Inhalte der durchgeführten Evaluierung:

 

Konzeption Kompensationskataster

 

 

 

Kompensationskataster Freiburg im Breisgau

 

 

 

Datenbank Kompensationskataster

 

 

 

GIS Kompensationskataster

 

 

 

Auswertung grünordn. Festsetzungen

 

 

 

Auswertung Kontrollen

 

 

 

Kontrolle B-Plan Golfplatz Munzingen

 

 

 

Kontrolle B-Plan Vauban

 

 

 

Gesamtauswertung Kontrollergebnisse

 

 

 

Ergebniskarte

 

 

 

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Erfolgskontrolle grünordnerischer Festsetzungen in Bebauungsplänen in Freiburg/Breisgau

 

Entwickeltes GIS-Kompensationsflächenkataster Freiburg im Breisgau

Analyse der Mindestvoraussetzungen eines Kompensationsflächenkatasters und

Konzeption eines Kompensationsflächenkatasters zur Erfolgskontrolle

Für die Umsetzung der in der Eingriffsregelung des Grünordnungsplans (siehe Kap. 3.2.1) geforderten Maßnahmen ist eine Dokumentation derselben unbedingt von Nöten. Diese Dokumentation ist insbesondere wichtig für die  Vollzugskontrolle und die Wirkungseinschätzung der Maßnahmen. In verschiedenen Städten wurde ein derartiges Kompensationskataster bereits eingeführt (BVBW 2001,  S. 101).

 

Mit der Entwicklung eines standardisierten Konzeptes für die Durchführung von Kontrollen der Bauleitplanung soll für die Genehmigungsbehörde (im Falle Freiburgs also dem Stadtplanungsamt) und die Naturschutzbehörde (Freiburg: Umweltamt) ein Instrument für die sachgerechte und valide Durchführung der Erfolgskontrolle geschaffen werden.

 

Erfordernis eines Kompensationsflächenkataster

Kompensationsflächen sind (wie z.B. auch Naturschutzgebiete) eine dauerhafte Festlegung von Flächen zugunsten des Naturschutzes. Deswegen muss ihnen eine äquivalente Informationssicherheit wie den NSG zugestanden werden. In diesem Zusammenhang ist es allerdings problematisch, dass die Kompensationsfestlegungen nicht in Verordnungen und Satzungen der Naturschutzbehörden geregelt sind, sondern in den Verwaltungszweigen, die den jeweiligen Plänen zugeordnet sind (im Falle der Bauleitplanung in Freiburg also im Bauamt). Da diese aber nicht primär Naturschutzziele verfolgen, liegt die Vermutung nahe, dass ihr Interesse an einer zeitnahen und vollständigen Kompensation nicht besonders groß ist (Peithmann 1999, S.204).

Voraussetzung für eine Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen ist eine große Menge an Informationen, was die Bemessung und die Auswahl der Maßnahmen betrifft. So ist es notwendig, den angestrebten Zustand nach der Kompensation exakt zu beschreiben, da die Flächen bestimmte Naturhaushaltsfunktionen übernehmen sollen. Des weiteren sollen die Verantwortlichkeiten und Verursacherpflichten präzise definiert sein. Um die Entwicklung der Biotope beurteilen zu können, sollte auch eine Beschreibung des Ausgangszustands der Kompensationsflächen vorliegen.

Aus dieser Vielzahl an Angaben zu Kompensationsmaßnahmen erfolgte die Notwendigkeit, das Instrument des Kompensationsflächenkatasters genau zu definieren.

 

Um bei der großen Anzahl von festgelegten Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen einen Überblick zu behalten, ist es auch notwendig, diese zentral zu sammeln. Dies könnte mittels des erstellten Kompensationsflächenkataster z.B. im Umweltamt erfolgen. Nur so können Mängel im Vollzug festgestellt und behoben werden. Ein Kompensationsflächenkataster dient insbesondere der Vermeidung von Mehrfachbelegungen von Flächen, der Durchführung von Kontrollen sowie der Verhinderung einer Umwidmung von festgelegten Kompensationsflächen (etwa durch einen neuen Bebauungsplan).

 

Es gibt zwar keinen gesetzlichen Zwang zur Führung eins Kompensationsflächenkatasters, sehr wohl verlangt aber das BNatSchG nicht nur die planerische, sondern auch die tatsächliche Bewältigung von Eingriffsfolgen. Im neuene BNatSchG ist auch ausdrücklich von der Sicherung  der Kompensation die Rede. Zweckmäßigerweise könnte ein derartiges Kataster bei der Naturschutzbehörde geführt werden, die die verschiedenen Kompensationsflächen der unterschiedlichen Zulassungsbehörden dann im Gesamtüberblick im Auge behalten kann. Die Länder Brandenburg, Hessen und Thüringen haben die Führung eines Kompensationsflächenkatasters in ihren Landesnaturschutzgesetzen ausdrücklich vorgesehen. Die Arbeitsgruppe Eingriffsregelung der Landesanstalten/

Landesämter und des Bundesamtes für Naturschutz hat für den Aufbau eines solchen Katasters einen Empfehlungskatalog vorgelegt (AG Eingriffsregelung 1997, S.199ff):

 

Ziele eines Kompensationsflächenkatasters

- Vermeidung von Mehrfachnutzung einer Fläche für Kompensationsmaßnahmen für verschiedenen Eingriffsvorhaben

- Vermeidung der Inanspruchnahme von Kompensationsflächen durch neue Eingriffsvorhaben

- Erleichterung von Erfolgskontrollen

- Erleichterung der Kontrolle der Zahlung der Ausgleichsabgaben (nach BNatSchG im BauGB nicht vorgesehen)

 

Dadurch ergibt sich auch der Vorteil, dass neue Kompensationsmaßnahmen besser auf bereits vorhanden abgestimmt werden können und eine Evaluierung von Erfolgsaussichten bestimmter Kompensationsmaßnahmen vorgenommen werden kann. Ein solches Kataster kann auch die Fortführung der Landschaftsplanung und naturschutzfachlicher Programme unterstützen. Falls auch der Landschaftsplan digital vorliegt, kann sehr leicht eine Abstimmung erfolgen. Auch die statistische Auswertung der Eingriffsregelung wird durch ein Kompensationskataster erleichtert. Dadurch kann die Verwaltung ihren Berichtspflichten gegenüber der Öffentlichkeit besser nach kommen (AG Eingriffsregelung 1997, S.200).

