) erstellt.
Es gibt Versionen im Umwelt- und im Stadtplanungsamt. Leider kann man
sonst keinen Einblick in den Landschaftsplan bekommen, er wurde nicht für
die Öffentlichkeit aufgearbeitet, es gibt keine Druck- oder Online
Version. Zugang zu diesen Unterlage erhielt der Autor durch sein
Praktikum beim Stadtplanungsamt Freiburg.
Vorgehen bei der Aufstellung des Landschaftsplans FreiburgDer Landschaftsplan
wurde seit 1991 parallel zum Flächennutzungsplan aufgestellt. Er ist
prozessorientiert erarbeitet worden, d.h. die einzelnen Aufgaben und
Ziele sind sukzessive eingebracht worden. Mit der Erstellung des Flächennutzungsplan wurde erst nach Beendigung der Analyse
und Bewertung des Landschaftsplans begonnen, wodurch die
landschaftsplanerischen Aspekte gut integriert werden konnten. Wichtig
dabei war, das der Landschaftsplan so angelegt wurde, das eine
fortlaufende Aktualisierung gewährleistet wurde. Die Erstellung wurde
gutachterlich durchgeführt, d.h. es fand (gemäß den Vorgaben des
LNatSchG BaWü) keine Primärintegration statt. Somit wurde die
dargestellten Aufgaben und Ziele nicht von vornherein gegenüber anderen
Belangen abgewogen, d.h. sie folgten rein den Anforderungen der
Naturschutzgesetze. Bei der gesamten Erstellung des Landschaftsplans
wurde laut eigener Darstellung im Landschaftsplan auf eine Beteiligung
der Öffentlichkeit großen Wert gelegt (Stadt
Freiburg 1998, S.1-4). Der Landschaftsplan
wurde modulbasiert erstellt. Er baut im wesentlichen auf vier
Kernelementen (Analyse, Leitlinien, Verträglichkeit, Konzeption). Im
Landschaftsplan sind eine kontinuierliche Aktualisierung und
Fortschreibung sowie ein Controlling vorgesehen. Baustein
Analyse: Es wurde eine ökologische
Landschaftsanalyse erstellt. Dabei wurden die natürlichen Ressourcen
sowie deren derzeitige Nutzung unter die Lupe genommen. Als Ergebnis
wurden besondere Empfindlichkeiten in Freiburg diagnostiziert. Baustein
Leitlinien: Hierbei wurden
raumbezogene Ziele für die Entwicklung und Nutzung der natürlichen
Ressourcen aufgezeigt. Baustein Verträglichkeit Bei diesem
Arbeitsschritt wurde die mögliche gesamtstädtische
Siedlungsentwicklung in zwei Schritten betrachtet:
Baustein
Konzeption Nach breit geführter
Diskussion und in Abstimmung mit dem Flächenutzungsplan sind die
Entwicklungsvorstellungen in den vier Bereichen Freiraumstruktur,
Naturhaushalt, Landschaftserleben und Natur- und Landschaftsschutz
erarbeitet worden. Durch die Überlagerung der Teilkonzeptionen ergibt
sich das Gesamtkonzept des Landschaftsplans von Freiburg (Stadt freiburg1998, S.4).
Der Prozess der
Aufstellung des Flächennutzungsplanes (F-Plan) (im beschriebenen
Zusammenhang mit dem Landschaftsplan) sollte ursprünglich 1998 mit der
Offenlage des F-Planes abgeschlossen werden. Durch durchgeführte
Sonderanalysen (die nicht mit dem Landschaftsplan zusammenhingen, so
z.B. zum sogenannten Märkte- und Zentrenkonzept) kam es zu Verzögerungen
im Planungsprozess. Dadurch entstand für die Bebauungspläne
Rieselfeld, Vauban, Flugplatz und alter Messplatz die Situation, dass
sie wegen der fehlenden Flächennutzungsplan-Fortschreibung noch nicht
den erforderlichen Verfahrensstand erreichen konnten. So kam es zum
sogenannten „kleinen Flächennutzungsplan“, der ersten Phase der
Fortschreibung des F-Plans, um die für die Stadtentwicklung besonders
wichtigen Bebauungspläne planungsrechtlich abzusichern (Stadt
freiburg 1998, S.5). Aufbau
und Inhalt des Landschaftsplans Freiburg (Textteil) 1.
