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Inhalte der durchgeführten Evaluierung:
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Erfolgskontrolle grünordnerischer Festsetzungen in Bebauungsplänen in Freiburg/BreisgauEntwickeltes GIS-Kompensationsflächenkataster
Freiburg im Breisgau Analyse
der Mindestvoraussetzungen eines Kompensationsflächenkatasters und Konzeption
eines Kompensationsflächenkatasters zur Erfolgskontrolle
Für die Umsetzung
der in der Eingriffsregelung des Grünordnungsplans (siehe Kap. 3.2.1)
geforderten Maßnahmen ist eine Dokumentation derselben unbedingt von Nöten.
Diese Dokumentation ist insbesondere wichtig für die
Vollzugskontrolle und die Wirkungseinschätzung der Maßnahmen. In
verschiedenen Städten wurde ein derartiges Kompensationskataster bereits
eingeführt (BVBW 2001, S.
101). Mit der Entwicklung
eines standardisierten Konzeptes für die Durchführung von Kontrollen der
Bauleitplanung soll für die Genehmigungsbehörde (im Falle Freiburgs also
dem Stadtplanungsamt) und die Naturschutzbehörde (Freiburg: Umweltamt)
ein Instrument für die sachgerechte und valide Durchführung der
Erfolgskontrolle geschaffen werden. Erfordernis eines KompensationsflächenkatasterKompensationsflächen
sind (wie z.B. auch Naturschutzgebiete) eine dauerhafte Festlegung von Flächen
zugunsten des Naturschutzes. Deswegen muss ihnen eine äquivalente
Informationssicherheit wie den NSG zugestanden werden. In diesem
Zusammenhang ist es allerdings problematisch, dass die
Kompensationsfestlegungen nicht in Verordnungen und Satzungen der
Naturschutzbehörden geregelt sind, sondern in den Verwaltungszweigen, die
den jeweiligen Plänen zugeordnet sind (im Falle der Bauleitplanung in
Freiburg also im Bauamt). Da diese aber nicht primär Naturschutzziele
verfolgen, liegt die Vermutung nahe, dass ihr Interesse an einer zeitnahen
und vollständigen Kompensation nicht besonders groß ist (Peithmann
1999, S.204). Voraussetzung für
eine Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen ist eine große Menge an
Informationen, was die Bemessung und die Auswahl der Maßnahmen betrifft.
So ist es notwendig, den angestrebten Zustand nach der Kompensation exakt
zu beschreiben, da die Flächen bestimmte Naturhaushaltsfunktionen übernehmen
sollen. Des weiteren sollen die Verantwortlichkeiten und
Verursacherpflichten präzise definiert sein. Um die Entwicklung der
Biotope beurteilen zu können, sollte auch eine Beschreibung des
Ausgangszustands der Kompensationsflächen vorliegen. Aus dieser Vielzahl
an Angaben zu Kompensationsmaßnahmen erfolgte die Notwendigkeit, das
Instrument des Kompensationsflächenkatasters genau zu definieren. Um bei der großen
Anzahl von festgelegten Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen einen Überblick
zu behalten, ist es auch notwendig, diese zentral zu sammeln. Dies könnte
mittels des erstellten Kompensationsflächenkataster z.B. im Umweltamt
erfolgen. Nur so können Mängel im Vollzug festgestellt und behoben
werden. Ein Kompensationsflächenkataster dient insbesondere der
Vermeidung von Mehrfachbelegungen von Flächen, der Durchführung von
Kontrollen sowie der Verhinderung einer Umwidmung von festgelegten
Kompensationsflächen (etwa durch einen neuen Bebauungsplan). Es gibt zwar keinen
gesetzlichen Zwang zur Führung eins Kompensationsflächenkatasters, sehr
wohl verlangt aber das BNatSchG nicht nur die planerische, sondern auch
die tatsächliche Bewältigung von Eingriffsfolgen. Im neuene BNatSchG ist
auch ausdrücklich von der Sicherung
der Kompensation die Rede. Zweckmäßigerweise könnte ein
derartiges Kataster bei der Naturschutzbehörde geführt werden, die die
verschiedenen Kompensationsflächen der unterschiedlichen Zulassungsbehörden
dann im Gesamtüberblick im Auge behalten kann. Die Länder Brandenburg,
Hessen und Thüringen haben die Führung eines Kompensationsflächenkatasters
in ihren Landesnaturschutzgesetzen ausdrücklich vorgesehen. Die
Arbeitsgruppe Eingriffsregelung der Landesanstalten/ Landesämter und des
Bundesamtes für Naturschutz hat für den Aufbau eines solchen Katasters
einen Empfehlungskatalog vorgelegt (AG
Eingriffsregelung 1997, S.199ff): Ziele eines
Kompensationsflächenkatasters -
Vermeidung von Mehrfachnutzung einer Fläche für Kompensationsmaßnahmen
für verschiedenen Eingriffsvorhaben -
Vermeidung der Inanspruchnahme von Kompensationsflächen durch neue
Eingriffsvorhaben - Erleichterung von
Erfolgskontrollen -
Erleichterung der Kontrolle der Zahlung der Ausgleichsabgaben (nach
BNatSchG im BauGB nicht vorgesehen) Dadurch ergibt sich
auch der Vorteil, dass neue Kompensationsmaßnahmen besser auf bereits
vorhanden abgestimmt werden können und eine Evaluierung von
Erfolgsaussichten bestimmter Kompensationsmaßnahmen vorgenommen werden
kann. Ein solches Kataster kann auch die Fortführung der
Landschaftsplanung und naturschutzfachlicher Programme unterstützen.