 

Aufgaben eines Kompensationsflächenkatasters

Aus den Zielen, die ein derartiges Kataster verfolgt lassen sich folgende Aufgaben ableiten:

- Dokumentation der Kompensationsflächen (Art der Maßnahme mit Nebenbestimmungen)

- Dokumentation der Festsetzung von Ausgleichsabgaben (mit Zahlungskontrolle)

- Führung eines Kontrollsystems (in Form eines Wiedervorlagesystems)

(AG Eingriffsregelung 1997, S.200f)

 

 

 

Mindestinhalte eines Kompensationsflächenkatasters

 Daraus ergeben sich folgende Mindestinhalte:

 

Information über das Vorhaben

Bezeichnung und Lage

Vorhabenart und Rechtsgrundlage

Vorhabenträger

Angaben zur Zulassung

Zulassungsbehörde

Aktenzeichen des Vorgangs

Grundstückseigentümer

Information über die Kompensationsfläche

Lage der Fläche

Größe der Fläche

Ausgangszustand der Fläche

Art der Maßnahme

Maßnahmenziel

Zeitpunkt der Zielerreichung

Pflegemaßnahmen (durchführende Stelle)

Informationen über Erstellungs- und Funktionskontrollen

durchführende Stelle

Zeitpunkt

Ergebnisse und Konsequenzen

 

 

Eine Verbindung des Kompensationsflächenkatasters mit einem Kataster über Flächen für Vertragsnaturschutz oder sonstigen Naturschutzflächen (NSG o.ä.) wäre bei der Erstellung eines Katasters sinnvoll. Damit hätte man eine komplettes Liegenschaftskataster für Naturschutz und Landschaftspflege (AG Eingriffsregelung 1997, S.200f).

 

 

Wichtige Daten, die im Hinblick auf die Erfolgskontrollen in den Genehmigungsbescheiden möglichst präzise, d.h. kontrollfähig zu fixieren sind, sind u.a.:

- Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen (Initialmaßnahmen),

- Zeitplan der Umsetzung und Fertigstellung der Initialmaßnahmen,

- Zeitpunkte und Art der Pflegemaßnahmen,

- Zielzustände und ggf. zeitlich definierte Zwischenziele der Entwicklung der Kompensationsmaßnahmen,

- Zeitpunkte und Methoden der Erfolgskontrollen.

 

Soweit Kompensationsziele festgelegt sind, die eine dauerhafte Pflege durch den Verursacher umfassen, ist sowohl die Durchführung als auch der Erfolg der Pflegemaßnahmen einer Kontrolle zu unterziehen. Als wesentliche Grundlage für die Praktikabilität behördlicher Vollzugskontrollen sollten künftig verstärkt EDV-gestützte Kataster über Kompensationsflächen, -maßnahmen, -ziele und die entsprechenden Erfolgskontrollauflagen und -programme konzipiert und eingesetzt werden. Zudem ist die Klärung der administrativen Zuständigkeit und eine entsprechende personelle Ausstattung der jeweiligen Dienststellen erforderlich, um den Vollzug der Kontrolle zu gewährleisten (http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/Erfogskontrolle).

 

Zuständigkeiten für das Kompensationsflächenkataster

Das Kompensationsflächenkataster sollte in der Zuständigkeit der Vollzugsbehörden des Naturschutzes geführt werden. Fachlich gesehen können diese sinnvoll die Überwachungs- und Kontrollfunktion übernehmen. Die höheren Naturschutzbehörden können diese Daten dann zentral zusammenführen. Allerdings müssen für den sinnvollen Aufbau und die Führung solcher Kataster die notwendigen finanziellen Ressourcen und die notwendigen Stellen in den Ämtern erst noch geschaffen werden (AG Eingriffsregelung 1997, S.201f).

 

Kompensationsflächenkataster des Landes Baden-Württemberg

Das LfU hat ein „Eingriffs- und Ausgleichflächenkataster- Version 1.0“ entwickelt, das den Kommunen zur Verfügung gestellt wurde. Die Ziele dieses Angebot sind:

- eine effizienten Verwaltung der Eingriffs- und Kompensationsflächen,

- einem Abruf von Informationen,

- einer Umsetzungskontrolle der Maßnahmen,

- einem qualitativen Vergleich der Eingriffsfälle,

- einer modulartigen Erschließung ergänzender Daten (z.B. von GIS Dateien)

- einer rechtssicheren Abwicklung von Vorgängen und Fragestellungen

(LfU 2002)

 

Nach einer eingehenden Prüfung stellte sich für die Erfolgskontrolle in Freiburg allerdings heraus, dass diese Eingriff-Ausgleichkataster für ein kommunales Kompensationsflächenkataster nicht zweckdienlich erscheint. So ist es von den beinhalteten Biotoptypen für städtische Biotoptypen nicht geeignet. Es ist von seiner Konzeption her eigentlich auch für den Außenbereich gedacht und für den großmaßstäbigen Raum der Bauleitplanung nicht funktionabel. Auch sind für eine Erfolgskontrolle der Bauleitplanung einzutragende Inhalte nicht integrierbar. Weiterhin ist diese erste Testversion des LfU ziemlich benutzerunfreundlich. Abfragen und Eingaben sind nur sehr mühselig durchzuführen. Inzwischen gibt es allerdings eine zweite, verbesserte Version des Kompensationskatasters. Ein innerörtliches Kompensationsflächenkataster müsste aber andere Funktionalitäten haben.