übergeordnete Zusammenhänge (übergeordnete Pläne/Programme, naturräumliche
Beschreibung des Oberrheingebiets und des Schwarzwaldes): 6 Seiten 2.
Analyse der Schutzgüter (Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Klima,
Biotope, Landschaft/ Erholung/ Freiraumentwicklung): aktuelle Zustände,
Nutzungen, Belastungen, Konflikte der Schutzgüter: 30 Seiten 3. Leitlinien zur
ökologisch zweckmäßigen räumlichen Entwicklung: 5 Seiten 4.
Verträglichkeit der Siedlungsentwicklung (Restriktionenplan,
Beurteilung der einzelnen Bauflächen des „kleinen Flächennutzungsplans“):
12 Seiten 5.
Entwicklungskonzeption (Teilkonzeption Freiraumstruktur, Teilkonzeption
Naturhaushalt, Teilkonzeption Landschaftserleben, Teilkonzeption Natur
und Landschaftsschutz mit Vorschlägen zu Eingriffsregelung, Flächenpool,
Vermeidung und Minderung von ökologischen Risiken): 30 Seiten 6.
Zusammenfassende Aussagen zu Flächen des „kleinen Flächennutzungsplan“
und zur Anwendung der Eingriffsregelung: 4 Seiten 7.
Übernahmevorschläge der landschaftsplanerischen Inhalte in den Flächennutzungsplan:
2 Seiten 8.
Anhang: Aspekte der Einzelflächenuntersuchung (4 Seiten),
Konzeptionskarten (4 Karten) (Stadt Freiburg 1998, S.1-101+ 8 Seiten Anhang) Flächenpool der Stadt
Freiburg Zu Beginn der
Landschaftsplanerstellung war der Flächenpool noch gar kein Bestandteil
des Landschaftsplans, er wurde erst im zum Ende des Planungsprozesses
darin integriert. Die verschiedenen Flächenpools wurden thematisch
unterschieden in: - Offenland - Überschwemmungsgebiete - Gewässerentwicklungskonzepte - Biotopverbundkonzept
Tuniberg - Rieselfeld Bei der Flächenpooldarstellung
wurde rein nach fachlichen Gesichtspunkten (nach der ökologischen
Aufwertbarkeit) entschieden, die Flächenverfügbarkeit war bei diesem
Konzept allerdings noch nicht mit beachtet worden, weswegen der Flächenpool
bis jetzt relativ unwirksam war (Interview Köhler 6.2.04). Kartenwerk des
Landschaftsplans Der Landschaftsplan
umfasst neben dem Textteil (109 Seiten) ein umfangreiches Kartenwerk.