Falls auch der Landschaftsplan digital vorliegt, kann sehr leicht eine
Abstimmung erfolgen. Auch die statistische Auswertung der
Eingriffsregelung wird durch ein Kompensationskataster erleichtert.
Dadurch kann die Verwaltung ihren Berichtspflichten gegenüber der Öffentlichkeit
besser nach kommen (AG
Eingriffsregelung 1997, S.200). Aufgaben eines
Kompensationsflächenkatasters Aus den Zielen, die
ein derartiges Kataster verfolgt lassen sich folgende Aufgaben ableiten: -
Dokumentation der Kompensationsflächen (Art der Maßnahme mit
Nebenbestimmungen) - Dokumentation der
Festsetzung von Ausgleichsabgaben (mit Zahlungskontrolle) - Führung eines
Kontrollsystems (in Form eines Wiedervorlagesystems) (AG Eingriffsregelung 1997, S.200f)
Mindestinhalte
eines Kompensationsflächenkatasters Daraus ergeben sich folgende Mindestinhalte:
Eine Verbindung des
Kompensationsflächenkatasters mit einem Kataster über Flächen für
Vertragsnaturschutz oder sonstigen Naturschutzflächen (NSG o.ä.) wäre
bei der Erstellung eines Katasters sinnvoll. Damit hätte man eine
komplettes Liegenschaftskataster für Naturschutz und Landschaftspflege (AG
Eingriffsregelung 1997, S.200f). Wichtige
Daten, die im Hinblick auf die Erfolgskontrollen in den
Genehmigungsbescheiden möglichst präzise, d.h. kontrollfähig zu
fixieren sind, sind u.a.: - Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen (Initialmaßnahmen), - Zeitplan der Umsetzung und Fertigstellung der Initialmaßnahmen, - Zeitpunkte und Art der Pflegemaßnahmen, -
Zielzustände und ggf. zeitlich definierte Zwischenziele der Entwicklung
der Kompensationsmaßnahmen, - Zeitpunkte und Methoden der Erfolgskontrollen. Soweit
Kompensationsziele festgelegt sind, die eine dauerhafte Pflege durch den
Verursacher umfassen, ist sowohl die Durchführung als auch der Erfolg der
Pflegemaßnahmen einer Kontrolle zu unterziehen. Als wesentliche Grundlage
für die Praktikabilität behördlicher Vollzugskontrollen sollten künftig
verstärkt EDV-gestützte Kataster über Kompensationsflächen, -maßnahmen,
-ziele und die entsprechenden Erfolgskontrollauflagen und -programme
konzipiert und eingesetzt werden. Zudem ist die Klärung der administrativen
Zuständigkeit und eine entsprechende personelle
Ausstattung der jeweiligen Dienststellen erforderlich, um
den Vollzug der Kontrolle zu gewährleisten (http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/Erfogskontrolle). Zuständigkeiten für
das Kompensationsflächenkataster Das Kompensationsflächenkataster
sollte in der Zuständigkeit der Vollzugsbehörden des Naturschutzes geführt
werden. Fachlich gesehen können diese sinnvoll die Überwachungs- und
Kontrollfunktion übernehmen. Die höheren Naturschutzbehörden können
diese Daten dann zentral zusammenführen. Allerdings müssen für den
sinnvollen Aufbau und die Führung solcher Kataster die notwendigen
finanziellen Ressourcen und die notwendigen Stellen in den Ämtern erst
noch geschaffen werden (AG Eingriffsregelung
1997, S.201f).
Kompensationsflächenkataster des Landes Baden-WürttembergDas LfU hat ein
„Eingriffs- und Ausgleichflächenkataster- Version 1.0“ entwickelt,
das den Kommunen zur Verfügung gestellt wurde. Die Ziele dieses Angebot
sind: - eine effizienten
Verwaltung der Eingriffs- und Kompensationsflächen, - einem Abruf von
Informationen, - einer
Umsetzungskontrolle der Maßnahmen, - einem qualitativen
Vergleich der Eingriffsfälle, - einer modulartigen
Erschließung ergänzender Daten (z.B. von GIS Dateien) - einer
rechtssicheren Abwicklung von Vorgängen und Fragestellungen (LfU 2002) Nach einer
eingehenden Prüfung stellte sich für die Erfolgskontrolle in Freiburg
allerdings heraus, dass diese Eingriff-Ausgleichkataster für ein
kommunales Kompensationsflächenkataster nicht zweckdienlich erscheint. So
ist es von den beinhalteten Biotoptypen für städtische Biotoptypen nicht
geeignet. Es ist von seiner Konzeption her eigentlich auch für den Außenbereich
gedacht und für den großmaßstäbigen Raum der Bauleitplanung nicht
funktionabel. Auch sind für eine Erfolgskontrolle der Bauleitplanung
einzutragende Inhalte nicht integrierbar. Weiterhin ist diese erste
Testversion des LfU ziemlich benutzerunfreundlich. Abfragen und Eingaben
sind nur sehr mühselig durchzuführen. Inzwischen gibt es allerdings eine
zweite, verbesserte Version des Kompensationskatasters. Ein innerörtliches
Kompensationsflächenkataster müsste aber andere Funktionalitäten haben.