 

Aufbau eines kommunalen Kompensationsflächenkatasters

Beim Aufbau anderer kommunaler Kompensationsflächenkataster wurden folgende Vorgaben erarbeitet, die für die Funktionsfähigkeit eines Katasters notwendig sind:

- Integration von Pflegeaufwand und Kosten

- Verwendung der Datenbanksoftware ACCESS (wegen flächendeckender Verfügbarkeit)

- Anbindung von GIS (Geographische Informationssystem) Programmen soll möglich sein

(Grafe/Grebe 2002, S.12)

 

Datenbankenstruktur

In einer zu erstellenden Datenbank muss diese in Vorhaben (B-Pläne) sowie Maßnahmen (Pflanzgebote, Pflanzbindungen, Dachbegrünungen usw.) sowie in die Kontrolle (der Maßnahmen) untergliedert werden. Dabei müssen sowohl die Vorhaben als auch die Maßnahmen örtlich beschrieben werden (vorerst nur durch die Angabe der Flurstücknummern, längerfristig über eine direkte GIS Einbindung). Des weiteren müssen zu den Maßnahmen auch noch Pflegehinweise eingestellt werden. Diese sind bis heute bei den Kompensationsmaßnahmen vielfach vernachlässigt worden.

 

 

Führung der Ökokontos über das Kompensationsflächenkatasters

Ein Ökokonto, das der Verrechnung von vorab durchgeführten Ausgleichmaßnahmen („Einbuchung“) über die nachträgliche Zuordnung zu  Eingriffen („Abbuchung“) dient, sollte über ein derartiges Kompensationskataster mit eingebunden werden. Das steht in der Systematik zwischen dem Flächennutzungsplan, in dem mögliche Kompensationsräume dargestellte werden und dem Bebauungsplan, in dem konkrete, rechtsverbindliche Zuordnungen von Ausgleich und Eingriffsflächen getroffen werden. Das Ökokonto dient also der zeitlichen und räumlichen Entkoppelung von Ausgleich und Eingriff (LfU 2002b). Ein solches Ökokonto muss als Funktionalität in ein Kompensationsflächenkataster eingearbeitet werden.

In Freiburg wird seit einigen Monaten ein Flächenpool und Ökokonto konzipiert.

Auch an der TU Berlin wird derzeit am Fachgebiet Landschaftsplanung, insbesondere Landschaftspflegerische Begleitplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung (Prof. Köppel) in einer „Vorstudie zu Konzepten und Strukturen für das Kompensationsflächenmanagement in Baden-Württemberg“ im Auftrag der Landesanstalt für Umweltschutz (Baden-Württemberg) an einen Leitfaden zur Führung eines Ökokontos in Baden-Württemberg gearbeitet (TU Berlin 2004).

 

Erstellung eines Kompensationsflächenkatasters für Freiburg im Breisgau

Da eine Kontrolle (als Hauptvoraussetzung für eine wirkungsvolle Umsetzung) eine Sammlung der Kompensationsmaßnahmen notwendig macht, muss für die Stadt Freiburg ein solches Kataster konzipiert werden. Das Land Baden-Württemberg hat für die Erfassung von Ausgleichsflächen das Eingriff-Ausgleichsflächenkataster entwickelt, das aus den erwähnten Gründen für die Erfassung von innerstädtischen Kompensationen (mit Bauleitplanung) nur sehr begrenzt geeignet. Dies macht die Erstellung eines eigenen Kompensationskatasters für die Stadt Freiburg (und generell für den städtischen Bereich) notwendig.

 

Dies soll in drei Schritten erfolgen:

1. Bebauungsplanrecherche/ Ermittlung der Grundlagendaten

2. Herstellungskontrolle

3. Auswertung/Nachforderungen

 

1. Planrecherche

Um die grünordnerischen Festsetzungen kontrollieren zu können, müssen als erster Schritt die Festsetzungen, die in den Bebauungsplänen festgeschrieben wurden, ermittelt werden.

 

Um die Daten möglichst einfach sammeln und auch verschiedene Abfragen zu den Daten machen zu können, ist eine Datenbankkonzeption notwendig. Da es für ein Kommunales Kompensationsflächenkataster noch keine solche gibt, wurde für die Stadt Freiburg eine solche Konzeption entworfen.