Die verschiedenen Schutzgüter wurden sehr detailliert (mit über 20
Karten) behandelt. Dagegen ist der Landschaftsplan selbst (das
Entwicklungskonzept, siehe Abb.9 und Entwicklungskarte im Anhang) mit
einer Karte stark in den Hintergrund getreten. Karten: Realnutzung (2
Karten) -
Strukturtypen -
Versiegelungs- und Gehölzanteil Boden (4 Karten) -
Ökologische Funktionen
und Empfindlichkeiten -
Zustand -
Bodennutzung Grundwasser (3
Karten) -
Ökologische Funktionen
und Empfindlichkeiten -
Wassernutzung und
Grundwasserneubildung -
Grundwasserstände Oberflächengewässer
(1 Karte) Klima (4 Karten) -
Klimatope -
Störungen des
Luftsaustauschs -
Luftaustausch -
Bioklima Biotope (11 Karten) -
Naturräumliche Situation
und Empfindlichkeit -
Natur- und
Landschaftsschutz (Biotoptypenkartierung, §24a Biotopen...) -
Vegetationskartierung
(Analyse, Bewertung, Pflege) -
Standortkartierung Forst -
Potentiell wertvolle
Bereiche Landschaftsbild (3
Karten) -
Naturräumliche Situation
und Empfindlichkeit -
Freiraumstruktur und
Wohnumfeld Erholung (1 Karte) Dazu gibt es noch
eine Überblickskarte für das Entwicklungskonzept sowie im Textteil
Konzeptionskarten zu: -
Naturhaushalt -
Natur- und
Landschaftsschutz -
Freiraumstruktur und
Landschaftserleben Durchführung
und Auswertung der Erfolgskontrolle des Landschaftsplans Freiburg nach
der „Methode Kiemstedt“
Nach dem Methode
„Kiemstedt“ (siehe auch 3.1.3 im Teil A, S. 24f) soll nun
nacheinander geprüft werden, ob der Freiburger Landschaftsplan die
Voraussetzungen erfüllt, um von anderen Plänen umgesetzt zu werden
(siehe 1.2.1), welche Instrumente (harte/weiche) eingesetzt werden
(1.2.2), wie die Umsetzung in Realität erfolgte (1.2.3) und welche
Entscheidungsprozesse in anderen Bereichen beeinflusst werden. Zu einem
Teil wird dabei der Freiburger Landschaftsplan direkt mit Anforderungen
verglichen, die in der Literatur an einen effizienten Landschaftsplan
gestellt werden, zum anderen Teil wird dabei auf Antworten und
Diskussionen mit Verantwortlichen und Sachbearbeitern der Stadt Freiburg
zurückgegriffen. Bei festgestellten Mängeln sind die Tabellen mit
Anmerkungen versehen worden, selten aber nur vertieft erläutert und
begründet. Zur Überprüfung der Ergebnisse
müsste auf den Freiburger Landschaftsplan zurückgegriffen
werden (Anlage 5 zur Drucksache G 98089).Von einer Wiedergabe im Anhang
wurde wegen des großen Umfangs des Landschaftsplans aber abgesehen. Wirksamkeitsvoraussetzung
des Landschaftsplans
Zu Beginn der
Untersuchung wird die von Kiemstedt
et al „Prüfstelle 1“ genannte Wirksamkeitsvoraussetzung
des Landschaftsplans analysiert. An dieser Stelle
soll geklärt werden, inwieweit der Landschaftsplan, inhaltlich und in
seinen Darstellungen, überhaupt dazu geeignet ist, umgesetzt zu werden.
Einem Prüfkatalog der oben genannten Studie zu Folge wird dafür
nacheinander untersucht: 1. Darstellung der
planerischen Rahmenbedingungen 2.
Leitbilddarstellung (inklusive Entwicklungskonzeption) 3. Die Darstellung
der Erfordernisse und Maßnahmen 4. Die Orientierung
an der Umsetzung (siehe Kiemstedt
et al 1999, S. 20)
Untersuchung
der Wirksamkeitsvoraussetzungen des Freiburger Landschaftsplans :
Prüfung der planerischen Rahmenbedingungen des Freiburger
Landschaftsplans (entwickelt
nach Kiemstedt et al 1999,
S.50).