Aufbau eines
kommunalen Kompensationsflächenkatasters Beim Aufbau anderer
kommunaler Kompensationsflächenkataster wurden folgende Vorgaben
erarbeitet, die für die Funktionsfähigkeit eines Katasters notwendig
sind: - Integration von
Pflegeaufwand und Kosten -
Verwendung der Datenbanksoftware ACCESS (wegen flächendeckender Verfügbarkeit) -
Anbindung von GIS (Geographische Informationssystem) Programmen soll möglich
sein (Grafe/Grebe 2002, S.12) DatenbankenstrukturIn einer zu erstellenden
Datenbank muss diese in Vorhaben (B-Pläne) sowie Maßnahmen
(Pflanzgebote, Pflanzbindungen, Dachbegrünungen usw.) sowie in die
Kontrolle (der Maßnahmen) untergliedert werden. Dabei müssen sowohl die
Vorhaben als auch die Maßnahmen örtlich beschrieben werden (vorerst nur
durch die Angabe der Flurstücknummern, längerfristig über eine direkte
GIS Einbindung). Des weiteren müssen zu den Maßnahmen auch noch
Pflegehinweise eingestellt werden. Diese sind bis heute bei den
Kompensationsmaßnahmen vielfach vernachlässigt worden. Führung der Ökokontos über das KompensationsflächenkatastersEin Ökokonto, das
der Verrechnung von vorab durchgeführten Ausgleichmaßnahmen
(„Einbuchung“) über die nachträgliche Zuordnung zu
Eingriffen („Abbuchung“) dient, sollte über ein derartiges
Kompensationskataster mit eingebunden werden. Das steht in der Systematik
zwischen dem Flächennutzungsplan, in dem mögliche Kompensationsräume
dargestellte werden und dem Bebauungsplan, in dem konkrete,
rechtsverbindliche Zuordnungen von Ausgleich und Eingriffsflächen
getroffen werden. Das Ökokonto dient also der zeitlichen und räumlichen
Entkoppelung von Ausgleich und Eingriff (LfU
2002b). Ein solches Ökokonto muss als Funktionalität in ein
Kompensationsflächenkataster eingearbeitet werden. In Freiburg wird seit
einigen Monaten ein Flächenpool und Ökokonto konzipiert. Auch an der TU Berlin
wird derzeit am Fachgebiet
Landschaftsplanung, insbesondere Landschaftspflegerische Begleitplanung
und Umweltverträglichkeitsprüfung (Prof. Köppel) in einer „Vorstudie
zu Konzepten und Strukturen für das Kompensationsflächenmanagement in
Baden-Württemberg“ im Auftrag der Landesanstalt für
Umweltschutz (Baden-Württemberg) an einen Leitfaden zur Führung eines Ökokontos
in Baden-Württemberg gearbeitet (TU Berlin 2004). Erstellung
eines Kompensationsflächenkatasters für Freiburg im Breisgau Da eine Kontrolle
(als Hauptvoraussetzung für eine wirkungsvolle Umsetzung) eine Sammlung
der Kompensationsmaßnahmen notwendig macht, muss für die Stadt Freiburg
ein solches Kataster konzipiert werden. Das Land Baden-Württemberg hat für
die Erfassung von Ausgleichsflächen das Eingriff-Ausgleichsflächenkataster
entwickelt, das aus den erwähnten Gründen für die Erfassung von innerstädtischen
Kompensationen (mit Bauleitplanung) nur sehr begrenzt geeignet. Dies macht
die Erstellung eines eigenen Kompensationskatasters für die Stadt
Freiburg (und generell für den städtischen Bereich) notwendig. Dies soll in drei
Schritten erfolgen: 1.
Bebauungsplanrecherche/ Ermittlung der Grundlagendaten 2.
Herstellungskontrolle 3.