 

Abb.: Entwickelte Datenbank zur Handhabung der Kompensationsflächendaten in Freiburg

 

 

 

Diese Datenbank bietet folgende Möglichkeiten:

 

Grunddaten des Bebauungsplans eingeben :

B-Plan Nummer

Bezeichnung des B-Plans

Datum von Aufstellungs- und Satzungsbeschluss

Vorhabenträger (wichtig für Verantwortlichkeiten)

 

Abb. : Eingabemaske Bebauungsplan der Kompensationsflächenkataster-Datenbank

 

Eingabe der grünordnerischen Maßnahmen der Bauleitpläne:

(Teile dieser Daten werden bisher kaum benannt, sollten aber in zukünftigen B-Plänen zwecks besserer Umsetzung und Kontrollierbarkeit unbedingt festgelegt werden: so z.B. die Ausgangssituation der Fläche sowie das Zielbiotop, der Beginn sowie die Fertigstellung der Maßnahmen sowie die für die Durchführung der Maßnahmen zuständige Stelle)

- Plannummer

- Herstellungsmaßnahme

- Vermeidungsmaßnahme

- Pflegemaßnahme

- Ausgangssituation der Fläche

- Zielbiotop

- Beginn der Umsetzung der Maßnahmen

- Fertigstellung der Umsetzung der Maßnahmen

- Durchführende Stelle

- Flächengröße

- Kosten

- Genau Lage der Maßnahme (mit Flurstücknummer)

 

Abb. : Eingabemaske für grünordnerische Maßnahmen

 

 

2. Als zweiter Schritt müssen diese Festsetzungen dann auf ihre Umsetzung hin kontrolliert werden. Meist handelt es sich hierbei nur um eine Herstellungskontrolle, da nur in seltenen Fällen ein Zielbiotop festgesetzt wurde, also keine Zielerreichungskontrolle durchgeführt werden kann.

Datenaufnahme von:

- Durchführender der Kontrolle

- Datum der Kontrolle

- Ergebnis der Kontrolle

Die im Rahmen der Kontrolle zur Beweissicherung zu machenden Photos werden nicht in die Datenbank integriert. Sie können besser im Rahmen des Geographischen Informationssystems abgespeichert werden, da sie dort gleich örtlich zugeordnet werden können.

 

Abb. : Eingabemaske für die Kompensationskontrolle

 

3.Schliesslich  müssen die Ergebnisse aus den Kontrollen bilanziert werden. Bei nicht erfolgter Kompensation müssen daraus Nachforderungen an die Vorhabensträger gestellt werden. 

Um die Ergebnisse besser bilanzieren und auswerten zu können, wurde in die Datenbank noch verschiedene Abfragen integriert. So können die eingegebenen Daten nach folgenden Kriterien abgefragt werden:

- Maßnahmen eines bestimmten Bebauungsplans abfragen

- Kontrollen eines bestimmten Bebauungsplans abfragen

- Maßnahmen auf einem bestimmten Flurstück abfragen (um Doppelbelegung zu erkennen)

- Flurstücknummer für Maßnahme abfragen (um für die Kontrolle die genaue Lage zu bestimmen)

- Durchführende Stelle für Maßnahme abfragen (um Verantwortlichkeit für Umsetzung der Maßnahme zu klären).

Abb. : Abfragemaske der Kompensationsdatenbank Freiburg/Breisgau

 

 

Tab. 11:  Bewertung der Ergebnisse (nach % der erfolgten Maßnahmen):

Umsetzungsgrad

Bewertung

<30%

Umsetzung nicht erfolgt

30-50%

Umsetzung nur zu geringen Teilen erfolgt

50-70%

Umsetzung nur zum Teil (z.T.) erfolgt

70-90%

Umsetzung größtenteils erfolgt

> 90%

Umsetzung vollständig erfolgt

           

 

 

 

 

 

Bei nicht vollständig erfolgter Kompensation müssen alle möglichen rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Allerdings kann aufgrund der notwendigen Rechtssicherheit für den Verursacher nur die Umsetzung der Vermeidung sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (und ggf. -zahlungen) eingefordert werden, die in den jeweiligen Zulassungbescheiden, Genehmigungen usw. verankert worden sind (vgl. auch § 37 (1) VerwVerfG). Wenn also nur die Herstellungsmaßnahme, Vermeidungsmaßnahme oder Pflegemaßnahme gefordert wird, jedoch kein Kompensationsziel angegeben ist, kann das Erreichen auch nicht vom Vorhabenträger verlangt werden. Deswegen ist es wichtig das Zielerreichungsbiotop genau zu benennen.

 

Einarbeiten des Kompensationsflächenkatasters in ein Geographisches Informationssystem

Die Bearbeitung des Kompensationskatasters per GIS bietet eine Vielzahl von Vorteilen:

- Vereinfachte Aktualisierung der Daten

- Reproduzierbarkeit in thematischen Karten

- Präsentationsmöglichkeit bei freier Maßstabs- und Ausschnittswahl

- Einfache statistische Auswertung der Maßnahmen

- Kombinationsmöglichkeiten mit anderen digitalen Daten

(AG Eingriffsregelung 1997, S.201)

 

Das Kompensationskataster als Geographisches Informationssystem

Sowohl die B-Plangebietsflächen als auch die (außer bei externer Kompensation) meist identischen Kompensationsflächen sollten neben der Datenbank auch noch als Geometrien in einem Geographischen Informationssystem angelegt werden. Ziel muss es langfristig sein, dass die Daten, die in den Datenbanken geändert werden, dann über eine SQL Anbindung gleichzeitig auch im GIS angepasst werden, um Doppelarbeiten zu vermeiden. Diese SQL (Structured Query Language) Anbindung wird als Schnittstelle zu relationalen Datenbanken benutzt. Die den digitalen Flächen zugewiesenen Daten (wie z.B. Maßnahmenbelegung, Kontrollergebnisse) können einfach per Mausklick abgerufen werden. Ebenso ist es vorstellbar, Bilder von den Kontrollergebnissen an die einzelnen Flächen anzuhängen. Ein GIS kann also insbesondere zur Pflegekontrolle herangezogen werden (Frank 2002, S.41). Genau dies versucht das GIS Kompensationskataster für die Stadt Freiburg zu erreichen.

 

Konzeption eins Geographischen Informationssystem als Teil des Kompensationskatasters der Stadt Freiburg

Für die Stadt Freiburg wurde beispielhaft ein solches GIS Kompensationskataster entworfen.