Zu 1.: Die
planerischen Rahmenbedingungen, die zur Aufstellung des Landschaftsplans
geführt haben, werden größtenteils dargestellt. Allerdings wird auf
die Restriktionen, die sich aus der Zuordnung des Landschaftsplans zum
Stadtplanungsamt und der daraus entstehenden Konfliktsituation mit dem
Umweltamt, nicht eingegangen. Außerdem wird nicht der politischen Druck
beschrieben, der wegen der problematischen Wohnungslage (immense
Wohnungsnot) Anfang der 90er Jahre in Freiburg herrschte. Dieser führte
dazu, dass es sozusagen die Vorgabe gab, die neuen Siedlungsquartiere
unbedingt durchzusetzen. Eine grundsätzliche Kritik an den
Siedlungsentscheidungen aufgrund „ökologischer Bedenken“ wäre für
den Landschaftsplan politisch nur schwer möglich gewesen. Tab. : Prüfung
der Leitbilddarstellung (inklusive Entwicklungskonzept) des Freiburger
Landschaftsplans
(entwickelt nach Kiemstedt
et al 1999, S.51) Zu 2.:Die
Entwicklungsziele und Leitbilder für die einzelnen Schutzgüter werden
zufriedenstellend dargestellt. Bei den Arten und Biotopen wird
allerdings nur auf die Flora eingegangen, auf eine faunistische Analyse
wird komplett verzichtet, was aus ökologischer Sicht ein Manko der
Analyse des Landschaftsplans darstellt. Da aber die anderen Teile sehr
gut und umfassend analysiert werden, ist der Analyseteil insgesamt
fachlich gut. Die Hintergründe für das Fehlen der faunistischen
Analyse werden allerdings nicht dargestellt. Diese sind wohl in der
unklaren Aufgabenaufteilung sowie in der zu geringen finanziellen
Ausstattung für den Landschaftsplan zu suchen. Tab.
: Prüfung der Darstellung der Erfordernisse und Maßnahmen
(entwickelt nach Kiemstedt
et al 1999, S.52) Zu 3.: Die
Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans Freiburg sind nur
teilweise dargestellt. Sie sind unkonkret gehalten und ihr
Detaillierungsgrad ist zu gering. Aufgrund der fehlenden Bearbeitung der
faunistischen Grundlagen können die Erfordernisse und Maßnahmen in
diesem Bereich natürlich auch nur bedingt vollständig sein. Wegen der
fehlenden Konkretheit ist eine Kontrolle der Umsetzung nur schwer möglich
(„Wiederherstellung der Grundwasserqualität“ ist ein zwar löbliches,
jedoch schwer fassbares bzw. kontrollierbares Ziel). Tab.
: Prüfung der Umsetzungsorientierung
(entwickelt nach Kiemstedt
et al 1999, S.53) Zu 4.: Die
Umsetzungsorientierung ist mit einigen Mängeln behaftet: Es wird darauf
verzichtet, mögliche Finanzierungsquellen für landschaftsplanerische
Maßnahmen aufzuzeigen. Auch wird nicht adressatenspezifisch
dargestellt, welche Maßnahmen denn von wem umgesetzt werden soll (so
fehlt z.B. eine Ansprache speziell der Landwirtschaft, der
Wasserwirtschaft oder der Bauwirtschaft). Zwar finden sich bei den
einzelnen Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen auch Adressatenbezüge,
allerdings wird darauf verzichtet, diese Ziele so zu gliedern, dass die
Adressaten, die ja die Landschaftsplanung erst umsetzen können, im
Vordergrund stehen. Weiterhin wird keine Hierarchisierung der Maßnahmen
vorgenommen. So bleibt unklar, welche Maßnahmen und Erfordernisse zeitlich prioritär umgesetzt werden sollen, und was nur längerfristig
angedacht ist. Der Kartenteil
insbesondere für die Analyse ist zu
umfangreich. Informationen müssen dort
zu lange gesucht werden. Die Kernaussagen auch der Maßnahmenkarte
sind schwer erkennbar, da auf einzelnen Flächen oft gleich mehrere
Ziele und Maßnahmen dargestellt sind. Art und Umfang der
instrumentellen Umsetzung
In