Auswertung/Nachforderungen 1. Planrecherche Um die grünordnerischen Festsetzungen kontrollieren zu können, müssen als erster Schritt die Festsetzungen, die in den Bebauungsplänen festgeschrieben wurden, ermittelt werden. Um die Daten möglichst
einfach sammeln und auch verschiedene Abfragen zu den Daten machen zu können,
ist eine Datenbankkonzeption notwendig. Da es für ein Kommunales
Kompensationsflächenkataster noch keine solche gibt, wurde für die Stadt
Freiburg eine solche Konzeption entworfen. Abb.: Entwickelte
Datenbank zur Handhabung der Kompensationsflächendaten in Freiburg
Diese Datenbank
bietet folgende Möglichkeiten: Grunddaten des Bebauungsplans eingeben : B-Plan Nummer Bezeichnung des
B-Plans Datum von
Aufstellungs- und Satzungsbeschluss Vorhabenträger
(wichtig für Verantwortlichkeiten) Abb. :
Eingabemaske Bebauungsplan der Kompensationsflächenkataster-Datenbank
Eingabe der grünordnerischen Maßnahmen der Bauleitpläne: (Teile dieser Daten
werden bisher kaum benannt, sollten aber in zukünftigen B-Plänen zwecks
besserer Umsetzung und Kontrollierbarkeit unbedingt festgelegt werden: so
z.B. die Ausgangssituation der Fläche sowie das Zielbiotop, der Beginn
sowie die Fertigstellung der Maßnahmen sowie die für die Durchführung
der Maßnahmen zuständige Stelle) - Plannummer - Herstellungsmaßnahme - Vermeidungsmaßnahme - Pflegemaßnahme - Ausgangssituation
der Fläche - Zielbiotop - Beginn der
Umsetzung der Maßnahmen - Fertigstellung der
Umsetzung der Maßnahmen - Durchführende
Stelle - Flächengröße - Kosten - Genau Lage der Maßnahme
(mit Flurstücknummer) Abb.
: Eingabemaske für grünordnerische Maßnahmen
2. Als zweiter
Schritt müssen diese Festsetzungen dann auf ihre Umsetzung hin
kontrolliert werden. Meist handelt es sich hierbei nur um eine
Herstellungskontrolle, da nur in seltenen Fällen ein Zielbiotop
festgesetzt wurde, also keine Zielerreichungskontrolle durchgeführt
werden kann. Datenaufnahme von: - Durchführender der
Kontrolle - Datum der Kontrolle - Ergebnis der
Kontrolle Die im Rahmen der
Kontrolle zur Beweissicherung zu machenden Photos werden nicht in die
Datenbank integriert. Sie können besser im Rahmen des Geographischen
Informationssystems abgespeichert werden, da sie dort gleich örtlich
zugeordnet werden können. Abb.
: Eingabemaske für die Kompensationskontrolle
3.Schliesslich
müssen die Ergebnisse aus den Kontrollen bilanziert werden. Bei
nicht erfolgter Kompensation müssen daraus Nachforderungen an die
Vorhabensträger gestellt werden. Um die Ergebnisse
besser bilanzieren und auswerten zu können, wurde in die Datenbank noch
verschiedene Abfragen integriert. So können die eingegebenen Daten nach
folgenden Kriterien abgefragt werden: - Maßnahmen eines
bestimmten Bebauungsplans abfragen - Kontrollen eines
bestimmten Bebauungsplans abfragen -
Maßnahmen auf einem bestimmten Flurstück abfragen (um Doppelbelegung zu
erkennen) -
Flurstücknummer für Maßnahme abfragen (um für die Kontrolle die genaue
Lage zu bestimmen) -
Durchführende Stelle für Maßnahme abfragen (um Verantwortlichkeit für
Umsetzung der Maßnahme zu klären). Abb.
: Abfragemaske der Kompensationsdatenbank Freiburg/Breisgau
Tab. 11:
Bewertung der Ergebnisse (nach % der erfolgten Maßnahmen):
Bei nicht vollständig
erfolgter Kompensation müssen alle möglichen rechtlichen Schritte
eingeleitet werden. Allerdings kann aufgrund der notwendigen
Rechtssicherheit für den Verursacher nur die Umsetzung der Vermeidung
sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (und ggf. -zahlungen)
eingefordert werden, die in den jeweiligen Zulassungbescheiden,
Genehmigungen usw. verankert worden sind (vgl. auch § 37 (1) VerwVerfG).
Wenn also nur die Herstellungsmaßnahme, Vermeidungsmaßnahme oder
Pflegemaßnahme gefordert wird, jedoch kein Kompensationsziel angegeben
ist, kann das Erreichen auch nicht vom Vorhabenträger verlangt werden.