Darin sind dargestellt:

1. Flächen auf denen Kompensationsmaßnahmen festgesetzt wurden (in Freiburg sind dies meistens die Bauflächen selbst, nur in weniger als 10 B-Plänen neueren Datums wurde auch extern kompensiert). An diese Kompensationsflächendarstellung werden per „hot-link“ (Funktion von Arc View) Luftbildphotos angehängt. Damit kann eine erste (allerdings nur oberflächliche) Kontrolle stattfinden

2. Die Ergebnisse der Vor Ort Kontrolle wird auch in die GIS Darstellung integriert. Dieses geschieht ebenfalls über die „hot-link“ Funktion. Auf dem Plan werden die Stellen, auf denen Dokumentationsphotos gemacht wurden, beschrieben und mittels des Hot Links kann auf diese Photos zurückgegriffen werden.

3. Darstellung der geschützten Flächen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete): Dies ist für die zukünftige Auswahl von Kompensationsflächen interessant, diese könnten, wenn sie am Rande von Schutzflächen gewählt werden, neben dem Ausgleich auch zur  Pufferung geschützter Gebiete dienen. Außerdem ist damit kontrollierbar, wie sich die B-Pläne örtlich zu den geschützten Gebieten verhalten.


 

Abb. : GIS Kompensationsflächenkataster Freiburg

Gesamtergebnisplan

 

Durchführung und Auswertung der Erfolgskontrolle grünordnerischer Festsetzungen in Bebauungsplänen in  Freiburg

 

Auswertung der grünordnerischen Festsetzungen

Zur Erfolgskontrolle der grünordnerischen Festsetzungen wurden  grünordnerische Festsetzungen in Bebauungsplänen in Freiburg seit 1993 untersucht. Das Jahr 1993 wurde gewählt, da dies das Jahr des sogenannten Baurechtskompromisses ist, der besagte, dass die Eingriffsregelung und somit die Kompensation von der Bauleitplanung, also im B-Plan, mit abzuarbeiten sei.


Abb. : Grünordnerische Festsetzungen in Bebauungsplänen in Freiburg

(Eigene Darstellung)

 

Untersuchung der Herstellungsmaßnahmen

 

Abb. : Unterteilung der festgesetzten Herstellungsmaßnahmen in Bebauungsplänen in Freiburg

( Eigene Darstellung)

Unterteilung der einzelnen Kategorien von festgesetzten Herstellungsmaßnahmen:

 

Abb. : Arten von Herstellungsmaßnahmen der Kategorie „Gehölze“

( Eigene Darstellung)

 

Abb. : Arten von Herstellungsmaßnahmen der Kategorie „Wasser“

(Eigene Darstellung)

 

 

 

Abb. : Arten von Herstellungsmaßnahmen der Kategorie „Hausbegrünungen“

(Eigene Darstellung)

 

 

 

Abb. : Arten von Herstellungsmaßnahmen der Kategorie „Grünanlagen“

( Eigene Darstellung)

 

 

 Untersuchung der Vermeidungsmaßnahmen

 

Abb. : Unterteilung der festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen in Bebauungsplänen in Freiburg

(Eigene Darstellung)

 

 

Abb. : Arten von Vermeidungsmaßnahmen der Kategorie Gehölzvegetation

(Eigene Darstellung)

 

 

 

Untersuchung der Pflegemaßnahmen

 

Abb. : Unterteilung der festgesetzten Pflegemaßnahmen in Bebauungsplänen in Freiburg

( Eigene Darstellung)

 

Auswertung der Kompensationskontrolle : Konzept und Beispiele

Im August 2003 und März 2004 wurde eine  Vor-Ort Kontrolle der Umsetzung von grünordnerischen Festsetzungen von  zufällig, aber  möglichst repräsentativ ausgewählten Bebauungsplänen (Satzungsbeschluss nach 1990) aus Freiburg durchgeführt. Um dabei wirklich repräsentative Ergebnisse zu erhalten, wurden diese Pläne gleichmäßig aus verschiedenen Größenordnungen und Jahren ausgewählt.

Für den ersten Überblick sowie für vor Ort nicht feststellbare grünordnerische Festsetzungen wie Dachbegrünungen wurde dabei auf eine Fernerkundung per Luftbildkontrolle zurückgegriffen. Danach wurden die Herstellung der festgesetzten Maßnahmen bei einer Vor-Ort-Begehung kontrolliert. Die dabei festgestellten Ergebnisse wurden photographisch dokumentiert, um später (genauso wie die Luftbilder) in den Kompensationskatasterplan (siehe Kompensationsflächenkataster erstellt mit Arc View) mit eingebunden zu werden. Ausdrücklich sagt dieses Ergebnis nichts über die fachliche Qualität der Bauleitplanung aus, weil die Qualität der Grünordnung nicht Bestandteil dieser Erfolgskontrolle ist. Es wurden lediglich die Umsetzung der in den Bauleitplänen festgesetzten Maßnahmen überprüft.

Die Bewertung des Umsetzungsstandes der Kompensationsmaßnahmen wurden nach einem eigens dafür entworfenen Bewertungsschema durchgeführt (siehe Tab.11, S.68).