der „Prüfstelle 2“ wird die Art und der Umfang der instrumentellen
Umsetzung evaluiert. Dabei soll
untersucht werden, ob Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen bei anderen
Planungen, Stellungnahmen oder Gutachten übernommen oder berücksichtigt
wurden. Die laut der Studie
von Kiemstedt
et al 1999 zu untersuchenden möglichen Umsetzungsinstrumente sind: -
harte Instrumente (Satzungen, Schutzgebietsausweisungen,
Planfestsetzungen) -
weiche Instrumente (Förder- und Anreizprogramme) -
räumliche Gesamtplanung (F-Plan) -
andere Planungen (Landwirtschaft, Verkehr) -
kommunaler Umweltschutz Die Ergebnisse
werden in einer Tabelle zusammen mit der Analyse der Umsetzung in der
Realität (1.2.1) wiedergegeben (Kiemstedt
et al 1999, S. 27f). Art
und Umfang der Umsetzung in der Realität
In
der Prüfstelle 3 geht es um die Art und den Umfang der Umsetzung in
Realität. Hierfür hat eine Vollzugskontrolle der Erfordernisse und Maßnahmen,
die direkt in Realität umgesetzt werden (so z.B. Anpflanzungen,
Ausweisung eines LSG, Umstellung der Bewirtschaftungsweise), sowie der
Aussagen, die über andere Instrumente umgesetzt werden (sofern
ausreichend operationalisiert) stattzufinden (siehe Kiemstedt
et al 1999, S.33). Da der zeitliche
Rahmen für die angestrebte Erfolgskontrolle des Landschaftsplans im
Rahmen dieser Diplomarbeit begrenzt ist, wird dabei auf die Methode der
überschlägigen Kontrolle („Kurzcheck“: veranschlagte Dauer 2-3
Wochen) zurückgegriffen, da für einen „Vollcheck“ nach Kiemstedt
et al mehrere Monate veranschlagt werden müssten. Dabei wurden zur
Evaluierung der Übernahme von Zielen, Erfordernissen und Maßnahmen in
andere Planungsinstrumente und der Umsetzung in die Realität alle
Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans Freiburg
tabellarisch dargestellt. Hierzu wurde vom Autor eine Tabelle
entwickelt. Grundlage dafür waren die Ziele des Freiburger
Landschaftsplans nach einer Idee der Methode „Kiemstedt“. Danach
wurden sie der zuständigen Bearbeiterin im Stadtplanungsamt (Fr. Eva
Bartling, zuständig für Grünordnungsplanung) sowie vor allem der
verantwortlichen Kraft für die Erstellung des Landschaftsplans im
Umweltamt (Frau Babette Köhler) weitergeleitet, mit der Bitte um
Stellungnahme, auf welchem Wege und
in welchem Umfang der Landschaftsplan umgesetzt wurde. Auf der Basis
dieser Stellungnahmen erfolgte die Kennzeichnung von ja, z.T. und nein.
Die
vollständige Tabelle aller Teilkonzepte des Landschaftsplans
Freiburg befindet sich im Anhang. Hier nur beispielhafte die Darstellung
des Umsetzungserfolgs des Teilkonzepts Natur- und Landschaftsschutz: Tab. :
Darstellung der Umsetzung der Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen aus
dem Teilkonzept Natur- und Landschaftsschutz:
(entwickelt aus Stadt
Freiburg 1998 (Landschaftsplan), S.83-89) Nach Auswertung der
Tabellen kann festgestellt werden, das die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen
aus der Teilkonzeption Freiraumstruktur meistens nur
in Teilen in die
anderen Planungsinstrumente umgesetzt wurden. In Realität wurde
nur die Forderung nach Erhalt der gliedernden Freiräumen zwischen den
Siedlungen am Tuniberg vollständig erfüllt, alle anderen vorgeschlagenen
Maßnahmen wurden nur zum Teil berücksichtigt. Die Teilkonzeption
Naturhaushalt wurde nur teilweise umgesetzt. Dabei wurde die
Forderungen nach Sicherung der Bodeneigenschaften größtenteils (sowohl
in Plänen als auch in Realität) vollständig umgesetzt. Überhaupt nicht