Deswegen ist es wichtig das Zielerreichungsbiotop genau zu benennen. Einarbeiten des Kompensationsflächenkatasters in ein Geographisches
Informationssystem Die Bearbeitung des
Kompensationskatasters per GIS bietet eine Vielzahl von Vorteilen: - Vereinfachte
Aktualisierung der Daten - Reproduzierbarkeit
in thematischen Karten - Präsentationsmöglichkeit
bei freier Maßstabs- und Ausschnittswahl - Einfache
statistische Auswertung der Maßnahmen - Kombinationsmöglichkeiten
mit anderen digitalen Daten (AG Eingriffsregelung 1997, S.201) Das
Kompensationskataster als Geographisches Informationssystem Sowohl die
B-Plangebietsflächen als auch die (außer bei externer Kompensation)
meist identischen Kompensationsflächen sollten neben der Datenbank auch
noch als Geometrien in einem Geographischen Informationssystem angelegt
werden. Ziel muss es langfristig sein, dass die Daten, die in den
Datenbanken geändert werden, dann über eine SQL Anbindung gleichzeitig
auch im GIS angepasst werden, um Doppelarbeiten zu vermeiden. Diese SQL (Structured
Query Language) Anbindung wird als Schnittstelle zu relationalen
Datenbanken benutzt. Die den digitalen Flächen zugewiesenen Daten (wie
z.B. Maßnahmenbelegung, Kontrollergebnisse) können einfach per Mausklick
abgerufen werden. Ebenso ist es vorstellbar, Bilder von den
Kontrollergebnissen an die einzelnen Flächen anzuhängen. Ein GIS kann
also insbesondere zur Pflegekontrolle herangezogen werden (Frank
2002, S.41). Genau dies versucht das GIS Kompensationskataster für
die Stadt Freiburg zu erreichen. Konzeption eins Geographischen Informationssystem als Teil des Kompensationskatasters der Stadt Freiburg Für die Stadt
Freiburg wurde beispielhaft ein solches GIS Kompensationskataster
entworfen. Darin sind
dargestellt: 1. Flächen auf denen
Kompensationsmaßnahmen festgesetzt wurden (in Freiburg sind dies meistens
die Bauflächen selbst, nur in weniger als 10 B-Plänen neueren Datums
wurde auch extern kompensiert). An diese Kompensationsflächendarstellung
werden per „hot-link“ (Funktion von Arc View) Luftbildphotos angehängt.
Damit kann eine erste (allerdings nur oberflächliche) Kontrolle
stattfinden 2. Die Ergebnisse der
Vor Ort Kontrolle wird auch in die GIS Darstellung integriert. Dieses
geschieht ebenfalls über die „hot-link“ Funktion. Auf dem Plan werden
die Stellen, auf denen Dokumentationsphotos gemacht wurden, beschrieben
und mittels des Hot Links kann auf diese Photos zurückgegriffen werden. 3. Darstellung der
geschützten Flächen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete,
Wasserschutzgebiete): Dies ist für die zukünftige Auswahl von
Kompensationsflächen interessant, diese könnten, wenn sie am Rande von
Schutzflächen gewählt werden, neben dem Ausgleich auch zur
Pufferung geschützter Gebiete dienen. Außerdem ist damit
kontrollierbar, wie sich die B-Pläne örtlich zu den geschützten
Gebieten verhalten. Abb.
: GIS Kompensationsflächenkataster
Freiburg Gesamtergebnisplan
Durchführung und
Auswertung der Erfolgskontrolle grünordnerischer Festsetzungen in
Bebauungsplänen in Freiburg
Auswertung
der grünordnerischen Festsetzungen
Zur Erfolgskontrolle der grünordnerischen Festsetzungen wurden grünordnerische Festsetzungen in Bebauungsplänen in Freiburg seit 1993 untersucht. Das Jahr 1993 wurde gewählt, da dies das Jahr des sogenannten Baurechtskompromisses ist, der besagte, dass die Eingriffsregelung und somit die Kompensation von der Bauleitplanung, also im B-Plan, mit abzuarbeiten sei.
(Eigene
Darstellung) Untersuchung
der Herstellungsmaßnahmen
Abb. :
Unterteilung der festgesetzten Herstellungsmaßnahmen in Bebauungsplänen
in Freiburg
( Eigene Darstellung) Unterteilung
der einzelnen Kategorien von festgesetzten Herstellungsmaßnahmen: Abb.
: Arten von Herstellungsmaßnahmen der Kategorie „Gehölze“
( Eigene Darstellung) Abb.
: Arten von Herstellungsmaßnahmen der Kategorie „Wasser“
(Eigene
Darstellung) Abb.
: Arten von Herstellungsmaßnahmen der Kategorie „Hausbegrünungen“
(Eigene Darstellung) Abb.
: Arten von Herstellungsmaßnahmen der Kategorie „Grünanlagen“
( Eigene Darstellung) Untersuchung
der Vermeidungsmaßnahmen
Abb.
: Unterteilung der festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen in Bebauungsplänen
in Freiburg
(Eigene Darstellung) Abb.
: Arten von Vermeidungsmaßnahmen der Kategorie Gehölzvegetation
(Eigene Darstellung) Untersuchung
der Pflegemaßnahmen Abb.