 

Bis zu einem Umsetzungsgrad von 30% kann man von einer nicht erfüllten Kompensation sprechen, da die ökologische Wirkung von weniger als einem Drittel der Maßnahmen, die festgesetzt wurden, vernachlässigbar sind. Die weiteren Bewertungseinheiten sind in 20% Schritten vorgenommen worden

Um zum Zwecke der besseren Verständlichkeit für einen einzelnen B-Plan und der Vergleichbarkeit mit anderen B-Plänen auch zu einem aggregierten Gesamtergebnis zu kommen, werden die einzelnen Maßnahmen vereinfachend als gleichwertig angenommen. Angemessener wäre wahrscheinlich eine Gewichtung der Maßnahmen mit dem notwendigen Aufwand, da aus Wirtschaftlichkeitsgründen anzunehmen ist, dass die zuständigen Ämter Auflagen mit relativ hohen Kosten nur verlangen, wenn die erwarteten Umweltwirkungen aus ihrer Sicht entsprechend höherwertig sind.  Wegen fehlender Daten (bzw. zu hohem Aufwand zur Datenermittlung) wird jedoch von einem solchen Gewichtungsansatz abgesehen, obwohl man erwarten kann, dass die kostengünstigeren Maßnahmen von den Verantwortlichen eher auch realisiert werden (siehe dazu auch Abb. Umsetzungserfolg verschiedener Maßnahmenarten: teure Maßnahmen wie Bachrenaturierungen und   Dachbegrünungen werden besonders selten umgesetzt). Das führte tendenziell zu einer Überschätzung des Realisierungsgrades. Dem wird u.a. dadurch entgegengewirkt, dass jeweils die Untergrenze des Realisierungsgrades der einzelnen Maßnahmen zur Berechnung des Realisierungsgrades des B-Planes herangezogen wird.

 

Abb.:  Bewertungsschema Einzelbebauungsplan:

[(Anzahl  vollständig umgesetzter Maßnahmen  x Umsetzungsgrad Maßnahmen (untere Grenze→ 90%)) + (Anzahl größtenteils umgesetzter Maßnahmen x Umsetzungsgrad Maßnahmen→70%) + Anzahl nur z.T. umgesetzter Maßnahmen x Umsetzungsgrad Maßnahmen→50%) + Anzahl nur zu geringen Teil umgesetzter Maßnahmen x Umsetzungsgrad Maßnahmen→30%) + (Anzahl nicht umgesetzter Maßnahmen x Umsetzungsgrad Maßnahmen→0%] : Gesamtanzahl festgesetzter Maßnahmen = Gesamtergebnis für Umsetzungsgrad des Bebauungsplans

(Eigene Darstellung)

 

Um die Art der Kontrolle aufzuzeigen, soll hier anhand zweier B-Pläne die Festsetzungen und Kontrollergebnisse dargestellt werden.

 

 

 

Beispiel: B-Plan 6-100 Golfplatz Munzingen

Dieser B-Plan wurde zwar schon vor 1993 beschlossen, ist allerdings deshalb von besonderen Interesse, weil es im Vorfeld zu starken Diskussionen darüber gekommen ist, da der Golfplatz sowohl im Außenbereich als auch im Wasserschutzgebiet gelegen ist. Deswegen wurden für ihn strenge grünordnerische Festsetzungen getroffen, die Grundlage für die Zustimmung zum B-Plan waren. Diese umfangreichen Auflagen umfassen u.a. die Anlage von zahlreichen Streuobstwiesen, die Renaturierung des Riedergrabens, die Pflanzung zahlreicher Alleen, Bäumen und Feldgehölzen, die Anlage von Wasserflächen, Ackerumwandlung in Extensivwiesen und vieles anderes mehr. Eigentlich ist der Betreiber des Golfplatzes laut Festsetzungen des B-Plans auch dazu verpflichtet, alle drei Jahre ein Monitoring der Kompensationsmaßnahmen durchzuführen und beim Umweltamt vorzulegen. Da dies aber bisher noch nicht erfolgt ist, sind die Kontrollergebnisse von umso größerem Interesse.

 

 

Tab. : Erfolgskontrolle der Umsetzung grünordnerischer Festsetzungen des Bebauungsplans 6-100 (Golfplatz Munzingen)

 

Festgesetzte Grünordnerische Maßnahmen

Lagebeschreibung

Kontrollergebnisse (März 04):

1. Renaturierung des Riedergrabens, mäandrierend mit Gehölzsaum und Schilfbestand

Riedergraben

1. vollständig erfolgt

 2. Anlage von drei Wasserflächen

(nördl. Teil:als Vorrat für Beregnung, südl. Teil ohne Nutzung), mit Lehm abgedichtet

Wasserfläche südl. des Clubhauses

2. vollständig erfolgt

3. Anlage von 6 Streuobstwiesen

südl. B31 (Seematten, nordöstl. Ecke, Mitte Golfpl (Rütte), südöstl. Ecke, östl. Ecke

 


3. nur z.T. erfolgt

4. Anlage von 6 Feldgehölzen

süd-westl. Rand des Golfpl., Mitte Golfpl.(Rütte)


4. vollständig erfolgt

5. Pflanzung einer Walnußbaumreihe

entlang der B31 (südl.)