umgesetzt wurden die Forderungen nach Aufgabe des Ackerbaus bei
grundwassergefährdeten Böden (Moosbachniederung) und der Reduktion der
Grundwasserentnahme im Gewerbegebiet Nord. Auch die Forderung, die gesamte
Freiburger Gemarkung zur Grundwasserschutzzone III zu erklären, wurde
nicht erfüllt. Die Maßnahmen zur Hochwasservorsorge sowie die Sicherung
klimatisch bedeutsamer Flächen („Höllentäler) wurden nur in Teilen
verwirklicht, wohingegen der Forderung nach Sicherung, Pflege und
Entwicklung von Trocken- und Magerstandorten (Hirzberg, Tuniberg) und von
Streuobstwiesen nicht planerisch (und nur z.T. in der Realität )
nachgegangen wurde. Auch Vorschläge zur planerischen Umsetzung von
Pflegekonzepten zur Sicherung von Feuchtwiesen (Opfinger See,
Tuniberggemeinden, Rieselfeld) wurden nicht aufgegriffen. Die Forderung
nach Erhalt standorttypischer Waldbestände wurde zum Teil erreicht. Die Teilkonzeption
Landschaftserleben wurde bei der Empfehlung der eingeschränkten
Erholungsnutzung bestimmter Gebiete voll, beim völligen Ausschluss der
Nutzung und bei gezielten Lenkungsmaßnahmen in anderen Erholungsgebiet
aber nur z.T. umgesetzt. Beim Teilkonzept
Natur- und Landschaftsschutz wurde die Forderung nach nachrichtlicher
Übernahme der festgelegten Naturschutzgebieten,
Landschaftsschutzgebieten, Wasserschutzgebieten und Naturdenkmälern
vollständig nachgegangen (wozu aber auch eine gesetzliche Verpflichtung
besteht). Auch die Vorrangbereiche für Überschwemmungen wurden
dargestellt. Die Forderung nach Ausweisung von vier
Landschaftsschutzgebieten, nach nachrichtlicher Übernahme
der Darstellung der §24a Biotopen (LNatSchG BaWü) und der
nachrichtlichen Übernahme und Freihaltung von Bebauung der regionalen Grünzüge
aus dem Regionalplan und der Grünzäsuren wurde nicht nachgegangen. Die
Ausweisung von Überschwemmungsgebieten sowie die Nutzungsumstellung in Überschwemmungsgebieten
fand (in Plandarstellung des F-Plans und in der Realität) nicht statt.
Auch die nachrichtliche Übernahme von regionalen Vorrangbereichen für
wertvolle Biotope wurde nicht realisiert. Insgesamt ist damit das
Teilkonzept Natur- und Landschaftsschutz (außer was die nach Gesetz auch
verpflichtend notwendige Übernahme von Naturschutzgebieten,
Wasserschutzgebieten...) in größten Teilen nicht umgesetzt
worden. Art
und Umfang prozessualer Effekte und Instrumente Prüfstelle
4: Art und Umfang prozessualer Effekte und Instrumente Bewertung der
Beeinflussung umweltrelevanter Entscheidungen durch den Landschaftsplan. Kiemstedt
et al zählt zu den möglichen
prozessualen Effekte: -
örtliche Akteure ändern Entscheidungen im Zusammenhang mit der
Landschaftsplanaufstellung (z.B. Dimensionierung eines Bebauungsgebietes)
oder es kommt zu Nutzungsänderungen (z.B. Extensivierung der Nutzung) -
prozessuale Instrumente tragen zur Umsetzung des Landschaftsplans
bei (Kiemstedt
et al
1999, S. 37f). Um diese prozessualen
Effekte bei der Erstellung des Landschaftsplans einschätzen zu können,
wurde mit der damals (und heute) Verantwortlichen für den
Landschaftsplans bei der Stadt Freiburg (Babette Köhler) ein längeres
Interview geführt (siehe Anhang). Daraus geht hervor, dass ein Mangel bei
der Erstellung des Landschaftsplans die mangelhafte Bürgerbeteiligung
war. Es fand gar keine Öffentlichkeitsarbeit und institutionalisierte Öffentlichkeitsbeteiligung
ab. Daraus ergibt sich, dass mit der Aufstellung des Landschaftsplans auch
keine Bewegung in der Öffentlichkeit in Bezug auf umweltrelevante Themen
stattfinden konnte.