: Unterteilung der festgesetzten Pflegemaßnahmen in Bebauungsplänen in
Freiburg
( Eigene Darstellung) Im August 2003 und März
2004 wurde eine Vor-Ort
Kontrolle der Umsetzung von grünordnerischen Festsetzungen von zufällig,
aber möglichst repräsentativ
ausgewählten Bebauungsplänen (Satzungsbeschluss nach 1990) aus Freiburg
durchgeführt. Um dabei wirklich repräsentative Ergebnisse zu erhalten,
wurden diese Pläne gleichmäßig aus verschiedenen Größenordnungen und
Jahren ausgewählt. Für den ersten Überblick
sowie für vor Ort nicht feststellbare grünordnerische Festsetzungen wie
Dachbegrünungen wurde dabei auf eine Fernerkundung per Luftbildkontrolle
zurückgegriffen. Danach wurden die Herstellung der festgesetzten Maßnahmen
bei einer Vor-Ort-Begehung kontrolliert. Die dabei festgestellten
Ergebnisse wurden photographisch dokumentiert, um später (genauso wie die
Luftbilder) in den Kompensationskatasterplan (siehe Kompensationsflächenkataster
erstellt mit Arc View) mit eingebunden zu werden. Ausdrücklich sagt
dieses Ergebnis nichts über die fachliche Qualität der Bauleitplanung
aus, weil die Qualität der Grünordnung nicht Bestandteil dieser
Erfolgskontrolle ist. Es wurden lediglich die Umsetzung der in den
Bauleitplänen festgesetzten Maßnahmen überprüft. Die Bewertung des
Umsetzungsstandes der Kompensationsmaßnahmen wurden nach einem eigens dafür
entworfenen Bewertungsschema durchgeführt (siehe Tab.11, S.68). Bis zu einem
Umsetzungsgrad von 30% kann man von einer nicht erfüllten Kompensation
sprechen, da die ökologische Wirkung von weniger als einem Drittel der Maßnahmen,
die festgesetzt wurden, vernachlässigbar sind. Die weiteren
Bewertungseinheiten sind in 20% Schritten vorgenommen worden Um zum Zwecke der
besseren Verständlichkeit für einen einzelnen B-Plan und der
Vergleichbarkeit mit anderen B-Plänen auch zu einem aggregierten
Gesamtergebnis zu kommen, werden die einzelnen Maßnahmen vereinfachend
als gleichwertig angenommen. Angemessener wäre wahrscheinlich eine
Gewichtung der Maßnahmen mit dem notwendigen Aufwand, da aus
Wirtschaftlichkeitsgründen anzunehmen ist, dass die zuständigen Ämter
Auflagen mit relativ hohen Kosten nur verlangen, wenn die erwarteten
Umweltwirkungen aus ihrer Sicht entsprechend höherwertig sind.
Wegen fehlender Daten (bzw. zu hohem Aufwand zur Datenermittlung)
wird jedoch von einem solchen Gewichtungsansatz abgesehen, obwohl man
erwarten kann, dass die kostengünstigeren Maßnahmen von den
Verantwortlichen eher auch realisiert werden (siehe dazu auch Abb.
Umsetzungserfolg verschiedener Maßnahmenarten: teure Maßnahmen wie
Bachrenaturierungen und Dachbegrünungen
werden besonders selten umgesetzt). Das führte tendenziell zu einer Überschätzung
des Realisierungsgrades. Dem wird u.a. dadurch entgegengewirkt, dass
jeweils die Untergrenze des Realisierungsgrades der einzelnen Maßnahmen
zur Berechnung des Realisierungsgrades des B-Planes herangezogen wird. Abb.:
Bewertungsschema Einzelbebauungsplan: [(Anzahl vollständig umgesetzter Maßnahmen x Umsetzungsgrad Maßnahmen (untere Grenze→ 90%)) +
(Anzahl größtenteils umgesetzter Maßnahmen x Umsetzungsgrad Maßnahmen→70%)
+ Anzahl nur z.T. umgesetzter Maßnahmen x Umsetzungsgrad Maßnahmen→50%)
+ Anzahl nur zu geringen Teil umgesetzter Maßnahmen x Umsetzungsgrad Maßnahmen→30%)
+ (Anzahl nicht umgesetzter Maßnahmen x Umsetzungsgrad Maßnahmen→0%]
: Gesamtanzahl festgesetzter Maßnahmen = Gesamtergebnis für
Umsetzungsgrad des Bebauungsplans (Eigene Darstellung) Um die Art der
Kontrolle aufzuzeigen, soll hier anhand zweier B-Pläne die Festsetzungen
und Kontrollergebnisse dargestellt werden. Beispiel: B-Plan 6-100 Golfplatz Munzingen Dieser B-Plan wurde
zwar schon vor 1993 beschlossen, ist allerdings deshalb von besonderen
Interesse, weil es im Vorfeld zu starken Diskussionen darüber gekommen
ist, da der Golfplatz sowohl im Außenbereich als auch im
Wasserschutzgebiet gelegen ist. Deswegen wurden für ihn strenge grünordnerische
Festsetzungen getroffen, die Grundlage für die Zustimmung zum B-Plan
waren. Diese umfangreichen Auflagen umfassen u.a. die Anlage von
zahlreichen Streuobstwiesen, die Renaturierung des Riedergrabens, die
Pflanzung zahlreicher Alleen, Bäumen und Feldgehölzen, die Anlage von
Wasserflächen, Ackerumwandlung in Extensivwiesen und vieles anderes mehr.