5. vollständig erfolgt

6. Anlage von 3 Extensivwiesen

Seematten, Winkel im Hauser Feld, südl. Ecke im Krummacker



6. nur z.T. erfolgt

7. Verlängerung der gliedernden Gehölzstrukturen in die freie Landschaft

aus B-Plan Bereich hinausragend (Riedergr., B31, Verlängerung zweier Alleen


7. nur z.T. erfolgt

8. Entwicklung artenreicher Staudensäume an Gehölzrändern

an allen Gehölzrändern

8. größtenteils erfolgt

9. Einhaltung der Pflegevorschläge des Biotopmangementplans

Gesamtgebiet

9. nur z.T. erfolgt

10. alle 3 Jahre Durchführung von Monitoring, vorzulegen beim Umweltamt

Biotopentwicklungsmaßnahmen

10. nicht erfolgt

 

 

Das Gesamtergebnis für die Kontrolle des B-Plan 6-100 wird aus den Einzelergebnissen errechnet. Somit ergibt sich für diesen Fall (es wird immer die untere Grenze angenommen):

 

4 Grünordnerische Maßnahmen sind vollständig erfolgt (4 x 90%)= 360%

1 Maßnahme größtenteils erfolgt (1 x 70%)= 70%

4 Maßnahmen z.T. erfolgt (4 x 50%)= 200%

1 Maßnahme nicht erfolgt (1 x 0%)= 0%

 

Das Gesamtergebnis aus der Kontrolle der Maßnahmen muss dann natürlich durch die Anzahl der Maßnahmen geteilt werden.

 

(360% + 70% +200% +0% ) : 10 = 63%

 

Es sind also im Schnitt mindestens 63% der Maßnahmen umgesetzt worden. Somit sind die grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Golfplatz Munzingen nur z.T. erfolgt.

 

Beispiel: B-Plan 6-130b Vauban

 

Kontrolle des sozial-ökologischen Modellstadtteil Vauban

Im Stadtteil Vauban im Südwesten Freiburgs, der nach dem Abzug der französischen Soldaten auf den dortigen Kasernengelände entstehen konnte, sollte explizit nachhaltige Stadtentwicklung vollzogen werden: in diesem Modellstadtteil soll stellplatz- und autofreies Wohnen praktiziert werden, es wurde ein spezielles Energie(spar-)konzept aufgestellt, die Bauweise ist verdichtet (um den Flächenverbrauch zu verringern), nichtsdestotrotz sollen genügend Frei- und Grünräume integriert werden. Dies alles wurde dann unter Einbeziehung und starker Beteiligung der Bevölkerung umgesetzt. Zum Bau der einzelnen Wohngruppen schlossen sich die Bauherren zu verschiedensten Baugemeinschaften zusammen, wodurch insgesamt ein buntes Bild an verschiedenen Bauformen entstehen konnte. 1996 begann die Grundstücksvermarktung, der zweite Bauabschnitt ist bis heute noch nicht vollständig abgeschlossen (Sperling 1999, S.16ff).

 
Öffentliche Grünräume in Vauban

Der Stadtteil ist von folgenden gewachsenen Grünräumen geprägt:

-         Dorfbach mit Uferzone

-         Baum- und Gehölzbestand der Vaubanallee

-         Ruderalfläche an der Westspitze von Vauban

-         Nord-Süd Grünspangen

 

Notwendige Maßnahmen an den Grünflächen

Das Ökoinstitut Freiburg entwickelte zusammen mit der Anwohnerinitiative Forum Vauban ein Konzept zur Gestaltung/Erhaltung der Grünflächen, dessen Umsetzung (als Konkretisierung der grünordnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan) im Anschluss kontrolliert werden soll.

 

Erhaltung und Gestaltung des Dorfbachs

Der Bestandsschutz dieses ökologisch wertvollsten Bereiches des Vaubangeländes hat höchste Priorität. Dennoch soll er auch zur Erholung dienen, was bestimmte Lenkungsmaßnahmen notwendig macht: eine behutsame Wegeführung des Bachweges (großer Abstand, geringer Ausbaugrad) sowie eine Lenkungsmaßnahme für Hunde und ein Verzicht auf Beleuchtung. Maßnahmen an der Natur sollte das Ufergehölz verstärkt, der Krautsaum entwickelt und der Alt- und Totholzbestand erhalten werden.

 

Vauban Allee

Die alte Lindenreihe, die das grüne Rückgrat und die Lunge Vaubans darstellt, muss erhalten und weiterentwickelt werden. Die Grünfläche soll als Ort zum Verweilen und als Spielfläche für Kinder entwickelt werden. 

 

Ruderalfläche an der Westspitze Vaubans

Weil diese Fläche eher abseits gelegen ist, soll hier der Natur- und Artenschutz Vorrang vor dem Erholungsbedürfnis gegeben werden. Das Spielbedürfnis der Kinder (Vauban hat die höchste Kinderquote in Freiburg) könnte in einem Aktivspielplatz entsprochen werden.

Die zu entwickelnden Biotope sind freiwachsenden Hecken, Baumgruppen, Sukzessionsflächen, Extensivwiesen u.a..

 

Nord-Süd Grünspangen

In diesen (z.T. noch zu entwickelnden) Grünspangen sind vielfältige soziale und ökologische Funktionen zu integrieren: Spiel- und Grillplätze, Liegewiesen, Schattenplätze, Wasserbecken u.a.. Dabei sollen aber auch ökologisch anspruchsvolle Lebensräume entstehen: Steinbiotope, Magerstandorte, wärmeliebende Staudenfluren, Feuchtbiotope in Versickerungsfluren u.a.. Diese ökologisch wertvollen Bereiche sind von den vielbenutzten Bereiche abzugrenzen. Die Entwicklung der Grünspangen ist schon in der Planungsphase unter Beteiligung der Bürger zu vollziehen (Sperling 1999, S.193ff.).