Ein weiteres für das
erfolgreiche Wirken des Landschaftsplans hinderliches Problem war das
Kompetenzgerangel um den Landschaftsplan zwischen dem CDU geführten
Stadtplanungsamt und dem grüngeführten Umweltamt. Hierbei setzte sich
letztendlich das Stadtplanungsamt durch, die dort geschaffene Stelle
musste allerdings in ständigem Konflikt mit dem Umweltamt agieren,
was eine erfolgreiche
Landschaftsplanung erschwerte. Die Bestandsaufnahme
wurde noch federführend vom Umweltamt an das Institut für Landespflege
der Uni Freiburg vergeben, allerdings konnte dabei eine faunistische
Analyse aus finanziellen Gründen nicht mehr durchgeführt werden. Für
die weitere Planerstellung wurde dann vom Stadtplanungsamt das Planungsbüro
Ökologie und Umwelt (Süd) engagiert, die allerdings ihre Hauptaufgabe
leider nicht in einem konkreten Entwicklungskonzept gesehen haben.
Deswegen hat die Grundlagenermittlung bei ihnen gegenüber den
Entwicklungszielen zu viel Raum eingenommen. Es wurde zur
Aufstellung des Landschaftsplans zwar eine Arbeitsgruppe eingerichtet,
diese diente dann aber (auch wegen des Turnus: die Treffen fanden nur alle
3-4 Monate statt) doch mehr der Informationsübermittlung vom
Stadtplanungsamt an die eingeladenen Gruppen (Verbände, Agrar-, Wasser-,
Boden -, Forstverwaltung...)
als zur wirklichen Zusammenarbeit. Beim Beschluss des
Landschaftsplans im Gemeinderat kam es in Freiburg zu einer Besonderheit:
der gesamte Landschaftsplan wurde als Teil der Beschlussvorlage mit
beschlossen, und nicht wie in Baden-Württemberg üblich nur in den
Teilen, in denen er in den F-Plan übernommen wurde. Danach müsste er
eigentlich in allen seinen Bestandteilen bindend umgesetzt werden, da er
aber ohnehin eher unverbindlich in seinen Forderungen ist, ist dies für
die Praxis nicht relevant. Die Wirkung des
Landschaftsplans für Bauentscheidungen ist nicht unwesentlich. Zwar hat
er auf die großen Siedlungsgebiete (Rieselfeld, Vauban, Flugplatz) keine
grundsätzlichen Standortentscheidungen beeinflussen können, er wird aber
bei Standortsuchen für kleinere Baugebiete immer mit herangezogen und hat
auch schon als Beurteilungsgrundlage zu negativen Standortentscheidungen
geführt. Die Umsetzung des
Landschaftsplans erfolgt in erster Linie durch die städtischen Kräfte
(in Stadtplanungs- und Umweltamt). Der Plan richtet sich mangels großer,
innovativer Ideen und Projekte kaum an externe Kräfte, wie z.B.