Eigentlich ist der Betreiber des Golfplatzes laut Festsetzungen des
B-Plans auch dazu verpflichtet, alle drei Jahre ein Monitoring der
Kompensationsmaßnahmen durchzuführen und beim Umweltamt vorzulegen. Da
dies aber bisher noch nicht erfolgt ist, sind die Kontrollergebnisse von
umso größerem Interesse. Tab. :
Erfolgskontrolle der Umsetzung grünordnerischer Festsetzungen des
Bebauungsplans 6-100 (Golfplatz Munzingen)
Das Gesamtergebnis für
die Kontrolle des B-Plan 6-100 wird aus den Einzelergebnissen errechnet.
Somit ergibt sich für diesen Fall (es wird immer die untere Grenze
angenommen): 4 Grünordnerische Maßnahmen sind vollständig erfolgt (4 x 90%)= 360% 1 Maßnahme größtenteils
erfolgt (1 x 70%)= 70% 4 Maßnahmen z.T.
erfolgt (4 x 50%)= 200% 1 Maßnahme nicht
erfolgt (1 x 0%)= 0% Das Gesamtergebnis
aus der Kontrolle der Maßnahmen muss dann natürlich durch die Anzahl der
Maßnahmen geteilt werden. (360% + 70% +200% +0%
) : 10 = 63% Es sind also im
Schnitt mindestens 63% der Maßnahmen umgesetzt worden. Somit sind
die grünordnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans Golfplatz
Munzingen nur z.T. erfolgt. Beispiel:
B-Plan 6-130b Vauban Kontrolle des sozial-ökologischen Modellstadtteil VaubanIm Stadtteil Vauban
im Südwesten Freiburgs, der nach dem Abzug der französischen Soldaten
auf den dortigen Kasernengelände entstehen konnte, sollte explizit
nachhaltige Stadtentwicklung vollzogen werden: in diesem Modellstadtteil
soll stellplatz- und autofreies Wohnen praktiziert werden, es wurde ein
spezielles Energie(spar-)konzept aufgestellt, die Bauweise ist verdichtet
(um den Flächenverbrauch zu verringern), nichtsdestotrotz sollen genügend
Frei- und Grünräume integriert werden. Dies alles wurde dann unter
Einbeziehung und starker Beteiligung der Bevölkerung umgesetzt. Zum Bau
der einzelnen Wohngruppen schlossen sich die Bauherren zu verschiedensten
Baugemeinschaften zusammen, wodurch insgesamt ein buntes Bild an
verschiedenen Bauformen entstehen konnte. 1996 begann die Grundstücksvermarktung,
der zweite Bauabschnitt ist bis heute noch nicht vollständig
abgeschlossen (Sperling 1999,
S.16ff). Öffentliche Grünräume in VaubanDer Stadtteil ist von
folgenden gewachsenen Grünräumen geprägt: -
Dorfbach mit Uferzone -
Baum- und Gehölzbestand der
Vaubanallee -
Ruderalfläche an der Westspitze
von Vauban -
Nord-Süd Grünspangen Notwendige Maßnahmen an den GrünflächenDas Ökoinstitut
Freiburg entwickelte zusammen mit der Anwohnerinitiative Forum Vauban ein
Konzept zur Gestaltung/Erhaltung der Grünflächen, dessen Umsetzung (als
Konkretisierung der grünordnerischen Festsetzungen im Bebauungsplan) im
Anschluss kontrolliert werden soll. Erhaltung und Gestaltung des DorfbachsDer Bestandsschutz
dieses ökologisch wertvollsten Bereiches des Vaubangeländes hat höchste
Priorität. Dennoch soll er auch zur Erholung dienen, was bestimmte
Lenkungsmaßnahmen notwendig macht: eine behutsame Wegeführung des
Bachweges (großer Abstand, geringer Ausbaugrad) sowie eine Lenkungsmaßnahme
für Hunde und ein Verzicht auf Beleuchtung. Maßnahmen an der Natur
sollte das Ufergehölz verstärkt, der Krautsaum entwickelt und der Alt-
und Totholzbestand erhalten werden. Vauban AlleeDie alte Lindenreihe,
die das grüne Rückgrat und die Lunge Vaubans darstellt, muss erhalten
und weiterentwickelt werden. Die Grünfläche soll als Ort zum Verweilen
und als Spielfläche für Kinder entwickelt werden.
Ruderalfläche an der Westspitze VaubansWeil diese Fläche
eher abseits gelegen ist, soll hier der Natur- und Artenschutz Vorrang vor
dem Erholungsbedürfnis gegeben werden. Das Spielbedürfnis der Kinder (Vauban
hat die höchste Kinderquote in Freiburg) könnte in einem Aktivspielplatz
entsprochen werden. Die zu entwickelnden
Biotope sind freiwachsenden Hecken, Baumgruppen, Sukzessionsflächen,
Extensivwiesen u.a.. Nord-Süd GrünspangenIn diesen (z.T. noch
zu entwickelnden) Grünspangen sind vielfältige soziale und ökologische
Funktionen zu integrieren: Spiel- und Grillplätze, Liegewiesen,
Schattenplätze, Wasserbecken u.a.. Dabei sollen aber auch ökologisch
anspruchsvolle Lebensräume entstehen: Steinbiotope, Magerstandorte, wärmeliebende
Staudenfluren, Feuchtbiotope in Versickerungsfluren u.a.. Diese ökologisch
wertvollen Bereiche sind von den vielbenutzten Bereiche abzugrenzen. Die
Entwicklung der Grünspangen ist schon in der Planungsphase unter
Beteiligung der Bürger zu vollziehen (Sperling
1999, S.193ff.). Abb.