 

Abb. :  Bebauungsplan Vauban

 

(Forum Vauban 2004)

 

 

Tab. : Erfolgskontrolle der Umsetzung der grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan 130b (Vauban 2.Änderung)

Grünordnerische Festsetzungen

Lagebeschreibung

Kontrollergebnis

Pflanzbindung für Bäume (ca. 170)

gesamte B-Plangebiet

vollständig erfolgt

Baumpflanzungen (ca. 320)

gesamte B-Plangebiet

nur z.T. erfolgt

ext. Dachbegrünung

Neubauten mit Flachdach

Nur z.T. erfolgt

int. Dachbegrünung

Tiefgaragen, Garagen

Nur z.T. erfolgt

Einrichtung von öff. Grünflächen („Grünspangen“)

Südl. Rand des B-Plan Gebietes

vollständig erfolgt

Einrichtung von Entwässerungsgräben mit Uferböschungen (Anschluss an Dorfbach)

1:entlang Vaubanallee,2:Heinr.Mann,KurtTucholsky,GeorgElserStr.

vollständig erfolgt

Gewässerschutzstreifen(Befreiung von Bauwerken) mit Hochstaudensaum und Galeriewald

nördl.des Dorfbaches

vollständig erfolgt

Gewässerschutzstreifen (mit Röhricht)

an den Schlierbergteichen (Schlierbergstr.)

vollständig erfolgt

Fassadenbegrünung

Aussenwände mit weniger als 30% Fensterfl.

nur zu geringen Teilen erfolgt

Baumpflanzungen (ca. 70)

Merzhauserstr.

nicht erfolgt

Erhalt Ruderalfläche

Westspitze von Vauban

Größtenteils erfolgt

Gesamtergebnis für Bebauungsplan Vauban (2. Änderung)

 

5 grünordnerische Maßnahmen sind vollständig erfolgt (5 x 90%)= 450%

1 Maßnahme größtenteils erfolgt (1 x 70%)= 70%

3 Maßnahmen nur z.T. erfolgt (3 x 50%) = 150%

1 Maßnahme nur zu geringen Teilen erfolgt (1 x 30%) = 30%

[1 Maßnahme nicht erfolgt (1 x 0%) = 0%]*

 

*[Die nicht erfolgte Maßnahme (Allee Merzhauser Str.) wird nicht in die Bewertung mitaufgenommen, da der Strassenausbau noch nicht abgeschlossen ist, somit die Allee vernünftigerweise noch nicht gepflanzt wurde]

 

(450% + 70% + 150% +30% ) : 10 = 70%

 

Der grünordnerischen Maßnahmen zum Bebauungsplan Vauban sind  somit zu 70% umgesetzt worden.

 

 

Gesamtauswertung der Kontrollergebnisse

Da die kontrollierten B-Plänen in Bezug auf Größe, örtliche Verteilung, Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses und Zuständigkeiten bezüglich der Umsetzung um einen möglichst repräsentativen Durchschnitt handelt, kann aus ihren Kontrollergebnissen auch auf die Gesamtsituation der Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen in Freiburg geschlossen werden.

 

Umsetzung der Grünordnungsplanung in Freiburg:

Dafür wird zunächst der Umsetzungsgrad der einzelnen Pläne addiert und durch die Anzahl der Pläne dividiert, ermittelt wird so ein Durchschnitt des Umsetzungsgrades der B-Pläne der Stichprobe als Schätzwert für die Umsetzungsgrade insgesamt. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die verschiedenen B-Pläne unterschiedlich viele Festsetzungen mit ebenfalls unterschiedlicher quantitativer Bedeutung  beinhalten. Trotz Fehlen aller Gewichtungen kann damit auch ein angemessener Schätzwert für den Umsetzungsgrad aller grünordnerischen Maßnahmen ermittelt werden, wenn der Grad der Nichterfüllung der Auflagen unabhängig von der Anzahl der Auflagen in den einzelnen B-Plänen ist.

 

 

Somit ergibt sich als Gesamtergebnis nach Auswertung der beispielhaft ausgewählten B-Pläne , dass in der Stadt Freiburg im Breisgau der Umsetzungsgrad der grünordnerischen Festsetzungen 64,6% beträgt. Nach genannten Bewertungsschema wird damit die Kompensationspflicht nur zum Teil erfüllt. Doch obwohl nur 2/3 der festgesetzten Maßnahmen umgesetzt wurde, kann man von einem akzeptablen Ergebnis sprechen. Diese grünordnerischen Festsetzungen stehen nämlich in dem Ruf, noch wesentlich weniger als in zwei von drei Fällen umgesetzt zu werden (siehe Umsetzungsergebnisse von Kirstein 1998 oder von Murowatz und Sperber 1999).

 

 

Abb. : Umsetzungserfolg von grünordnerischen Festsetzungen in B-Plänen in Freiburg

(Eigene Darstellung)

 


 

Um zukünftige Maßnahmen besser planen zu können, muss festgestellt werden, welche Maßnahmen häufig umgesetzt werden und welche nicht. Dies ist auch für eine gezielte Kontrolle von Bedeutung. Deswegen wird der Umsetzungserfolg auch noch nach der Art der Maßnahmen betrachtet (es wurden nur Maßnahmen betrachtet, die mindestens drei Mal vorkamen, sonst wäre die Gefahr des reinen Zufallergebnisses zu groß). Für die Berechnung des Durchschnitts des Umsetzungserfolges wird wie bei der Durchschnittsberechnung der einzelnen B-Pläne vorgegangen.

 

 

Abb. : Umsetzungserfolg verschiedener Arten grünordnerischer Maßnahmen in Freiburg/Breisgau

(Eigene Darstellung)

 

Betrachtet man die Maßnahmenarten, die am wenigsten umgesetzt wurden (also Bachrenaturierungen, Fassadenbegrünungen und Dachbegrünungen) so kann man dabei zweierlei feststellen: Einerseits handelt es sich dabei um Festsetzungen, die besonders gerne in Gewerbegebieten festgeschrieben werden, andererseits sind das auch die Festsetzungen, die kostenmäßig am teuersten umzusetzen sind.  

 

 
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