Umweltverbände. Eine direkte
Umsetzung der Inhalte des Landschaftsplans fand insgesamt kaum statt. Nur
beim Biotopverbundkonzept Tuniberg kam
es zu umfangreicheren Umsetzungen von Maßnahmen. Für die
Zusammenarbeit zwischen den Behörden hat der Landschaftsplan positive
Auswirkungen gehabt. Diese funktioniert heute relativ reibungslos. In
diesem Zusammenhang wurde beim Stadtplanungsamt eine Stelle für die Grünordnungsplanung,
als Schnittstelle zwischen den Belangen des Stadtplanungsamtes und den
„grünen“ Belangen, geschaffen. Auf die
Zusammenarbeit mit Bürgern und Verbänden hat der Landschaftsplan sich
allerdings kaum verstärkend gewirkt. Der Flächenpool
konnte auch nicht funktionieren: zwar wurde er (mit Schraffur) im F-Plan
dargestellt, allerdings war bei der Darstellung zwar auf fachliche
Gesichtspunkte geachtet worden, nicht jedoch auf die Flächenverfügbarkeit. Insgesamt kann der
Aufstellungsprozess des Landschaftsplans als eher weniger
zufriedenstellend eingeschätzt werden, vor allem wegen des Zeitdrucks,
des Kompetenzgerangels zwischen den planungsbeteiligten Ämtern und der zu
geringen Bürgerbeteiligung. Was
die Umsetzung des Landschaftsplans betrifft, liegt das Hauptproblem in der
fehlenden Konkretheit, was eine ungenügende Umsetzung zur Folge haben
kann. Gesamtbeurteilung
des Landschaftsplans
Für die
Gesamtbeurteilung des Landschaftsplans wird auf einen Bewertungsvorschlag
von Kiemstedt et al 1999 zurückgegriffen: a) Gesamtbeurteilung
Wirksamkeitsvoraussetzungen Der analytische Teil
des Landschaftsplans ist (außer der fehlenden faunistischen
Untersuchungen) nicht zu beanstanden. Bei den Erfordernissen und Maßnahmen
fehlt es jedoch stark an Konkretisierung, was für eine fehlende Umsetzung
von Nachteil ist. Die Umsetzungsorientierung insgesamt ist stark zu
kritisieren, es fehlt an Empfehlungen, wie eine Umsetzung erreicht werden
kann. Die Einstufung
erfolgt anhand der quantitativen Abschätzung des Anteils der
Darstellungen, die im Landschaftsplan erfolgt sind, also der
instrumentellen Voraussetzung für einen Erfolg des Landschaftsplans. Dafür
wird die „Checkliste“ herangezogen: daraus ergibt sich, dass von 23 möglichen
instrumentellen Umsetzungsschritten 17 erwähnt wurden und nur 6 nicht.
Also hat die Wahrnehmung/Berücksichtigung in überwiegendem Maße
stattgefunden. Bei einer qualitativen Betrachtung fällt allerdings auf,
dass gerade die für die Umsetzung wichtigen Faktoren wenig beachtet
wurden. b) Einschätzung von Art und Umfang der instrumentellen
Umsetzung Hierfür wird der
Anteil der Erfordernisse und Maßnahmen betrachtet, die in andere
Instrumente (z.B. der Bauleitplanung) umgesetzt wurden. Dies kann aus dem
Fragebogen erfasst werden. Daraus ergibt
sich, dass von 56 Erfordernissen
und Maßnahmen 16 vollständig umgesetzt wurden, 24 zum Teil umgesetzt
wurden und 16 nicht umgesetzt wurden. Somit ist die Umsetzung genau zur hälfte
erfolgt. Auffällig dabei ist, das gerade die Erfordernisse und Maßnahmen
zum Teilkonzept Natur- und Landschaftsschutz (dem mithin bedeutendsten und
umfassendsten für eine ökologische Bewertung) am wenigsten umgesetzt
wurden. c) Einschätzung von
Art und Umfang der Umsetzung in der Realität Bei dieser Bewertung
untersucht man, wie viel Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsplans
die in Realität umgesetzt wurden und wie viel nicht umgesetzt wurden.
Auch hier kommt man zu einem ähnlichen Bild wie bei der Umsetzung in
andere Instrumente, es wurden nämlich 14 Erfordernisse und Maßnahmen
umgesetzt, 33 zum Teil umgesetzt und 9 wurden nicht umgesetzt. Also sind
auch etwa die Hälfte der Erfordernisse und Maßnahmen erfüllt. Auch hier
kann man aber bei näherer Betrachtung sehen, das gerade die
„wichtigen“ Forderungen aus dem Natur- und Landschaftsschutz am
wenigsten umgesetzt wurden. d) Einschätzung von
Art und Umfang der prozessualen Effekte und Instrumente Bei Aufstellung des Landschaftsplans kamen kaum prozessuale Effekte und Instrumente zum Wirken. Dies lag vor allem daran, dass kaum Öffentlichkeitsarbeit zum Landschaftsplan betrieben wurde. Im Aufstellungsprozess ist der Landschaftsplan im Verborgenen geblieben und konnte deshalb nicht prozessual wirken.
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