: Bebauungsplan Vauban
(Forum Vauban 2004) Tab. :
Erfolgskontrolle der Umsetzung der grünordnerische Festsetzungen im
Bebauungsplan 130b (Vauban 2.Änderung)
Gesamtergebnis für Bebauungsplan Vauban (2. Änderung) 5 grünordnerische Maßnahmen sind vollständig erfolgt (5 x 90%)= 450% 1 Maßnahme größtenteils erfolgt (1 x 70%)= 70% 3 Maßnahmen nur z.T. erfolgt (3 x 50%) = 150% 1 Maßnahme nur zu geringen Teilen erfolgt (1 x 30%) = 30% [1 Maßnahme nicht erfolgt (1 x 0%) = 0%]* *[Die nicht erfolgte Maßnahme (Allee Merzhauser Str.) wird nicht in die
Bewertung mitaufgenommen, da der Strassenausbau noch nicht abgeschlossen
ist, somit die Allee vernünftigerweise noch nicht gepflanzt wurde] (450% + 70% + 150% +30% ) : 10 = 70% Der grünordnerischen Maßnahmen zum Bebauungsplan Vauban sind
somit zu 70% umgesetzt worden. Gesamtauswertung
der Kontrollergebnisse
Da die kontrollierten B-Plänen in Bezug auf Größe, örtliche
Verteilung, Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses und Zuständigkeiten bezüglich
der Umsetzung um einen möglichst repräsentativen Durchschnitt handelt,
kann aus ihren Kontrollergebnissen auch auf die Gesamtsituation der
Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen in Freiburg geschlossen
werden. Umsetzung
der Grünordnungsplanung in Freiburg: Dafür wird zunächst der Umsetzungsgrad der einzelnen Pläne addiert und
durch die Anzahl der Pläne dividiert, ermittelt wird so ein Durchschnitt
des Umsetzungsgrades der B-Pläne der Stichprobe als Schätzwert für die
Umsetzungsgrade insgesamt. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die
verschiedenen B-Pläne unterschiedlich viele Festsetzungen mit ebenfalls
unterschiedlicher quantitativer Bedeutung
beinhalten. Trotz Fehlen aller Gewichtungen kann damit auch ein
angemessener Schätzwert für den Umsetzungsgrad aller grünordnerischen
Maßnahmen ermittelt werden, wenn der Grad der Nichterfüllung der
Auflagen unabhängig von der Anzahl der Auflagen in den einzelnen B-Plänen
ist. Somit
ergibt sich als Gesamtergebnis nach Auswertung der beispielhaft
ausgewählten B-Pläne , dass in der Stadt Freiburg im Breisgau
der Umsetzungsgrad der grünordnerischen Festsetzungen 64,6% beträgt.
Nach genannten Bewertungsschema wird damit die Kompensationspflicht nur
zum Teil erfüllt. Doch obwohl nur 2/3 der festgesetzten Maßnahmen
umgesetzt wurde, kann man von einem akzeptablen Ergebnis sprechen. Diese
grünordnerischen Festsetzungen stehen nämlich in dem Ruf, noch
wesentlich weniger als in zwei von drei Fällen umgesetzt zu werden (siehe
Umsetzungsergebnisse von Kirstein
1998 oder von Murowatz
und Sperber 1999). Abb.
: Umsetzungserfolg von grünordnerischen Festsetzungen in B-Plänen in
Freiburg
(Eigene
Darstellung)
Um
zukünftige Maßnahmen besser planen zu können, muss festgestellt werden,
welche Maßnahmen häufig umgesetzt werden und welche nicht. Dies ist auch
für eine gezielte Kontrolle von Bedeutung. Deswegen wird der
Umsetzungserfolg auch noch nach der Art der Maßnahmen betrachtet (es
wurden nur Maßnahmen betrachtet, die mindestens drei Mal vorkamen, sonst
wäre die Gefahr des reinen Zufallergebnisses zu groß). Für die
Berechnung des Durchschnitts des Umsetzungserfolges wird wie bei der
Durchschnittsberechnung der einzelnen B-Pläne vorgegangen. Abb.
: Umsetzungserfolg verschiedener Arten grünordnerischer Maßnahmen in
Freiburg/Breisgau
(Eigene
Darstellung) Betrachtet
man die Maßnahmenarten, die am wenigsten umgesetzt wurden (also
Bachrenaturierungen, Fassadenbegrünungen und Dachbegrünungen) so kann
man dabei zweierlei feststellen: Einerseits handelt es sich dabei um
Festsetzungen, die besonders gerne in Gewerbegebieten festgeschrieben
werden, andererseits sind das auch die Festsetzungen, die kostenmäßig am
teuersten umzusetzen sind.
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